Hauptseite: KIRCHLICHES LEHRAMT   VERLAUTBARUNGEN 

 

ENZYKLIKEN DER PÄPSTE UND ANDERE LEHRAMTLICHE SCHREIBEN 

der Vatikanischen Kongregationen und Bischofskonferenzen sowie einzelner Bischöfe

(Enzyklika: Ein für die gesamte Weltkirche verpflichtendes Schreiben des Papstes / Motu proprio: Willensäußerung, endgültige Klarstellung durch den Papst / Erklärung / Instruktion: Klarstellung einer Glaubenssache durch eine Kongregation im Auftrag des Papstes)

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Protestantische Glaubensgemeinschaften sind keine Kirchen

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Papst warnt vor falscher Auslegung der Konzilstexte

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Der hl. Athanasius zu den Christen in der Verfolgung

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DOGMA - Lehramt, Licht und Leitplanke

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Können die Armenseelen für uns beten? 

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Ekklesiologie der Konstitution "Lumen gentium". Ratzinger: Korrekturen am Kirchenverstàndnis notwendig

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Papst: am überliefeterten Glauben festhalten!

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Papst Benedikt XVI.: Moderne "Schlagwörter-Moral 

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Enzyklika des hl. Papstes Pius X. zum 50. Jahrestag der Verkündigung des Dogmas der IMMAKULATA, vom 2. Februar 1904

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Motu proprio  "Misericordia Dei" (Über die Unerlässlichkeit der persönlichen Beichte und die  Unzulässigkeit sakramentaler Lossprechung bei Bußfeiern)

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Papst Pius IX. : Syllabus,  80 Irrtümer werden genannt und verworfen

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KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG: INSTRUKTION "Redemptionis sacramentum", über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind

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Enzyklika Papst Pius IX. zur Verkündigung des Dogmas der Unbefleckten Empfängnis: INEFFABILIS DEUS

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8. Dezember 2004: 150 Jahre seit der Verkündigung des Dogmas der IMMAKULATA durch Papst Pius IX. 

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Glaubensentscheidungen der katholischen Kirche zu Maria, der Mutter des Herrn

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Rundschreiben Papst Leos XIII. über die christliche Ehe 

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Enzyklika CASTI CONNUBII von Papst Pius XI. - Die kirchliche Lehre von der Ehe

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"PASTORES GREGI". Papst Johannes Paul II. über das Bischofsamt. Aufgaben und Pflichten. Rom, 16. Oktober 2003

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Bußfeier mit sakramentaler Lossprechung?  Ein thelologisch-pastoraler Irrweg!

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Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung "Dominus Jesus"

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Kongregation für die Glaubenslehre: Erklärung "Kirche als Communio

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INSTRUMENTUM LABORIS Dekret über die Aufgabe der Bischöfe

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17. April 2003: Kirche lebt aus der Eucharistie: "Enzyklika Ecclesia de Eucharistia"

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Der hl. Josef  "Enzyklika Redemptoris Custos"

bullet"Mitpatroninnen Europas" Motu proprio von Papst Johannes Paul II.
bulletApostolisches Schreiben "Dies Domini"  / Über die Sonntagsheiligung  
bulletApostolisches Schreiben zum Abschluss des großen Jubeljahres 2000
bulletInstruktion über die Laienmitarbeit in der Kirche

 

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Kirchen

 

 

 

 

Glaubenskongregation veröffentlicht neues Schreiben "Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche"

 

Protestantische Glaubensgemeinschaften sind keine "KIRCHEN"

Somit dürfte endgültig geklärt sein:

1) Ökumene ist NUR mit KIRCHEN (christliche Glaubensgemeinschaften, die SIEBEN SAKRAMENTE spenden) möglich!

2) Eine Rückbesinnung auf die Lehre der Katholischen Kirche in vollem Umfange im Religionsunterricht und in der Predigt ist dringend notwendig!

Christoph Kardinal Schönborn, Wien (11. Juli 2007):

Die christlichen Kirchen“ - wir sind an diese Pluralform gewöhnt. Es gibt in Österreich einen „Ökumenischen Rat der christlichen Kirchen“, in dem 14 christliche Kirchen ihre Gemeinsamkeit zu leben und zu bezeugen versuchen. Und doch heißt es im Glaubensbekenntnis, im „Credo“: „Ich glaube an die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche“.

Wo ist sie, die „eine“ Kirche? Nur am Zielpunkt? Am Ende der irdischen Pilgerschaft der Geschichte? Das Zweite Vatikanische Konzil hat hier eine Antwort versucht, die seither nicht zu einem Ende der Debatte, sondern eher zu einer nicht enden wollenden Diskussion geführt hat. 

In seiner Kirchenkonstitution („Lumen gentium“) sagt das Konzil: Die Kirche, die Jesus Christus gewollt und gestiftet hat, „diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, subsistiert* in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“.

* lebt, verwirklicht sich, wird erfüllt

 

10. Juli 2007

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Vatikan

 Der Vatikan hat am Dienstag ein Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation veröffentlicht, das „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ gibt.

Wir veröffentlichen die vom Vatikan publizierte deutschsprachige Version des Schreibens, das Klarheit über die Bedeutung der Lehre des Konzils geben will, dass die von Jesus Christus gestiftete Kirche in der katholischen Kirche verwirklicht ist („subsistiert“).

 

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE - ANTWORTEN AUF FRAGEN ZU EINIGEN ASPEKTEN BEZÜGLICH DER LEHRE ÜBER DIE KIRCHE

 

Einleitung

Das Zweite Vatikanische Konzil hat mit der dogmatischen Konstitution Lumen gentium und mit den Dekreten über den Ökumenismus (Unitatis redintegratio) und über die Ostkirchen (Orientalium Ecclesiarum) maßgeblich zur Erneuerung der katholischen Ekklesiologie beigetragen. Auch die Päpste wollten diese Lehre vertiefen und Orientierungen für die Praxis geben: Paul VI. in der Enzyklika Ecclesiam suam (1964) und Johannes Paul II. in der Enzyklika Ut unum sint (1995).

Das Mühen der Theologen, das sich daraus ergibt und darauf abzielt, die verschiedenen Aspekte der Ekklesiologie immer besser zu erklären, hat sich in einer reichhaltigen Literatur niedergeschlagen. Die Thematik erwies sich nämlich als sehr fruchtbar. Manchmal war es aber auch notwendig, einzelne Punkte genauer zu umreißen und in Erinnerung zu rufen, wie es in der Erklärung Mysterium Ecclesiae (1973), im Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche Communionis notio (1992) und in der Erklärung Dominus Iesus (2000) – alle veröffentlicht durch die Kongregation für die Glaubenslehre – geschehen ist.

Der Umfang der Fragestellung und die Neuheit vieler Themen fordern das theologische Nachdenken beständig heraus und führen fortwährend zu neuen Beiträgen, die nicht immer frei sind von irrigen Interpretationen. Diese erwecken Verwirrung und Zweifel, von denen einige der Kongregation für die Glaubenslehre unterbreitet worden sind. Unter Voraussetzung der gesamten katholischen Lehre über die Kirche möchte die Kongregation darauf antworten, indem sie die authentische Bedeutung einiger ekklesiologischer Ausdrücke des Lehramts klärt, die in der theologischen Diskussion in Gefahr sind, missverstanden zu werden.

ANTWORTEN AUF DIE FRAGEN

1. Frage: Hat das Zweite Vatikanische Konzil die vorhergehende Lehre über die Kirche verändert?

Antwort: Das Zweite Vatikanische Konzil wollte diese Lehre nicht verändern und hat sie auch nicht verändert, es wollte sie vielmehr entfalten, vertiefen und ausführlicher darlegen.

Genau das sagte Johannes XXIII. am Beginn des Konzils mit großer Klarheit (1). Paul VI. bekräftigte es (2) und äußerte sich bei der Promulgation der Konstitution Lumen gentium folgendermaßen: „Der beste Kommentar zu dieser Promulgation ist wohl der folgende: Nichts hat sich an der überlieferten Lehre verändert. Was Christus gewollt hat, das wollen auch wir. Was war, das ist geblieben. Was die Kirche durch die Jahrhunderte gelehrt hat, das lehren auch wir. Nur ist nun das, was früher bloß in der Praxis des Lebens enthalten war, auch offen als Lehre zum Ausdruck gebracht. Nun ist das, was bis jetzt Gegenstand des Nachdenkens, der Diskussion und zum Teil auch der Auseinandersetzungen war, in einer sicher formulierten Lehre dargelegt" (3). Die Bischöfe haben wiederholt dieselbe Absicht bekundet und zur Ausführung gebracht (4).

2. Frage: Wie muss die Aussage verstanden werden, gemäß der die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert?

Antwort: Christus hat eine einzige Kirche „hier auf Erden... verfasst" und sie als „sichtbare Versammlung und geistliche Gemeinschaft" (5) gestiftet, die seit ihrem Anfang und durch die Geschichte immer da ist und immer da sein wird und in der allein alle von Christus eingesetzten Elemente jetzt und in Zukunft erhalten bleiben (6). „Diese ist die einzige Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen... Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, subsistiert in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird" (7).

In der Nummer 8 der dogmatischen Konstitution Lumen gentium meint Subsistenz jene immerwährende historische Kontinuität und Fortdauer aller von Christus in der katholischen Kirche eingesetzten Elemente (8), in der die Kirche Christi konkret in dieser Welt anzutreffen ist.

Nach katholischer Lehre kann man mit Recht sagen, dass in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, kraft der in ihnen vorhandenen Elemente der Heiligung und der Wahrheit die Kirche Christi gegenwärtig und wirksam ist (9). Das Wort „subsistiert" wird hingegen nur der katholischen Kirche allein zugeschrieben, denn es bezieht sich auf das Merkmal der Einheit, das wir in den Glaubensbekenntnissen bekennen (Ich glaube ... die „eine" Kirche); und diese „eine" Kirche subsistiert in der katholischen Kirche (10).

3. Frage: Warum wird der Ausdruck „subsistiert in" und nicht einfach das Wort „ist" gebraucht?

Antwort: Die Verwendung dieses Ausdrucks, der die vollständige Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche besagt, verändert nicht die Lehre über die Kirche. Er ist begründet in der Wahrheit und bringt klarer zum Ausdruck, dass außerhalb ihres Gefüges „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit" zu finden sind, „die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen" (11).

„Daher sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften, auch wenn sie, wie wir glauben, mit jenen Mängeln behaftet sind, keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heils. Denn der Geist Christi weigert sich nicht, sie als Mittel des Heils zu gebrauchen, deren Kraft sich von der Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet, die der katholischen Kirche anvertraut ist" (12).

4. Frage: Warum schreibt das Zweite Vatikanische Konzil den Ostkirchen, die von der voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, die Bezeichnung „Kirchen" zu?

Antwort: Das Konzil wollte den traditionellen Gebrauch dieser Bezeichnung übernehmen. „Da nun diese Kirchen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente besitzen, und zwar vor allem kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden sind" (13), verdienen sie den Titel „Teil- oder Ortskirchen" (14) und werden Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt (15).

„So baut die Kirche Gottes sich auf und wächst in diesen Einzelkirchen durch die Feier der Eucharistie des Herrn" (16). Weil aber die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus ist, nicht eine bloß äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, leidet das Teilkirchesein jener ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften unter einem Mangel (17).

Andererseits wird durch die Trennung der Christen die katholische Universalität – die der Kirche eigen ist, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird – in ihrer vollen Verwirklichung in der Geschichte gehindert (18).

5. Frage: Warum schreiben die Texte des Konzils und des nachfolgenden Lehramts den Gemeinschaften, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind, den Titel „Kirche" nicht zu?

Antwort: Weil diese Gemeinschaften nach katholischer Lehre die apostolische Sukzession im Weihesakrament nicht besitzen und ihnen deshalb ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins fehlt. Die genannten kirchlichen Gemeinschaften, die vor allem wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben (19), können nach katholischer Lehre nicht „Kirchen" im eigentlichen Sinn genannt werden (20).

Papst Benedikt XVI. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten der Kongregation für die Glaubenslehre gewährten Audienz diese Antworten, die in der Ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden sind, gutgeheißen, bestätigt und deren Veröffentlichung angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 29. Juni 2007, dem Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus.

William Kardinal Levada
Präfekt

+ Angelo Amato, S.D.B.
Titularerzbischof von Sila
Sekretär

 

 

 

 

Kommentar zu den Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche

Die verschiedenen Fragen, auf welche die Kongregation für die Glaubenslehre antworten möchte, betreffen das allgemeine Verständnis der Kirche, wie es sich aus den dogmatischen und ökumenischen Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils ergibt. Denn diesem „Konzil der Kirche über die Kirche“, das nach den Worten von Paul VI. eine „neue Epoche für die Kirche“ eingeleitet hat, kommt das Verdienst zu, „das wahre Antlitz der Braut Christi besser beschrieben und enthüllt“ zu haben. Darüber hinaus werden die wichtigsten Dokumente von Papst Paul VI. und Papst Johannes Paul II. sowie Äußerungen der Kongregation für die Glaubenslehre in Erinnerung gerufen. Alle diese Verlautbarungen wollen zu einem vertieften Verständnis der Kirche beitragen und bieten häufig Klärungen zur beachtlichen theologischen Produktion nach dem Konzil, die nicht immer frei war von Abweichungen und Ungenauigkeiten.

Dieselbe Zielsetzung findet sich im vorliegenden Dokument, mit dem die Kongregation die authentische Bedeutung einiger Äußerungen des Lehramts im Bereich der Ekklesiologie in Erinnerung rufen möchte, damit die gesunde theologische Forschung nicht beeinträchtigt werde durch Irrtümer, die Unklarheiten verursachen können. In diesem Zusammenhang ist die literarische Gattung der „Antworten auf Fragen“ (Responsa ad quaestiones) zu beachten, die ihrer Natur nach nicht Argumentationen für den Aufweis der dargelegten Lehre liefern, sondern sich darauf beschränken, Äußerungen des vorhergehenden Lehramts in Erinnerung zu rufen und somit ein sicheres und zuverlässiges Wort zum Thema zu sagen.

In der ersten Frage geht es darum, ob das Zweite Vatikanum die vorhergehende Lehre über die Kirche verändert habe.

Die Frage bezieht sich auf die Bedeutung jenes neuen Antlitzes der Kirche, welches das Zweite Vatikanum nach den zitierten Worten von Paul VI. geboten hat.

Die Antwort, die auf das Lehramt von Johannes XXIII. und Paul VI. gründet, ist sehr klar: Das Zweite Vatikanum wollte die vorhergehende Lehre über die Kirche nicht verändern und hat sie auch nicht verändert, sondern vielmehr vertieft und organischer dargelegt. In diesem Sinn werden die Worte von Paul VI. aus seiner Ansprache bei der Promulgation der dogmatischen Konzilskonstitution Lumen gentium angeführt, mit denen er bekräftigt, dass die überlieferte Lehre in keiner Weise verändert worden ist: „Nur ist nun das, was früher bloß in der Praxis des Lebens enthalten war, auch offen als Lehre zum Ausdruck gebracht. Nun ist das, was bis jetzt Gegenstand des Nachdenkens, der Diskussion und zum Teil auch der Auseinandersetzungen war, in einer sicher formulierten Lehre dargelegt“.

In gleicher Weise besteht Kontinuität zwischen der Lehre des Konzils und den nachfolgenden Verlautbarungen des Lehramts, die diese Lehre aufgegriffen und vertieft und zugleich zu ihrer Entfaltung beigetragen haben. In diesem Sinn hat etwa die von der Kongregation für die Glaubenslehre veröffentlichte Erklärung Dominus Iesus nur die Texte des Konzils und der Nachkonzilsdokumente aufgegriffen, ohne etwas hinzuzufügen oder wegzulassen.

Trotz dieser klaren Äußerungen war die Lehre des Zweiten Vatikanums in der Zeit nach dem Konzil – und sie ist es noch immer – Gegenstand von Interpretationen, die abwegig und in Diskontinuität zur überlieferten katholischen Lehre über das Wesen der Kirche sind. Auf der einen Seite sah man in der Lehre des Konzils eine „kopernikanische Wende“, auf der anderen Seite konzentrierte man sich auf einige Themen, die als gleichsam gegensätzlich zu anderen Themen betrachtet wurden. In Wirklichkeit lag die Grundabsicht des Zweiten Vatikanischen Konzils eindeutig darin, die Rede von der Kirche der Rede von Gott ein- und unterzuordnen und so eine im eigentlichen Sinn theo-logische Ekklesiologie vorzulegen. Die Rezeption des Konzils hat dieses bestimmende Vorzeichen aber häufig zugunsten einzelner ekklesiologischer Aussagen vernachlässigt, sich auf einzelne Stichworte konzentriert und einseitige, partielle Auslegungen der Konzilslehre begünstigt.

Was die Ekklesiologie von Lumen gentium angeht, sind im kirchlichen Bewusstsein einige Stichworte haften geblieben: der Begriff Volk Gottes, die Kollegialität der Bischöfe als Aufwertung des Bischofsamtes gegenüber dem Primat des Papstes, die Neubewertung der Teilkirchen innerhalb der Gesamtkirche, die ökumenische Öffnung des Kirchenbegriffs und die Öffnung zu den anderen Religionen, und schließlich die Frage nach dem spezifischen Status der katholischen Kirche, die sich in der Formel festmacht, dass die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, von der das Glaubensbekenntnis spricht, „in der katholischen Kirche subsistiert“ (subsistit in Ecclesia catholica).

Einige dieser Begriffe, vor allem die Aussage über den spezifischen Status der katholischen Kirche mit seinen Auswirkungen auf dem Gebiet der Ökumene, bilden die Hauptthemen, die von dem Dokument in den nachfolgenden Fragen behandelt werden.

In der zweiten Frage geht es darum, wie man die Aussage verstehen müsse, gemäß der die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert.

Als G. Philips schrieb, der Ausdruck subsistit in werde Ströme von Tinte fließen lassen, hatte er wohl nicht vorhergesehen, dass die Debatte so lange und mit solcher Heftigkeit andauern und die Kongregation für die Glaubenslehre dazu drängen würde, das vorliegende Dokument zu veröffentlichen.

Eine solche Eindringlichkeit, die übrigens in den Texten des Konzils und des nachfolgenden Lehramts verankert ist, entspricht der Sorge um die Wahrung der Einheit und der Einzigkeit der Kirche, die verloren gingen, wenn man annehmen würde, dass es mehrere Subsistenzen der von Christus gegründeten Kirche gäbe. Wenn es so wäre, müsste man sich nämlich – wie in der Erklärung Mysterium Ecclesiae festgehalten wird – „die Kirche Christi als eine gewisse Summe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften“ vorstellen, „zwar getrennt, aber doch irgendwie eine“, oder man müsste annehmen, „die Kirche Christi bestehe heute in Wahrheit nirgendwo mehr, sondern sei nur als ein Ziel zu betrachten, das alle Kirchen und Gemeinschaften suchen müssen“. Die einzige Kirche Christi würde als eine Kirche in der Geschichte nicht mehr bestehen oder nur in ideeller Weise bestehen, also in fieri in einer zukünftigen durch den Dialog ersehnten und geförderten Konvergenz oder Wiedervereinigung der verschiedenen Schwesterkirchen.

Noch klarer ist die Notifikation der Kongregation für die Glaubenslehre zu einem Buch von Leonardo Boff, gemäß dem die einzige Kirche Christi „auch in anderen christlichen Kirchen subsistieren kann“. Im Gegensatz dazu präzisiert die Notifikation: „Das Konzil hingegen hatte das Wort ‚subsistit’ gerade deshalb gewählt, um klarzustellen, dass nur eine einzige ‚Subsistenz’ der wahren Kirche besteht, während es außerhalb ihres sichtbaren Gefüges lediglich ‚Elemente des Kircheseins’ gibt, die – da sie Elemente derselben Kirche sind – zur katholischen Kirche tendieren und hinführen“.

In der dritten Frage geht es darum, weshalb der Ausdruck „subsistiert“ und nicht einfach das Wort „ist“ gebraucht wurde.

Genau diese terminologische Veränderung beschreibt die Beziehung zwischen der Kirche Christi und der katholischen Kirche, die – vor allem auf ökumenischem Gebiet – für die unterschiedlichsten Schlussfolgerungen Anlass gegeben hat. In Wirklichkeit wollten die Konzilsväter einfach anerkennen, dass es in den nicht katholischen christlichen Gemeinschaften selbst kirchliche Elemente gibt, die der Kirche Christi eigen sind. Daraus folgt, dass die Identifikation der Kirche Christi mit der katholischen Kirche nicht so zu verstehen ist, dass es außerhalb der katholischen Kirche ein „kirchliches Vakuum“ gäbe. Zugleich bedeutet dies, dass – unter Berücksichtigung des Kontextes, in den der Ausdruck subsistit in eingefügt ist, nämlich der Beziehung zur einzigen Kirche Christi, die „in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet..., vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird“ – dem Übergang von „ist“ zu „subsistiert“ keine besondere theologische Bedeutung im Sinn einer Diskontinunität mit der vorausgehenden katholischen Lehre zukommt.

Weil nämlich die so von Christus gewollte Kirche tatsächlich in der katholischen Kirche weiter besteht (subsistit in), besagt die Fortdauer der Subsistenz eine substantielle Identität zwischen dem Wesen der Kirche Christi und der katholischen Kirche. Das Konzil wollte lehren, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche als konkretes Subjekt in dieser Welt anzutreffen ist. Dies geht nur einmal, und die Vorstellung, das subsistit sei zu multiplizieren, verfehlt genau das Gemeinte. Mit dem Wort subsistit wollte das Konzil das Besondere und nicht Multiplizierbare der katholischen Kirche ausdrücken: Es gibt die Kirche als Subjekt in der geschichtlichen Wirklichkeit.

Entgegen einer Vielzahl von unbegründeten Interpretationen bedeutet darum der Ersatz des est mit subsistit in nicht, dass die katholische Kirche von der Überzeugung ablasse, die einzige wahre Kirche Christi zu sein. Diese terminologische Veränderung bedeutet einfach, dass die Kirche offener ist für das besondere ökumenische Anliegen, den wirklich kirchlichen Charakter und die wirklich kirchliche Dimension der christlichen Gemeinschaften anzuerkennen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, und zwar aufgrund der in ihnen vorhandenen „vielfältigen Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ (plura elementa sanctificationis et veritatis). Folglich gibt es, obwohl die Kirche nur eine ist und nur in einem geschichtlichen Subjekt „subsistiert“, auch außerhalb dieses sichtbaren Subjekts echte kirchliche Wirklichkeiten.

In der vierten Frage geht es darum, weshalb das Zweite Vatikanische Konzil den Ostkirchen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, die Bezeichnung „Kirchen“ zuschreibt.

Trotz der klaren Aussagen, dass die Kirche Christi in der katholischen Kirche „subsistiert“, beinhaltet die Tatsache, dass es auch außerhalb ihres sichtbaren Gefüges „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ gibt, die Anerkennung des obgleich unterschiedlichen kirchlichen Charakters der nicht katholischen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften. Auch diese sind nämlich „keineswegs ohne Bedeutung und Gewicht“ in dem Sinn, dass der Geist Christi sich nicht weigert, „sie als Mittel des Heils zu gebrauchen“.

Der Text zieht zunächst die Wirklichkeit der Ostkirchen in Betracht, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Unter Verweis auf verschiedene Konzilstexte wird anerkannt, dass diese den Titel „Teil- oder Ortskirchen“ verdienen und Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt werden, weil sie mit der katholischen Kirche verbunden bleiben aufgrund der apostolischen Sukzession und der gültigen Eucharistie, durch welche die Kirche Gottes aufgebaut wird und wächst. Die Erklärung Dominus Iesus nennt sie sogar ausdrücklich „echte Teilkirchen“.

Trotz der klaren Anerkennung ihres „Teilkircheseins“ und des damit verbundenen Heilswertes konnte das Dokument nicht unterlassen, den Mangel (defectus) zu erwähnen, unter dem sie gerade in ihrem Teilkirchesein leiden. Denn wegen ihrer eucharistischen Kirchenvorstellung, die den Akzent auf die Wirklichkeit der im Namen Christi in der Eucharistiefeier und unter der Leitung des Bischofs versammelten Teilkirche legt, betrachten sie die Teilkirchen als vollständig in ihrem Teilsein. Daraus folgt, dass in Anbetracht der grundlegenden Gleichheit zwischen allen Teilkirchen und allen Bischöfen, die sie leiten, jede von ihnen eine eigene innere Autonomie besitzt. Dies hat offenkundige Auswirkungen auf die Lehre vom Primat, der nach katholischem Glauben „ein inneres Wesenselement“ für das Bestehen einer Teilkirche ist. Natürlich muss immer unterstrichen werden, dass der Primat des Nachfolgers Petri, des Bischofs von Rom, nicht als äußere Zutat oder als Konkurrenz gegenüber den Bischöfen der Teilkirchen verstanden werden darf. Der Primat muss als Dienst an der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft ausgeübt werden, und zwar innerhalb der Grenzen, die sich aus dem Gesetz Gottes und der in der Offenbarung enthaltenen, unantastbaren göttlichen Verfassung der Kirche ergeben.

In der fünften Frage geht es darum, weshalb den kirchlichen Gemeinschaften, die aus der Reformation hervorgegangen sind, der Titel „Kirche“ nicht zugeschrieben wird.

Dazu muss man sagen: „Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei den kirchlichen Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie nicht bewahrt haben“. Deshalb sind sie „nicht Kirchen im eigentlichen Sinn“, sondern „kirchliche Gemeinschaften“, wie die Konzils- und Nachkonzilslehre bezeugt.

Auch wenn diese klaren Aussagen bei den betroffenen Gemeinschaften und auch in katholischen Kreisen Unbehagen verursacht haben, ist nicht ersichtlich, wie man diesen Gemeinschaften den Titel „Kirche“ zuschreiben könnte. Denn sie nehmen den theologischen Begriff von Kirche im katholischen Sinn nicht an; ihnen fehlen Elemente, die von der katholischen Kirche als wesentlich betrachtet werden.

Man muss aber daran erinnern, dass diese Gemeinschaften selbst – wegen der verschiedenen Elemente der Heiligung und der Wahrheit, die in ihnen wirklich vorhanden sind – zweifellos einen kirchlichen Charakter und einen daraus folgenden Heilswert haben.

Das neue Dokument der Kongregation für die Glaubenslehre, das im Wesentlichen die Konzilslehre und das Nachkonzilslehramt aufgreift, ruft mit Klarheit die katholische Lehre über die Kirche in Erinnerung. Es weist unannehmbare Auffassungen zurück, die immer noch verbreitet sind, selbst in katholischen Kreisen, und es bietet wertvolle Hinweise für die Fortführung des ökumenischen Dialogs, der immer eine der Prioritäten der katholischen Kirche bleibt, wie Benedikt XVI. schon in seiner ersten Botschaft an die Kirche (20. April 2005) und bei vielen anderen Gelegenheiten bekräftigt hat, besonders bei seiner Apostolischen Reise in die Türkei (28. November – 1. Dezember 2006). Damit der Dialog aber wirklich konstruktiv sein kann, bedarf es neben der Offenheit für die Gesprächspartner der Treue zur Identität des katholischen Glaubens. Nur auf diese Weise kann man zur Einheit aller Christen in der einen Herde und dem einen Hirten (vgl. Joh 10,16) gelangen und so jene Wunde heilen, welche die katholische Kirche immer noch an der vollen Verwirklichung ihrer Universalität in der Geschichte hindert.

Der katholische Ökumenismus mag auf den ersten Blick paradox erscheinen. Mit dem Ausdruck subsistit in wollte das Zweite Vatikanische Konzil zwei Lehraussagen miteinander verbinden: Auf der einen Seite besteht die Kirche Christi – trotz der Spaltungen der Christen – voll nur in der katholischen Kirche fort; auf der anderen Seite gibt es viele Elemente der Heiligung und der Wahrheit außerhalb ihres Gefüges, also in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die noch nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen. In diesem Zusammenhang hat das Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus Unitatis redintegratio den Ausdruck „Fülle“ (der Einheit/Katholizität) – plenituto (unitatis/catholicitatis) – eingeführt, eben um zu helfen, diese in gewissem Sinn paradoxe Situation besser zu verstehen. Auch wenn die katholische Kirche die Fülle der Heilsmittel besitzt, „sind die Spaltungen der Christen für die Kirche ein Hindernis, dass sie die ihr eigene Fülle der Katholizität in jenen Söhnen wirksam werden lässt, die ihr zwar durch die Taufe zugehören, aber von ihrer vollen Gemeinschaft getrennt sind“. Es geht also um die Fülle der katholischen Kirche, die schon gegenwärtig ist und die zunehmen muss in den Brüdern und Schwestern, die nicht in voller Gemeinschaft mit ihr stehen, aber auch in den eigenen Söhnen und Töchtern, die der Sünde ausgesetzt bleiben, bis das Volk Gottes „zur ganzen Fülle der ewigen Herrlichkeit im himmlischen Jerusalem freudig gelangt“. Das Voranschreiten in der Fülle ist in der Dynamik des Einsseins mit Christus grundgelegt: „Die Vereinigung mit Christus ist zugleich eine Vereinigung mit allen anderen, denen er sich schenkt. Ich kann Christus nicht allein für mich haben, ich kann ihm zugehören nur in der Gemeinschaft mit allen, die die Seinigen geworden sind oder werden sollen. Die Kommunion zieht mich aus mir heraus zu ihm hin und damit zugleich in die Einheit mit allen Christen“. * * *

 

 

 

 

Anmerkungen:

1 JOHANNES XXIII., Ansprache vom 11. Oktober 1962: „Das Konzil... will die katholische Lehre vollständig weitergeben, ohne sie abzuschwächen oder zu entstellen... Aber heute ist es notwendig, dass die ganze christliche Lehre ohne jede Abweichung von allen mit neuem Eifer und mit klarem und ruhigem Geist angenommen werde... Es ist notwendig, dass dieselbe Lehre tiefer und gründlicher verstanden werde, wie alle es sehnlichst wünschen, die der christlichen, katholischen und apostolischen Sache anhangen... Es ist notwendig, dass diese sichere und unwandelbare Lehre, welcher der Gehorsam des Glaubens gebührt, in einer Weise erforscht und dargelegt werde, die unserer Zeit entspricht. Eines ist nämlich die Substanz des Glaubensgutes, also die Wahrheiten, die in unserer ehrwürdigen Lehre enthalten sind, etwas anderes die Art und Weise, in der diese Wahrheiten dargelegt werden, immer aber in demselben Sinn und in derselben Bedeutung": AAS 54 (1962) 791-792.

2 Vgl. PAUL VI., Ansprache vom 29. September 1963: AAS 55 (1963) 847-852.

3 PAUL VI., Ansprache vom 21. November 1964: AAS 56 (1964) 1009-1010.

4 Das Konzil wollte die Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche zum Ausdruck bringen. Dies geht aus den Diskussionen über das Dekret Unitatis redintegratio hervor. Das Schema des Dekrets wurde mit einer Relatio (Act Syn III/II 296-344) am 23. September 1964 in der Aula eingebracht. Auf die Veränderungsvorschläge, die von den Bischöfen in den folgenden Monaten eingebracht wurden, antwortete das Sekretariat für die Einheit der Christen am 10. November 1964 (Act Syn III/VII 11-49). Aus dieser Expensio modorum werden die folgenden vier Texte bezüglich der ersten Antwort angeführt:

A) [In Nr. 1 (Prooemium) Schema Decreti: Act Syn III/II 296,3-6]

"Pag. 5, lin. 3-6: Videtur etiam Ecclesiam catholicam inter illas Communiones comprehendi, quod falsum esset.

R(espondetur): Hic tantum factum, prout ab omnibus conspicitur, describendum est. Postea clare affirmatur solam Ecclesiam catholicam esse veram Ecclesiam Christi" (Act Syn III/VII 12).

B) [In Caput I in genere: Act Syn III/II 297-301]

"4 – Expressius dicatur unam solam esse veram Ecclesiam Christi; hanc esse Catholicam Apostolicam Romanam; omnes debere inquirere, ut eam cognoscant et ingrediantur ad salutem obtinendam...

R(espondetur): In toto textu sufficienter effertur, quod postulatur. Ex altera parte non est tacendum etiam in aliis communitatibus christianis inveniri veritates revelatas et elementa ecclesialia" (Act Syn III/VII 15). Vgl. auch ebd., Punkt 5.

C) [In Caput I in genere: Act Syn III/II 296s]

"5 – Clarius dicendum esset veram Ecclesiam esse solam Ecclesiam catholicam romanam…

R(espondetur): Textus supponit doctrinam in constitutione ‘De ecclesia’ expositam, ut pag. 5, lin. 24 – 25 affirmatur" (Act Syn III/VII 15). Die Kommission, welche die Änderungsvorschläge zum Dekret Unitatis redintegratio bewerten musste, bringt also klar die Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche sowie ihre Einzigkeit zum Ausdruck und sieht diese Lehre in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium grundgelegt.

D) [In Nr. 2 Schema Decreti: Act Syn III/II 297s]

"Pag. 6, lin. 1-24: Clarius exprimatur unicitas Ecclesiae. Non sufficit inculcare, ut in textu fit, unitatem Ecclesiae.

R(espondetur): a) Ex toto textu clare apparet identificatio Ecclesiae Christi cum Ecclesia catholica, quamvis, ut oportet, efferantur elementa ecclesialia aliarum communitatum".

"Pag. 7, lin. 5: Ecclesia a successoribus Apostolorum cum Petri successore capite gubernata (cf. novum textum ad pag. 6, lin. 33-34) explicite dicitur ‘unicus Dei grex’ et lin. 13 ‘una et unica Dei Ecclesia’" (Act Syn III/VII).

Die beiden zitierten Ausdrücke finden sich in Unitatis redintegratio 2.5 und 3.1.

5 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.1.

6 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 3.2; 3.4; 3.5; 4.6.

7 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.

8 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1.1: AAS 65 (1973) 397; Erklärung Dominus Iesus, 16.3: AAS 92 (2000) 757-758; Notifikation zu dem Buch „Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie" von P. Leonardo Boff OFM: AAS 77 (1985) 758-759.

9 Vgl. JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut unum sint, 11.3: AAS 87 (1995) 928.

10 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.

11 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.2.

12 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 3.4.

13 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 15.3; vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis notio, 17.2: AAS 85 (1993) 848.

14 II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 14.1.

15 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 14.1; JOHANNES PAUL II., Enzyklika Ut unum sint, 56f.: AAS 87 (1995) 954f.

16 II. Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 15.1.

17 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Communionis notio, 17.3: AAS 85 (1993) 849.

18 Vgl. ebd.

19 Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret Unitatis redintegratio, 22.3.

20 Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Erklärung Dominus Iesus, 17.2: AAS 92 (2000) 758.

(c) Heiliger Stuhl

 

  

 

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Interview mit Bischof Gerhard Ludwig Müller über das Schreiben der Glaubenskongregation: "Das hat die katholische Kirche schon immer von sich gesagt, beim Zweiten Vatikanischen Konzil wie auch davor und in den nachfolgenden Dokumenten"

13. Juli 07

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Regensburg

 Die Römische Kongregation für die Glaubenslehre hat in einer am vergangenen Dienstag veröffentlichten Erklärung wichtige Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) über die katholische Kirche in Erinnerung gerufen.

Bischof Gerhard Ludwig Müller, Vorsitzender der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), erklärte im Interview, dass es nur eine einzige Kirche geben kann, weil Jesus Christus nur eine Kirche gegründet hat. Von einer "ökumenischen Brüskierung" könne nicht die Rede sein, so Bischof Gerhard Ludwig.

PDR: Herr Bischof, die katholische Kirche ist die einzig wahre - auf diese Kurzformel könnte man die neue Erklärung der Glaubenskongregation bringen. Was bedeutet diese Feststellung für die Ökumene?

 

Bischof: Das hat die katholische Kirche schon immer von sich gesagt, beim Zweiten Vatikanischen Konzil wie auch davor und in den nachfolgenden Dokumenten. Weil Christus nur eine einzige Kirche gegründet hat, kann es auch nur eine Kirche geben.

Das Dokument bekräftigt frühere Aussagen, die vor allem bei protestantischen Christen auf heftige Kritik gestoßen sind. Der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber, sieht in dem Papier eine vertane Chance und eine ökumenische Brüskierung.

Davon kann man eigentlich nicht sprechen. Natürlich ist die evangelische Sichtweise der Kirche unserer entgegengesetzt. Aber das ist auch für Bischof Huber nichts Neues.

PDR: Wenn alle anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften außer der katholischen gewissermaßen defekt sind - wie lässt sich unter dieser Voraussetzung Dialog auf Augenhöhe treiben?

Müller: Das Konzil hat unterschieden zwischen denen, die selbst die Sünde der Häresie oder des Schismas begehen, und jenen, die wie die Gläubigen der östlichen oder reformatorischen Kirchen und Gemeinschaften seit Jahrhunderten in diesen Traditionen leben.

Hier sprechen wir auf gleicher Ebene miteinander. Nur müssen wir uns klar sein, dass wir einen unterschiedlichen Kirchenbegriff haben. Darüber ist zu reden, weil es nicht einfach auf einer dritten Ebene das übergreifende Gemeinsame gibt, worunter die Gegensätze subsumiert werden könnten.

So wie wir nicht uns das evangelische Verständnis überstülpen lassen, können wir natürlich auch nicht sagen, die evangelischen Kirchen müssen unsere Position annehmen. Aber wenn wir darauf verzichten würden, unseren Kirchenbegriff dem katholischen Ökumenismus konstitutiv zu Grunde zu legen, wären wir selbst nicht mehr Kirche nach unserem Verständnis.

PDR: Welche gemeinsame ökumenische Zielvorstellung ist denkbar?

Müller: Die katholische Theologie kann sich die Formulierung einer "versöhnten Verschiedenheit" zu eigen machen, aber nicht in der evangelischen Auslegung einer Vereinigung oder eines Bundes von Kirchen verschiedener Bekenntnisse.

Von außen gesehen mag die evangelische Kirche hier toleranter oder liberaler sein, aber tatsächlich ist das keineswegs so. Auch bei ihr geht es um die Frage, wie die Offenbarung auszulegen ist. Das kann man nicht mit dem Ziel eines Kompromisses verhandeln.

PDR: Die evangelische Seite drängt immer wieder auf Anerkennung als Kirche. Warum wird ihr das katholischerseits vorenthalten?

Müller: Im 16. Jahrhundert haben große Teile der katholischen Christenheit sich um ein anderes Kirchenverständnis geschart: Nach der berühmten Confessio Augustana ist die wahre Kirche die Gemeinschaft der Gläubigen, in der das Wort Gottes evangeliumsgemäß verkündet und die Sakramente stiftungsgemäß verwaltet werden.

Wer sich einen anderen Kirchenbegriff zu Grunde legt, kann nicht erwarten, dass diejenigen, von denen man sich getrennt hat, sagen, das ist einfach okay. Die evangelische Kirche braucht primär auch keine Anerkennung von uns, sondern sie muss sich zunächst selbst vor ihren eigenen Prinzipien rechtfertigen und uns vermitteln, warum sie die Wirklichkeit Kirche anders versteht.

PDR: Die Trennung der Christenheit zieht auch die katholische Kirche in Mitleidenschaft. Sie wird dadurch in der Entfaltung ihrer von Christus gewollten Universalität eingeschränkt, wie die Note einräumt. Welche Hausaufgaben hat Rom, haben die Katholiken zu erledigen, damit Einheit möglich wird?

Müller: Man darf die Universalität der Kirche nicht pragmatisch missverstehen, so als ob es schlicht ein Vorteil wäre, ein Global Player zu sein. Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit des Evangeliums in der heutigen Welt. Wir Katholiken gehören ja auch der noch pilgernden Kirche an.

Dass die Kirche Christi nur in der katholischen Kirche voll verwirklicht ist, bietet keinen Anlass für Triumphgeschrei oder Überheblichkeitsgefühle. Das ist noch lange keine Garantie, dass wir als einzelne Gläubige oder als Gemeinschaft diese Vorgabe auch voll ausfüllen.

PDR: Wie geht es jetzt weiter?

Müller: Wir können noch viel voneinander lernen, von den orthodoxen Christen, wie sie in Zeiten des Kommunismus und militanten Atheismus überlebt haben. Wie aus der evangelischen Kirche trotz aller Anpassung an den Zeitgeist der Aufklärung doch immer wieder vom Geist Christi inspirierte Bewegungen wie etwa die Bekennende Kirche im Dritten Reich hervorgebrochen sind.

Der geistliche Ökumenismus bietet noch viele unentdeckte Schätze. Und außerdem können wir vieles gemeinsam tun, für den Weltfrieden und für soziale Gerechtigkeit - ohne dass wir die bestehende Trennung künstlich überspielen.

 

  

  

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Der Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre, Erzbischof Angelo Amato, erklärt neues lehramtliches Schreiben zur Identität der katholischen Kirche.

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Rom ,11.07.2007

 Erzbischof Angelo Amato, Sekretär der Kongregation für die Glaubenslehre, ging im Interview mit einem Mitarbeiter der italienischen Ausgabe von „Radio Vatikan“ ausführlich auf den Inhalt des heute vorgelegten Dokuments seiner Kongregation „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ ein. Wir veröffentlichen eine eigene Übersetzung.

Worin besteht die Finalität des Dokuments?

Erzbischof Amato: Gegenüber falschen oder verkürzten Interpretationen der Lehre des Konzils beabsichtigt die Kongregation für die Glaubenslehre, die authentische Bedeutung des Ausdrucks „subsistit in“ in Erinnerung rufen, die sich in der dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium findet.

Warum wird das literarische Genus der „Responsa“, das heißt der Antworten auf Zweifel benutzt?

Erzbischof Amato: Es ist dies ein Genus, das keine breiten und sehr gegliederten Argumentationen impliziert, die zum Beispiel den Instruktionen oder lehrmäßigen Noten eignen. In unserem Fall hingegen handelt es sich um einige kurze Antworten auf Zweifel hinsichtlich der korrekten Interpretation des Konzils. Konkret handelt es sich um fünf Fragen und fünf synthetische Antworten, die sich darauf beschränken, das Lehramt in Erinnerung zu rufen, um zum Gegenstand ein gewisses und sicheres Wort zu bieten.

Die zweite Fragestellung scheint die zentrale zu sein. Es wird gefragt: „Wie muss die Aussage verstanden werden, gemäß der die Kirche Christi in der katholischen Kirche subsistiert?“

Erzbischof Amato: Ja. Das ist die Frage, die verschiedene Interpretationen erfahren hat, die abwegig und in Diskontinuität mit der Lehre des Konzils über die Kirche sind. Die Kongregation zitiert das Konzil und antwortet, dass Christus hier auf Erden eine einzige Kirche gestiftet hat: „Diese Kirche (…) subsistiert in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger des Petrus und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.“ Die Subsistenz verweist auf die immerwährende historische Kontinuität und die Fortdauer aller von Christus in der katholischen Kirche eingesetzten Elemente, in der die Kirche Christi konkret in dieser Welt anzutreffen ist.

Warum wird der Ausdruck „subsistiert in“ und nicht einfach das Wort „ist“ verwendet?

Erzbischof Amato: Manch einer hat das als eine radikale Veränderung der Lehre über die Kirche interpretiert. Tatsächlich verändert der Ausdruck „subsistit in“, der die vollständige Identität der Kirche Christi mit der katholischen Kirche besagt, nicht die Lehre über die Kirche. Er bringt klarer zum Ausdruck, dass außerhalb ihres Gefüges kein kirchliches Vakuum vorhanden ist, sondern „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ zu finden sind, „die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“.

Diese Antworten haben auch eine wichtige ökumenische Bedeutung. Aus diesem Grund lautet die vierte Frage: „Warum schreibt das Zweite Vatikanische Konzil den Ostkirchen, die von der voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche getrennt sind, die Bezeichnung ‚Kirchen‘ zu?“

Erzbischof Amato: Die Antwort ist dem Konzilsdekret über den Ökumenismus entnommen: „Da nun diese Kirchen trotz ihrer Trennung wahre Sakramente besitzen, und zwar vor allem kraft der apostolischen Sukzession das Priestertum und die Eucharistie, wodurch sie in ganz enger Gemeinschaft bis heute mit uns verbunden sind“ ( Unitatis redintegratio,15.3), verdienen sie den Titel „Teil- oder Ortskirchen“ und werden Schwesterkirchen der katholischen Teilkirchen genannt.

Es ist dennoch zu präzisieren, dass die Gemeinschaft mit der katholischen Kirche, deren sichtbares Haupt der Bischof von Rom und Nachfolger des Petrus ist, nicht eine bloß äußere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente. Aus diesem Grund leidet das Teilkirchesein jener ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften des Ostens unter einem Mangel.

Und nun zur letzten Frage: Warum schreiben die Texte des Konzils und des nachfolgenden Lehramts den Gemeinschaften, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind, den Titel „Kirche“ nicht zu?

Erzbischof Amato: Dazu ist zu sagen, dass die Wunde noch sehr viel tiefer ist. Diese Gemeinschaften, die nach eineinhalb Jahrtausenden katholischer Tradition entstanden sind, besitzen die apostolische Sukzession im Weihesakrament nicht; somit fehlt ihnen ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins. Wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums haben diese Gemeinschaften die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt. Deshalb können sie nach katholischer Lehre nicht „Kirchen“ im eigentlichen Sinn genannt werden.

Was können Sie zum Schluss hinzufügen?

Erzbischof Amato: Drei Schlüsse können aus den Responsa gezogen werden. Vor allem besteht eine Kontinuität zwischen der traditionellen, der konziliaren und der postkonziliaren Lehre. Das neue Antlitz der Kirche verweist auf keinen Bruch, sondern auf Harmonie, die in einem immer angemesseneren Verständnis seiner Einheit und Einzigkeit besteht.

Zum zweiten subsistiert die einzige Kirche Christi trotz der Spaltungen in der Geschichte der katholischen Kirche. Somit ist es nicht korrekt zu denken, dass die Kirche Christi heute nirgendwo mehr bestehen oder dass sie nur in ideeller Weise bestehen würde, also in fieri in einer zukünftigen, durch den Dialog ersehnten und geförderten Konvergenz oder Wiedervereinigung der verschiedenen Schwesterkirchen. Mit dem Wort „subsistit“ wollte das Konzil das Besondere und nicht Multiplizierbare der katholischen Kirche ausdrücken: Es gibt die Kirche als einziges Subjekt in der geschichtlichen Wirklichkeit.

Zum dritten ist die Identifikation der Kirche Christi mit der katholischen Kirche nicht so zu verstehen, dass es außerhalb der katholischen Kirche ein „kirchliches Vakuum“ gäbe, insofern in den getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften wichtige „elementa Ecclesiae“ vorhanden sind.

Schließlich: Indem unbegründete Interpretationen der Kirche eliminiert werden, tragen die Responsa dazu bei, den ökumenischen Dialog zu stärken, der über die Offenheit für die Gesprächspartner hinaus auch die Identität des katholischen Glaubens bewahren muss. Nur auf diese Weise kann man zur Einheit aller Christen in der „einen Herde und dem einen Hirten“ (vgl. Joh 10,16) gelangen und so jene Wunde heilen, welche die katholische Kirche immer noch an der vollen Verwirklichung ihrer Universalität in der Geschichte hindert.

 

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Bußfeier mit sakramentaler Lossprechung?  

Ein thelologisch-pastoraler Irrweg!

Pastorale und theologische Überlegungen zur "Bussandacht mit sakramentalen Lossprechung"

In der Fasten- und Adventszeit werden sie allenthalben ausgeschrieben, obwohl sie in dieser Form - um dies gleich am Anfang festzuhalten - als eine theologische Unmöglichkeit und pastoral sinnlos erscheinen.

- Theologisch gesehen ist eine gemeinsame "sakramentale Lossprechung" am Ende einer Bussandacht unmöglich, ja ungültig, da kaum anzunehmen ist, dass alle Anwesenden bei derselben Sünde mit der gleichen Intention und der gleichen Intensität dabei waren. Sünde aber kann es nur dort geben, wo ein ausdrückliches und klares Wissen um die Bedeutung der Übertretung eines Gebotes Gottes in einer schwerwiegenden Sache besteht und die Tat trotz besserem Wissen durch eine von jeglichem Zwang befreiten Willen vollzogen wird. Eine so begangene Sünde jedoch muss persönlich eingeklagt und der sakramentalen Lossprechung unterstellt werden. Nicht ohne Grund besteht für den Leiter einer Bussandacht, den Priester, die Pflicht, die Anwesenden darauf aufmerksam zu machen, dass schwere Sünden - um diese geht es in der theologischen Annäherung - anschließend in einer Einzelbeichte der Vergebung zugeführt werden müssen. Die "Materie" der Beichte sind die schweren Sünden!

Handelt es sich jedoch nicht um schwere Sünden, dann ist eine sakramentale Lossprechung vom Wesen des katholischen Sakramentsverständnisses her unnötig. So besteht z.B. auch bei der Einzelbeichte nicht die strenge Pflicht, "lässliche" Sünden einzeln aufzuzählen - eine Pflicht, die für die Todsünden besteht; sie können pauschal in die Beichte eingeschlossen werden und bedürfen zu ihrer Vergebung am Ende einer Bussandacht nicht unbedingt der sakramentalen Lossprechung, sondern nur einer Lossprechungs-Bitte bzw. einer ehrlichen, aufrichtigen Reue aus Liebe zu Gott. Die Vergebung der lässlichen Sünden erhalten wir durch jeden einzelnen Reueakt, durch gute Werke, Almosen, Fasten, Gebet; durch die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit und vieles mehr.

Pastoral gesehen scheint eine "gemeinsame Lossprechung" dem Sakrament der Sündenvergebung, der Versöhnung mit Gott, eher kontraproduktiv zu sein. Die Pflicht, mindesten einmal im Jahr zur sakramentalen Beichte zu gehen, besteht nach wie vor. Wird bei einer Bussandacht eine sakramentale Lossprechung gegeben, könnte schnell daraus geschlossen werden, dass damit auch der Pflicht zur Beichte Genüge geleistet wurde. Damit leisten wir der irrigen Auffassung Vorschub, nach den Bussandachten ohne weiteres - bis zur nächsten Bussandacht - zur hl. Kommunion gehen zu können. Eine zu lange zeitliche Distanz zwischen zwei persönlichen Beichten erschwert einen Neuanfang psychisch sehr und birgt die Gefahr des endgültigen Ausbleibens eines persönlichen Beichtbekenntnisses, der Beichte, und somit der Unempfindlichkeit gegenüber der schweren Sünde in sich.

Wie erwähnt, können "lässliche Sünden" mit jedem guten Werk, das wir vollbringen, getilgt werden. Aus diesem Grunde steht auch am Anfang der hl. Messe das Schuldbekenntnis. So wie wir uns bei diesem Schuldbekenntnis Rechenschaft darüber geben müssen, ob eine schwere Sünde vorliegt - und somit den Kommunionempfang aufschiebt bis nach einer Einzelbeichte -, so dürfen wir vertrauensvoll unsere alltäglichen, immer wieder neu begangenen "Lässlichkeiten" bereuend in der Lossprechungs-Bitte dem Herrn anvertrauen und zur hl. Kommunion gehen.

Was macht das für einen Sinn, eine Lossprechung zu geben, die zur Vergebung der schweren Sünden nicht geeignet ist (und sie auch nicht herbeiführen kann!) und für nicht-schwere Sünden unnötig ist? Die Bussandacht wurde als gemeinsame Vorbereitung auf die sakramentale Beichte eingeführt - dabei sollte es auch bleiben! Natürlich ist es dabei sinnvoll, diese mit einer Lossprechungs-Bitte abzuschließen. Sie soll Mut machen, den Faden zu Gott dort wieder aufzunehmen, wo er "gerissen" ist. Dies kann für unsere "alltäglichen Lässlichkeiten" grundsätzlich auch in der Bussandacht geschehen, für die schweren Sünden jedoch einzig im Sakrament der hl. Beichte. Nicht vernachlässigt werden darf der Aspekt der Seelenführung durch die persönliche Beichte! Nirgendwo wird der Priester von den Gläubigen am ehesten als "alter Christus - zweiter Christus" empfunden, als in der sakramentalen Zusage der Vergebung und dann, wenn er anschließend Christus in der heiligen Eucharistie den Menschen reicht. (af)

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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

ERKLÄRUNG

"DOMINUS JESUS"

ÜBER DIE EINZIGKEIT UND DIE HEILSUNIVERSALITÄT

JESU CHRISTI UND DER KIRCHE

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I. FÜLLE UND ENDGÜLTIGKEIT DER OFFENBARUNG JESU CHRISTI

II. DER FLEISCHGEWORDENE LOGOS UND DER HEILIGE GEIST IM HEILSWERK

III. EINZIGKEIT UND UNIVERSALITÄT DES HEILSMYSTERIUMS JESU CHRISTI

IV. EINZIGKEIT UND EINHEIT DER KIRCHE

V. KIRCHE, REICH GOTTES UND REICH CHRISTI

VI. DIE KIRCHE UND DIE RELIGIONEN IM HINBLICK AUS DAS HEIL

SCHLUSSWORT

FUSSNOTEN

 

EINLEITUNG

1. Bevor der Herr Jesus in den Himmel aufgefahren ist, hat er seinen Jüngern den Auftrag gegeben, der ganzen Welt das Evangelium zu verkünden und alle Völker zu taufen: »Geht hinaus in die ganze Welt und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen! Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden« (Mk 16,15-16). »Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt« (Mt 28,18-20; vgl. auch Lk 24,46-48; Joh 17,18; 20,21; Apg 1,8).

Die universale Sendung der Kirche entspringt dem Auftrag Jesu Christi und verwirklicht sich durch die Jahrhunderte, indem das Mysterium Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, sowie das Mysterium der Menschwerdung des Sohnes als Heilsereignis für die ganze Menschheit verkündet wird. 

Dies sind die wesentlichen Inhalte des christlichen Glaubensbekenntnisses: »Wir glauben an den einen Gott, den Vater, den Allmächtigen, der alles erschaffen hat, Himmel und Erde, die sichtbare und die unsichtbare Welt. Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes eingeborenen Sohn, aus dem Vater geboren vor aller Zeit: Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen. Für uns Menschen und zu unserem Heil ist er vom Himmel gekommen, hat Fleisch angenommen durch den Heiligen Geist von der Jungfrau Maria und ist Mensch geworden. Er wurde für uns gekreuzigt unter Pontius Pilatus, hat gelitten und ist begraben worden, ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederkommen in Herrlichkeit, zu richten die Lebenden und die Toten; seiner Herrschaft wird kein Ende sein. Wir glauben an den Heiligen Geist, der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten, und die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche. Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Wir erwarten die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt«.1

2. In allen Jahrhunderten hat die Kirche das Evangelium Jesu in Treue verkündet und bezeugt. Am Ende des zweiten christlichen Jahrtausends ist diese Sendung aber noch weit davon entfernt, vollendet zu sein.2 Deshalb ist heute der Ruf des heiligen Paulus über den missionarischen Auftrag jedes Getauften mehr denn je aktuell: »Wenn ich nämlich das Evangelium verkünde, kann ich mich deswegen nicht rühmen; denn ein Zwang liegt auf mir. Weh mir, wenn ich das Evangelium nicht verkünde!« (1 Kor 9,16). Dies erklärt die besondere Aufmerksamkeit, die das Lehramt der Begründung und Unterstützung des kirchlichen Evangelisierungsauftrags gewidmet hat, vor allem in Beziehung zu den religiösen Traditionen der Welt.3

In Anbetracht der Werte, die in diesen Traditionen bezeugt und der Menschheit angeboten werden, heißt es in der Konzilserklärung über die Beziehung der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen offen und positiv: »Die katholische Kirche lehnt nichts von alledem ab, was in diesen Religionen wahr und heilig ist. Mit aufrichtigem Ernst betrachtet sie jene Handlungs- und Lebensweisen, jene Vorschriften und Lehren, die zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet«.4 In Fortführung dieser Linie wird heute beim Auftrag der Kirche zur Verkündigung Jesu Christi, der »der Weg, die Wahrheit und das Leben« (Joh 14,6) ist, auch der interreligiöse Dialog gepflegt, der die Missio ad gentes gewiss nicht ersetzt, sondern begleitet, wegen jenes Mysteriums der Einheit, aus dem folgt, »dass alle erlösten Menschen, wenngleich in Verschiedenheit, dennoch an dem einen und selben Geheimnis der Erlösung in Jesus Christus durch den Heiligen Geist teilhaben«.5 Dieser Dialog, der zum Evangelisierungsauftrag der Kirche gehört,6 führt zu einer Haltung des Verständnisses und zu einer Beziehung der gegenseitigen Kenntnis und der wechselseitigen Bereicherung, und zwar im Gehorsam gegenüber der Wahrheit und mit Respekt vor der Freiheit.7

3. Die Praxis und die theoretische Vertiefung des Dialogs zwischen dem christlichen Glauben und den anderen religiösen Traditionen werfen neue Fragen auf, auf die man einzugehen versucht, indem man neue Wege der Forschung einschlägt, Vorschläge entwickelt und Verhaltensweisen anregt, die eines sorgfältigen Unterscheidungsvermögens bedürfen. Die vorliegende Erklärung möchte den Bischöfen, Theologen und allen katholischen Gläubigen zu dieser Thematik einige unumgängliche lehrmäßige Inhalte in Erinnerung rufen, die der theologischen Forschung helfen sollen, Lösungen zu entwickeln, die mit dem Glaubensgut übereinstimmen und auf die kulturellen Bedürfnisse unserer Zeit antworten.

Die darlegende Sprache der Erklärung entspricht ihrer Zielsetzung. Diese besteht nicht darin, in organischer Weise die Problematik über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und  der Kirche zu behandeln oder Lösungen zu den Fragen vorzulegen, die von den Theologen frei diskutiert werden. Die Erklärung will vielmehr die Lehre des katholischen Glaubens zu dieser Thematik erneut darlegen, zugleich einige wesentliche Probleme erwähnen, die für weitere Vertiefungen offen bleiben, und bestimmte irrige oder zweideutige Positionen zurückweisen. Aus diesem Grund greift die Erklärung auf die Lehre zurück, die in früheren Dokumenten des Lehramts vorgetragen wurde, und beabsichtigt, jene Wahrheiten zu bekräftigen, die zum Glaubensgut der Kirche gehören.

4. Die immerwährende missionarische Verkündigung der Kirche wird heute durch relativistische Theorien gefährdet, die den religiösen Pluralismus nicht nur de facto, sondern auch de iure (oder prinzipiell) rechtfertigen wollen. In der Folge werden Wahrheiten als überholt betrachtet, wie etwa der endgültige und vollständige Charakter der Offenbarung Jesu Christi, die Natur des christlichen Glaubens im Verhältnis zu der inneren Überzeugung in den anderen Religionen, die Inspiration der Bücher der Heiligen Schrift, die personale Einheit zwischen dem ewigen Wort und Jesus von Nazaret, die Einheit der Heilsordnung des fleischgewordenen Wortes und des Heiligen Geistes, die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi, die universale Heilsmittlerschaft der Kirche, die Untrennbarkeit — wenn auch Unterscheidbarkeit — zwischen dem Reich Gottes, dem Reich Christi und der Kirche, die Subsistenz der einen Kirche Christi in der katholischen Kirche. Die Wurzeln dieser Auffassungen sind in einigen Voraussetzungen philosophischer wie auch theologischer Natur zu suchen, die dem Verständnis und der Annahme der geoffenbarten Wahrheit entgegenstehen. Einige davon sind: die Überzeugung, dass die göttliche Wahrheit nicht fassbar und nicht aussprechbar ist, nicht einmal durch die christliche Offenbarung; die relativistische Haltung gegenüber der Wahrheit, weswegen das, was für die einen wahr ist, es nicht für andere wäre; der radikale Gegensatz, der zwischen der logischen Denkweise im Abendland und der symbolischen Denkweise im Orient besteht; der Subjektivismus jener, die den Verstand als einzige Quelle der Erkenntnis annehmen und so unfähig werden, »den Blick nach oben zu erheben, um das Wagnis einzugehen, zur Wahrheit des Seins zu gelangen«;8 die Schwierigkeit zu verstehen und anzunehmen, dass es in der Geschichte endgültige und eschatologische Ereignisse gibt; die metaphysische Entleerung des Ereignisses der Menschwerdung des ewigen Logos in der Zeit, die zu einer bloßen Erscheinung Gottes in der Geschichte verkürzt wird; der Eklektizismus jener, die in der theologischen Forschung Ideen übernehmen, die aus unterschiedlichen philosophischen und religiösen Strömungen stammen, ohne sich um deren Logik und systematischen Zusammenhang sowie deren Vereinbarkeit mit der christlichen Wahrheit zu kümmern; schließlich die Tendenz, die Heilige Schrift ohne Rücksicht auf die Überlieferung und das kirchliche Lehramt zu lesen und zu erklären.

Ausgehend von solchen Voraussetzungen, die in unterschiedlichen Nuancierungen zuweilen als Behauptungen, zuweilen als Hypothesen auftreten, werden theologische Vorschläge erarbeitet, in denen die christliche Offenbarung und das Mysterium Jesu Christi und der Kirche ihren Charakter als absolute und universale Heilswahrheit verlieren oder wenigstens mit einem Schatten des Zweifels und der Unsicherheit behaftet werden.

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I. FÜLLE UND ENDGÜLTIGKEIT DER OFFENBARUNG JESU CHRISTI

5. Um dieser relativistischen Mentalität, die sich immer mehr ausbreitet, Abhilfe zu schaffen, muss vor allem der endgültige und vollständige Charakter der Offenbarung Jesu Christi bekräftigt werden. Es ist nämlich fest zu glauben, dass im Mysterium Jesu Christi, des fleischgewordenen Sohnes Gottes, der »der Weg, die Wahrheit und das Leben« (Joh 14,6) ist, die Fülle der göttlichen Wahrheit geoffenbart ist: »Niemand kennt den Sohn, nur der Vater, und niemand kennt den Vater, nur der Sohn und der, dem es der Sohn offenbaren will« (Mt 11,27). »Niemand hat Gott je gesehen. Der einzige, der Gott ist und am Herzen des Vaters ruht, er hat Kunde gebracht« (Joh 1,18). »Denn in ihm allein wohnt wirklich die ganze Fülle Gottes. Durch ihn seid auch ihr davon erfüllt« (Kol 2,9-10). In Treue zum Wort Gottes lehrt das Zweite Vatikanische Konzil: »Die Tiefe der durch diese Offenbarung über Gott und über das Heil des Menschen erschlossenen Wahrheit leuchtet uns auf in Christus, der zugleich der Mittler und die Fülle der ganzen Offenbarung ist«.9 Bekräftigend heißt es weiterhin: »Jesus Christus, das fleischgewordene Wort, als "Mensch zu den Menschen" gesandt, "verkündet die Worte Gottes" (Joh 3,34) und vollendet das Heilswerk, dessen Durchführung der Vater ihm aufgetragen hat (vgl. Joh 5,36; 17,4). Wer ihn sieht, sieht auch den Vater (vgl. Joh 14,9). Er ist es, der durch sein ganzes Dasein und seine ganze Erscheinung, durch Worte und Werke, durch Zeichen und Wunder, vor allem aber durch seinen Tod und seine herrliche Auferstehung von den Toten, schließlich durch die Sendung des Geistes der Wahrheit die Offenbarung erfüllt und abschließt und durch göttliches Zeugnis bekräftigt... Daher ist die christliche Heilsordnung, nämlich der neue und endgültige Bund, unüberholbar, und es ist keine neue öffentliche Offenbarung mehr zu erwarten vor der Erscheinung unseres Herrn Jesus Christus in Herrlichkeit (vgl. 1 Tim 6,14 und Tit 2,13)«.10

Die Enzyklika "Redemptoris missio" bekräftigt, dass die Kirche die Aufgabe hat, das Evangelium als die Fülle der Wahrheit zu verkünden: »In diesem endgültigen Wort seiner Offenbarung hat Gott sich in vollendetster Weise der Welt zu erkennen gegeben: er hat der Menschheit mitgeteilt, wer er ist. Und diese endgültige Selbstoffenbarung Gottes ist der tiefste Grund, weshalb die Kirche ihrer Natur nach missionarisch ist. Sie kann nicht davon absehen, das Evangelium, d.h. die Fülle der Wahrheit, die Gott uns über sich selbst zur Kenntnis gebracht hat, zu verkünden«.11 Nur die Offenbarung Jesu Christi »führt also in unsere Geschichte eine universale und letzte Wahrheit ein, die den Verstand des Menschen dazu herausfordert, niemals stehenzubleiben«.12

6. Im Gegensatz zum Glauben der Kirche steht deshalb die Meinung, die Offenbarung Jesu Christi sei begrenzt, unvollständig, unvollkommen und komplementär zu jener in den anderen Religionen. Der tiefste Grund dieser Meinung liegt in der Behauptung, dass die Wahrheit über Gott in seiner Globalität und Vollständigkeit von keiner geschichtlichen Religion, also auch nicht vom Christentum und nicht einmal von Jesus Christus, erfasst und kundgetan werden könne. Diese Auffassung widerspricht radikal den vorausgehenden Glaubensaussagen, gemäß denen in Jesus Christus das Heilsmysterium Gottes ganz und vollständig geoffenbart ist. Die Worte und Werke und das ganze geschichtliche Ereignis Jesu haben nämlich, auch wenn sie als menschliche Wirklichkeiten begrenzt sind, als Quellgrund die göttliche Person des fleischgewordenen Wortes, »wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch«,13 und bergen deshalb in sich endgültig und vollständig die Offenbarung der Heilswege Gottes, auch wenn die Tiefe des göttlichen Mysteriums an sich transzendent und unerschöpflich bleibt. Die Wahrheit über Gott wird durch ihre Aussage in menschlicher Sprache nicht beseitigt oder eingegrenzt. Sie bleibt vielmehr einzigartig, ganz und vollständig, denn derjenige, der spricht und handelt, ist der fleischgewordene Sohn Gottes. Aus diesem Grund verlangt der Glaube das Bekenntnis, dass das fleischgewordene Wort in seinem ganzen Mysterium, das von der Menschwerdung bis zur Verherrlichung reicht, der reale Quellgrund, wenn auch in Teilhabe am Vater, und die Erfüllung der ganzen Heilsoffenbarung Gottes an die Menschheit ist,14 und dass der Heilige Geist, der Geist Christi, die Apostel und durch sie die Kirche aller Zeiten diese »ganze Wahrheit« (Joh 16,13) lehrt.

7. Die der Offenbarung Gottes entsprechende Antwort ist »der "Gehorsam des Glaubens" (Röm 1,5; vgl. Röm 16,26; 2 Kor 10,5-6). Darin überantwortet sich der Mensch Gott als ganzer in Freiheit, indem er sich "dem offenbarenden Gott mit Verstand und Willen voll unterwirft" und seiner Offenbarung willig zustimmt«.15 Der Glaube ist ein Geschenk der Gnade: »Dieser Glaube kann nicht vollzogen werden ohne die zuvorkommende und helfende Gnade Gottes und ohne den inneren Beistand des Heiligen Geistes, der das Herz bewegen und Gott zuwenden, die Augen des Verstandes öffnen und "es jedem leicht machen muss, der Wahrheit zuzustimmen und zu glauben"«.16

Der Gehorsam des Glaubens führt zur Annahme der Wahrheit der Offenbarung Christi, die von Gott, der Wahrheit selbst, verbürgt ist:17 »Der Glaube ist eine persönliche Bindung des Menschen an Gott und zugleich, untrennbar davon, freie Zustimmung zu der ganzen von Gott geoffenbarten Wahrheit«.18 Der Glaube, der »ein Geschenk Gottes« und »eine von ihm eingegossene übernatürliche Tugend«19 ist, führt also zu einer doppelten Zustimmung: zu Gott, der offenbart, und zur Wahrheit, die von ihm geoffenbart ist, wegen des Vertrauens, das der offenbarenden Person entgegengebracht wird. Deshalb sollen wir »an niemand anderen glauben als an Gott, den Vater, den Sohn und den Heiligen Geist«.20

Deshalb muss mit Festigkeit an der Unterscheidung zwischen dem theologalen Glauben und der inneren Überzeugung in den anderen Religionen festgehalten werden. Der Glaube ist die gnadenhafte Annahme der geoffenbarten Wahrheit, die es gestattet, »in das Innere des Mysteriums einzutreten, dessen Verständnis er in angemessener Weise begünstigt«.21 Die innere Überzeugung in den anderen Religionen ist hingegen jene Gesamtheit an Erfahrungen und Einsichten, welche die menschlichen Schätze der Weisheit und Religiosität ausmachen, die der Mensch auf seiner Suche nach der Wahrheit in seiner Beziehung zum Göttlichen und Absoluten ersonnen und verwirklicht hat.22

Nicht immer wird diese Unterscheidung in der gegenwärtigen Diskussion präsent gehalten. Der theologale Glaube, die Annahme der durch den einen und dreifaltigen Gott geoffenbarten Wahrheit, wird deswegen oft gleichgesetzt mit der inneren Überzeugung in den anderen Religionen, mit religiöser Erfahrung also, die noch auf der Suche nach der absoluten Wahrheit ist und der die Zustimmung zum sich offenbarenden Gott fehlt. Darin liegt einer der Gründe für die Tendenz, die Unterschiede zwischen dem Christentum und den anderen Religionen einzuebnen, ja manchmal aufzuheben.

8. Es wird auch die Hypothese vom inspirierten Wert der heiligen Schriften anderer Religionen aufgestellt. Gewiss ist anzuerkennen, dass viele Elemente in ihnen faktisch Mittel sind, durch die eine große Zahl von Personen im Laufe der Jahrhunderte ihre religiöse Lebensbeziehung mit Gott nähren und bewahren konnten und noch heute können. Wie bereits erwähnt, hat deshalb das Zweite Vatikanische Konzil gesagt, dass die Lebensweisen, die Vorschriften und die Lehren der anderen Religionen »zwar in manchem von dem abweichen, was sie selber [die Kirche] für wahr hält und lehrt, doch nicht selten einen Strahl jener Wahrheit erkennen lassen, die alle Menschen erleuchtet«.23 Die Überlieferung der Kirche gebraucht jedoch die Bezeichnung inspirierte Schriften nur für die kanonischen Bücher des Alten und des Neuen Bundes, insofern sie vom Heiligen Geist inspiriert sind.24 Das Zweite Vatikanische Konzil greift in der dogmatischen Konstitution über die göttliche Offenbarung diese Überlieferung auf und lehrt: »Aufgrund apostolischen Glaubens gelten unserer heiligen Mutter, der Kirche, die Bücher des Alten wie des Neuen Testamentes in ihrer Ganzheit mit allen ihren Teilen als heilig und kanonisch, weil sie, unter der Einwirkung des Heiligen Geistes geschrieben (vgl. Joh 20,31; 2 Tim 3,16; 2 Petr 1,19-21; 3,15-16), Gott zum Urheber haben und als solche der Kirche übergeben sind«.25 Diese Bücher »lehren sicher, getreu und ohne Irrtum die Wahrheit, die Gott um unseres Heiles willen in heiligen Schriften aufgezeichnet haben wollte«.26

Weil aber Gott alle Völker in Christus zu sich rufen und ihnen die Fülle seiner Offenbarung und seiner Liebe mitteilen will, hört er nicht auf, sich auf vielfältige Weise gegenwärtig zu machen, »nicht nur dem einzelnen, sondern auch den Völkern im Reichtum ihrer Spiritualität, die in den Religionen ihren vorzüglichen und wesentlichen Ausdruck findet, auch wenn sie "Lücken, Unzulänglichkeiten und Irrtümer" enthalten«.27 Die heiligen Bücher anderer Religionen, die faktisch das Leben ihrer Anhänger nähren und leiten, erhalten also vom Mysterium Christi jene Elemente des Guten und der Gnade, die in ihnen vorhanden sind.

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II. DER FLEISCHGEWORDENE LOGOS UND DER HEILIGE GEIST IM HEILSWERK

9. In der gegenwärtigen theologischen Diskussion wird Jesus von Nazaret oft als eine besondere historische Gestalt angesehen, die begrenzt ist und das Göttliche in einem Maß geoffenbart hat, das nicht exklusiv ist, sondern komplementär zu anderen Offenbarungs- und Heilsgestalten. Das Unendliche, das Absolute, das letzte Mysterium Gottes zeige sich der Menschheit in vielen Weisen und in vielen historischen Gestalten, Jesus von Nazaret sei eine von ihnen. Er sei — so noch konkreter — eines von den vielen Gesichtern, das der Logos im Laufe der Zeit angenommen habe, um der Menschheit das Heil zu vermitteln.

Um einerseits die Universalität des christlichen Heils und andererseits die Tatsache des religiösen Pluralismus zu rechtfertigen, wird darüber hinaus unterschieden zwischen einer Heilsordnung des ewigen Wortes, die auch außerhalb der Kirche und ohne Beziehung zu ihr gelte, und einer Heilsordnung des fleischgewordenen Wortes. Die erstgenannte Heilsordnung sei universaler als die zweite, die sich auf die Christen allein beschränke, auch wenn Gott in ihr in reicherem Maß gegenwärtig sei.

10. Diese Ansichten sind dem christlichen Glauben gänzlich entgegengesetzt. Es ist nämlich fest zu glauben, dass Jesus von Nazaret, der Sohn Marias, und nur er, der Sohn und das Wort des Vaters ist. Das Wort, das »im Anfang bei Gott war« (Joh 1,2), ist dasselbe, das »Fleisch geworden ist« (Joh 1,14). Jesus ist »der Messias, der Sohn des lebendigen Gottes« (Mt 16,16); »in ihm allein wohnt wirklich die ganze Fülle Gottes« (Kol 2,9). Er ist »der Einzige, der Gott ist und am Herzen des Vaters ruht« (Joh 1,18). »Durch ihn haben wir die Erlösung... Denn Gott wollte mit seiner ganzen Fülle in ihm wohnen, um durch ihn alles zu versöhnen. Alles im Himmel und auf Erden wollte er zu Christus führen, der Friede gestiftet hat am Kreuz durch sein Blut« (Kol 1,13.19-20). Um irrige und verkürzende Interpretationen zurückzuweisen, hat das erste Konzil von Nizäa in Treue zur Heiligen Schrift feierlich den Glauben definiert an »Jesus Christus, den Sohn Gottes, als Einziggeborener aus dem Vater gezeugt, das heißt aus der Substanz des Vaters, Gott aus Gott, Licht aus Licht, wahrer Gott aus wahrem Gott, gezeugt, nicht geschaffen, wesensgleich dem Vater, durch den alles geworden ist, was im Himmel und was auf der Erde ist, der wegen uns Menschen und um unseres Heiles willen herabgestiegen und Fleisch und Mensch geworden ist, gelitten hat und auferstanden ist am dritten Tage, hinaufgestiegen ist in die Himmel und kommt, Lebende und Tote zu richten«.28 In der Nachfolge der Lehre der Väter bekannte auch das Konzil von Chalkedon »unseren Herrn Jesus Christus als ein und denselben Sohn: derselbe ist vollkommen in der Gottheit und derselbe ist vollkommen in der Menschheit; derselbe ist wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch...; derselbe ist der Gottheit nach dem Vater wesensgleich und der Menschheit nach uns wesensgleich...; derselbe wurde einerseits der Gottheit nach vor den Zeiten aus dem Vater gezeugt, andererseits der Menschheit nach in den letzten Tagen unsertwegen und um unseres Heiles willen aus Maria, der Jungfrau und Gottesgebärerin, geboren«.29

Das Zweite Vatikanische Konzil bekräftigt, dass Christus, »der neue Adam«, »das Ebenbild des unsichtbaren Gottes« (Kol 1,15), »der vollkommene Mensch ist, der den Söhnen Adams die Gottebenbildlichkeit wiedergab, die von der ersten Sünde her verunstaltet war... Als unschuldiges Lamm hat er freiwillig sein Blut vergossen und uns Leben erworben. In ihm hat Gott uns mit sich und untereinander versöhnt und der Knechtschaft des Teufels und der Sünde entrissen. So kann jeder von uns mit dem Apostel sagen: Der Sohn Gottes hat "mich geliebt und sich für mich hingegeben" (Gal 2,20)«.30 In diesem Zusammenhang hat Johannes Paul II. ausdrücklich erklärt: »Es widerspricht dem christlichen Glauben, wenn man eine wie auch immer geartete Trennung zwischen dem Wort und Jesus Christus einführt... Jesus ist das fleischgewordene Wort, eine einzige und unteilbare Person... Christus ist kein anderer als Jesus von Nazaret, und dieser ist das Wort Gottes, das für das Heil aller Mensch geworden ist... Während wir darangehen, die von Gott jedem Volk zugeteilten Gaben aller Art, insbesondere die geistigen Reichtümer, zu entdecken und aufzuwerten, können wir diese Gaben nicht trennen von Jesus Christus, der im Zentrum des göttlichen Heilsplanes steht«.31 Im Gegensatz zum katholischen Glauben steht auch die Trennung zwischen dem Heilswirken des Logos als solchem und dem Heilswirken des Wortes, das Fleisch geworden ist. Mit der Inkarnation werden alle Heilstaten des Wortes Gottes immer in Einheit mit seiner menschlichen Natur vollbracht, die es zum Heil aller Menschen angenommen hat. Das einzige Subjekt, das in beiden Naturen — der göttlichen und der menschlichen — handelt, ist die einzige Person des Wortes.32 Nicht vereinbar mit der Lehre der Kirche ist deshalb die Theorie, die dem Logos als solchem in seiner Gottheit ein Heilswirken zuschreibt, das er — auch nach der Inkarnation — »über« oder »jenseits« seiner Menschheit ausübe.33

11. In ähnlicher Weise ist auch fest zu glauben, dass es nur eine einzige, vom einen und dreifaltigen Gott gewollte Heilsordnung gibt, deren Quellgrund und Mitte das Mysterium der Fleischwerdung des Wortes ist, des Mittlers der göttlichen Gnade in der Schöpfungs- und in der Erlösungsordnung (vgl. Kol 1,15-20), in dem alles vereint ist (vgl. Eph 1,10), »den Gott für uns zur Weisheit gemacht hat, zur Gerechtigkeit, Heiligung und Erlösung« (1 Kor 1,30). Das Mysterium Christi hat eine innere Einheit, die sich von seiner ewigen Erwählung in Gott bis zur Wiederkunft erstreckt: »In ihm hat er [der Vater] uns erwählt vor der Erschaffung der Welt, damit wir heilig und untadelig leben vor Gott« (Eph 1,4). »Durch ihn sind wir auch als Erben vorherbestimmt und eingesetzt nach dem Plan dessen, der alles so verwirklicht, wie er es in seinem Willen beschließt« (Eph 1,11). »Denn alle, die er im voraus erkannt hat, hat er auch im voraus dazu bestimmt, an Wesen und Gestalt seines Sohnes teilzuhaben, damit dieser der Erstgeborene von vielen Brüdern sei. Die aber, die er vorausbestimmt hat, hat er auch berufen, und die er berufen hat, hat er auch gerecht gemacht; die er aber gerecht gemacht hat, die hat er auch verherrlicht« (Röm 8,29-30).

In Treue zur göttlichen Offenbarung bekräftigt das Lehramt der Kirche, dass Jesus Christus der universale Mittler und Erlöser ist: »Gottes Wort, durch das alles geschaffen ist, ist selbst Fleisch geworden, um in vollkommenem Menschsein alle zu retten und das All zusammenzufassen... Ihn hat der Vater von den Toten auferweckt, erhöht und zu seiner Rechten gesetzt; ihn hat er zum Richter der Lebendigen und Toten bestellt«.34 Diese Heilsmittlerschaft beinhaltet auch die Einzigkeit des Erlösungsopfers Christi, des ewigen Hohenpriesters (vgl. Hebr 6,20; 9,11; 10,12-14).

12. Von einigen wird auch die Hypothese einer Heilsordnung des Heiligen Geistes vertreten, die einen universaleren Charakter habe als die Heilsordnung des fleischgewordenen, gekreuzigten und auferstandenen Herrn. Auch diese Behauptung widerspricht dem katholischen Glauben, der vielmehr die Inkarnation des Wortes zu unserem Heil als ein trinitarisches Ereignis betrachtet. Im Neuen Testament ist das Mysterium Jesu, des fleischgewordenen Wortes, der Ort der Gegenwart des Heiligen Geistes und das Prinzip seiner Aussendung über die Menschheit, und zwar nicht nur in der messianischen Zeit (vgl. Apg 2,32-36; Joh 7,39; 20,22; 1 Kor 15,45), sondern auch in der Zeit vor seinem Eintreten in die Geschichte (vgl. 1 Kor 10,4; 1 Petr 1,10-12). 

Das Zweite Vatikanische Konzil hat diese grundlegende Wahrheit dem Glaubensbewusstsein der Kirche erneut eingeschärft. In der Darlegung des Heilsplanes des Vater für die ganze Menschheit hat das Konzil das Mysterium Christi und das Mysterium des Geistes von Anfang an eng miteinander verbunden.35 Das ganze Werk der Auferbauung der Kirche durch das Haupt Jesus Christus im Laufe der Jahrhunderte wird als ein Werk gesehen, das er in Gemeinschaft mit seinem Geist vollbringt.36

Außerdem erstreckt sich das Heilswirken Jesu Christi mit und durch seinen Geist über die sichtbaren Grenzen der Kirche hinaus auf die ganze Menschheit. Im Hinblick auf das Paschamysterium, in dem Christus schon jetzt mit dem Glaubenden eine Lebensgemeinschaft im Geist bildet und ihm die Hoffnung auf die Auferstehung schenkt, lehrt das Konzil: »Dies gilt nicht nur für die Christgläubigen, sondern für alle Menschen guten Willens, in deren Herzen die Gnade unsichtbar wirkt. Da nämlich Christus für alle gestorben ist und da es in Wahrheit nur eine letzte Berufung des Menschen gibt, die göttliche, müssen wir festhalten, dass der Heilige Geist allen die Möglichkeit anbietet, diesem Paschamysterium in einer Gott bekannten Weise verbunden zu sein«.37

Es ist also klar, dass das Heilsmysterium des fleischgewordenen Wortes mit dem Heilsmysterium des Geistes verbunden ist. Der Geist lässt den heilshaften Einfluss des menschgewordenen Sohnes im Leben aller Menschen Wirklichkeit werden, die von Gott zu einem einzigen Ziel berufen sind, ob sie der Menschwerdung des Wortes vorausgegangen sind oder nach seinem Kommen in die Geschichte leben: sie alle werden vom Geist des Vaters bewegt, den der Menschensohn unbegrenzt gibt (vgl. Joh 3,34).

Deshalb hat das Lehramt der Kirche jüngst mit Festigkeit und Klarheit die Wahrheit in Erinnerung gerufen, dass es nur eine einzige göttliche Heilsordnung gibt: »Die Gegenwart und das Handeln des Geistes berühren nicht nur einzelne Menschen, sondern auch die Gesellschaft und die Geschichte, die Völker, die Kulturen, die Religionen... Der auferstandene Christus wirkt im Herzen der Menschen in der Kraft seines Geistes... Und nochmals: es ist der Geist, der "die Samen des Wortes" aussät, die in den Riten und Kulturen da sind und der sie für ihr Heranreifen in Christus bereit macht«.38 Das Lehramt anerkennt die heilsgeschichtliche Funktion des Geistes im ganzen Universum und in der ganzen Geschichte der Menschheit,39 bekräftigt jedoch zugleich: »Es ist derselbe Geist, der bei der Menschwerdung, im Leben, im Tode und bei der Auferstehung Jesu mitgewirkt hat und der in der Kirche wirkt. Er ist nicht eine Alternative zu Christus, er füllt nicht eine Lücke aus zwischen Christus und dem Logos, wie manchmal angenommen wird. Was immer der Geist im Herzen der Menschen und in der Geschichte der Völker, in den Kulturen und Religionen bewirkt, hat die Vorbereitung der Verkündigung zum Ziel und geschieht in bezug auf Christus, das durch das Wirken des Geistes fleischgewordene Wort, "um ihn zu erwirken, den vollkommenen Menschen, das Heil aller und die Zusammenführung des Universums"«.40

Das Wirken des Geistes geschieht also nicht außerhalb oder neben dem Wirken Christi. Es gibt nur die eine Heilsordnung des einen und dreifaltigen Gottes, die im Mysterium der Inkarnation, des Todes und der Auferstehung des Sohnes Gottes Wirklichkeit wird und die durch die Mitwirkung des Heiligen Geistes vergegenwärtigt und in ihrer Heilsbedeutung auf die ganze Menschheit und das Universum ausgedehnt wird: »Die Menschen können demnach mit Gott nicht in Verbindung kommen, wenn es nicht durch Jesus Christus unter Mitwirkung des Geistes geschieht«.41

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III. EINZIGKEIT UND UNIVERSALITÄT DES HEILSMYSTERIUMS JESU CHRISTI

13. Gemäß einer wiederholt vertretenen Auffassung wird auch die Einzigkeit und die Heilsuniversalität des Mysteriums Jesu Christi geleugnet. Diese Auffassung hat keinerlei biblische Grundlage. Es gehört nämlich zum beständigen Glaubensgut der Kirche und ist fest zu glauben, dass Jesus Christus, der Sohn Gottes, der Herr und der einzige Erlöser ist, der durch seine Menschwerdung, seinen Tod und seine Auferstehung die Heilsgeschichte, die in ihm ihre Fülle und ihren Mittelpunkt findet, zur Vollendung gebracht hat. Dies wird klar durch die neutestamentlichen Zeugnisse bestätigt: »Der Vater hat den Sohn gesandt als den Retter der Welt« (1 Joh 4,14). »Seht, das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt hinwegnimmt« (Joh 1,29). Zur Rechtfertigung der im Namen Jesu erfolgten Heilung des Mannes, der von Geburt an gelähmt war (vgl. Apg 3,1-8), verkündet Petrus: »In keinem anderen ist das Heil zu finden. Denn es ist uns Menschen kein anderer Name unter dem Himmel gegeben, durch den wir gerettet werden sollen« (Apg 4,12). Derselbe Apostel bezeugt, dass Jesus Christus »der Herr aller« ist, »der von Gott eingesetzte Richter der Lebenden und der Toten«, weshalb »jeder, der an ihn glaubt, durch seinen Namen die Vergebung der Sünden empfängt« (Apg 10,36.42.43).

Paulus schreibt an die Gemeinde von Korinth: »Selbst wenn es im Himmel oder auf der Erde sogenannte Götter gibt — und solche Götter und Herren gibt es viele —, so haben doch wir nur einen Gott, den Vater. Von Ihm stammt alles, und wir leben auf ihn hin. Und einer ist der Herr: Jesus Christus. Durch ihn ist alles, und wir sind durch ihn« (1 Kor 8,5-6). Auch der Apostel Johannes bestätigt: »Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht zugrunde geht, sondern das ewige Leben hat. Denn Gott hat seinen Sohn nicht in die Welt gesandt, damit er die Welt richtet, sondern damit die Welt durch ihn gerettet wird« (Joh 3,16-17). Im Neuen Testament wird der universale Heilswille Gottes eng an die einzige Mittlerschaft Christi gebunden: »Er [Gott] will, dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen. Denn: Einer ist Gott, Einer auch Mittler zwischen Gott und den Menschen: der Mensch Christus Jesus, der sich als Lösegeld hingegeben hat für alle« (1 Tim 2,4-6).

Die ersten Christen waren sich dieser einzigartigen und universalen, vom Vater durch Jesus Christus im Geist angebotenen Heilsgabe bewusst. Sie wandten sich an Israel und verwiesen auf die Vollendung des Heils, das über das Gesetz hinausgeht. Sie traten auch der damaligen heidnischen Welt entgegen, die durch eine Vielzahl von Heilsgöttern nach der Erlösung strebte. Dieses Glaubensgut hat das Lehramt der Kirche wiederum vorgelegt: »Die Kirche glaubt: Christus, der für alle starb und auferstand (vgl. 2 Kor 5,15), schenkt dem Menschen Licht und Kraft durch seinen Geist, damit er seiner höchsten Berufung nachkommen kann; es ist kein anderer Name unter dem Himmel den Menschen gegeben, in dem sie gerettet werden sollen (vgl. Apg 4,12). Sie glaubt ferner, dass in ihrem Herrn und Meister der Schlüssel, der Mittelpunkt und das Ziel der ganzen Menschheitsgeschichte gegeben ist«.42

14. Es ist deshalb als Wahrheit des katholischen Glaubens fest zu glauben, dass der universale Heilswille des einen und dreifaltigen Gottes ein für allemal im Mysterium der Inkarnation, des Todes und der Auferstehung des Sohnes Gottes angeboten und Wirklichkeit geworden ist. Unter Beachtung dieses Glaubenssatzes ist die Theologie heute eingeladen, über das Vorhandensein anderer religiöser Erfahrungen und ihrer Bedeutung im Heilsplan Gottes nachzudenken und zu erforschen, ob und wie auch Gestalten und positive Elemente anderer Religionen zum göttlichen Heilsplan gehören können. In diesem Bereich gibt es für die theologische Forschung unter Führung des Lehramtes der Kirche ein weites Arbeitsfeld. Das Zweite Vatikanische Konzil hat nämlich festgestellt, dass »die Einzigkeit der Mittlerschaft des Erlösers im geschöpflichen Bereich eine unterschiedliche Teilnahme an der einzigen Quelle in der Mitwirkung nicht ausschließt, sondern sie erweckt«.43 Es bedarf einer vertieften Anstrengung zu ergründen, was diese teilhabende Mittlerschaft bedeutet, die jedoch immer vom Prinzip der einzigen Mittlerschaft Christi normiert bleiben muss: »Andere Mittlertätigkeiten verschiedener Art und Ordnung, die an seiner Mittlerschaft teilhaben, werden nicht ausgeschlossen, aber sie haben Bedeutung und Wert allein in Verbindung mit der Mittlerschaft Christi und können nicht als gleichrangig und komplementär betrachtet werden«.44 Im Gegensatz zum christlichen und katholischen Glauben stehen jedoch Lösungsvorschläge, die ein Heilswirken Gottes außerhalb der einzigen Mittlerschaft Christi annehmen.

15. Nicht selten wird der Vorschlag gemacht, in der Theologie Ausdrücke wie »Einzigkeit«, »Universalität« oder »Absolutheit« zu vermeiden, weil dadurch der Eindruck entstünde, die Bedeutung und der Wert des Heilsereignisses Jesu Christi würde gegenüber den anderen Religionen in übertriebener Weise betont. In Wirklichkeit bringen diese Worte nur die Treue zum Offenbarungsgut zum Ausdruck, weil sie sich aus den Glaubensquellen selbst ergeben. Von Anfang an hat die Gemeinschaft der Gläubigen Jesus eine Heilsbedeutung zuerkannt, gemäß der er allein — als menschgewordener, gekreuzigter und auferstandener Sohn Gottes — durch die Sendung, die er vom Vater erhalten hat, und in der Kraft des Heiligen Geistes das Ziel hat, der ganzen Menschheit und jedem Menschen die Offenbarung (vgl. Mt 11,27) und das göttliche Leben (vgl. Joh 1,12;  5,25-26; 17,2) zu schenken.

In diesem Sinn kann und muss man sagen, dass Jesus Christus für das Menschengeschlecht und seine Geschichte eine herausragende und einmalige, nur ihm eigene, ausschließliche, universale und absolute Bedeutung und Wichtigkeit hat. Jesus ist nämlich das Wort Gottes, das für das Heil aller Mensch geworden ist. Das Zweite Vatikanische Konzil greift dieses Glaubensbewusstsein auf und lehrt: »Gottes Wort, durch das alles geschaffen ist, ist selbst Fleisch geworden, um in vollkommenem Menschsein alle zu retten und das All zusammenzufassen. Der Herr ist das Ziel der menschlichen Geschichte, der Punkt auf den hin alle Bestrebungen der Geschichte und der Kultur konvergieren, der Mittelpunkt der Menschheit, die Freude aller Herzen und die Erfüllung ihrer Sehnsüchte. Ihn hat der Vater von den Toten auferweckt, erhöht und zu seiner Rechten gesetzt; ihn hat er zum Richter der Lebendigen und Toten bestellt«.45 »Gerade diese Einzigartigkeit Christi ist es, die ihm eine absolute und universale Bedeutung verleiht, durch die er, obwohl selbst Teil der Geschichte, Mitte und Ziel der Geschichte selbst ist: "Ich bin das Alpha und das Omega, der erste und der letzte, der Anfang und das Ende" (Offb 22,13)«.46

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IV. EINZIGKEIT UND EINHEIT DER KIRCHE

16. Der Herr Jesus, der einzige Erlöser, hat nicht eine bloße Gemeinschaft von Gläubigen gestiftet. Er hat die Kirche als Heilsmysterium gegründet: Er selbst ist in der Kirche und die Kirche ist in ihm (vgl. Joh 15,1ff.; Gal 3,28; Eph 4,15-16; Apg 9,5); deswegen gehört die Fülle des Heilsmysteriums Christi auch zur Kirche, die untrennbar mit ihrem Herrn verbunden ist. Denn Jesus Christus setzt seine Gegenwart und sein Heilswerk in der Kirche und durch die Kirche fort (vgl. Kol 1,24-27),47 die sein Leib ist (vgl. 1 Kor 12,12-13.27; Kol 1,18).48 Wie das Haupt und die Glieder eines lebendigen Leibes zwar nicht identisch sind, aber auch nicht getrennt werden können, dürfen Christus und die Kirche nicht miteinander verwechselt, aber auch nicht voneinander getrennt werden. Sie bilden zusammen den einzigen »ganzen Christus«.49 Diese Untrennbarkeit kommt im Neuen Testament auch durch die Analogie der Kirche als der Braut Christi zum Ausdruck (vgl. 2 Kor 11,2; Eph 5,25-29; Offb 21,2.9).50

Deshalb muss in Verbindung mit der Einzigkeit und der Universalität der Heilsmittlerschaft Jesu Christi die Einzigkeit der von ihm gestifteten Kirche als Wahrheit des katholischen Glaubens fest geglaubt werden. Wie es nur einen einzigen Christus gibt, so gibt es nur einen einzigen Leib Christi, eine einzige Braut Christi: »die eine alleinige katholische und apostolische Kirche«.51 Die Verheißungen des Herrn, seine Kirche nie zu verlassen (vgl. Mt 16,18; 28,20) und sie mit seinem Geist zu führen (vgl. Joh 16,13), beinhalten darüber hinaus nach katholischem Glauben, dass die Einzigkeit und die Einheit der Kirche sowie alles, was zu ihrer Integrität gehört, niemals zerstört werden.52 Die Gläubigen sind angehalten zu bekennen, dass es eine geschichtliche, in der apostolischen Sukzession verwurzelte Kontinuität53 zwischen der von Christus gestifteten und der katholischen Kirche gibt: »Dies ist die einzige Kirche Christi... Sie zu weiden, hat unser Erlöser nach seiner Auferstehung dem Petrus übertragen (vgl. Joh 21,17), ihm und den übrigen Aposteln hat er ihre Ausbreitung und Leitung anvertraut (vgl. Mt 28,18ff.), für immer hat er sie als "die Säule und das Fundament der Wahrheit" (1 Tim 3,15) errichtet. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht [subsistit in] in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird«.54 Mit dem Ausdruck »subsistit in« wollte das Zweite Vatikanische Konzil zwei Lehrsätze miteinander in Einklang bringen: auf der einen Seite, dass die Kirche Christi trotz der Spaltungen der Christen voll nur in der katholischen Kirche weiterbesteht, und auf der anderen Seite, »dass außerhalb ihres sichtbaren Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind«,55 nämlich in den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.56

Bezüglich dieser Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ist festzuhalten, dass »deren  Wirksamkeit  sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet«.57 

17. Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.58 Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen.59 Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt.60

Die kirchlichen Gemeinschaften hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben,61 sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn; die in diesen Gemeinschaften Getauften sind aber durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche.62 Die Taufe zielt nämlich hin auf die volle Entfaltung des Lebens in Christus durch das vollständige Bekenntnis des Glaubens, die Eucharistie und die volle Gemeinschaft in der Kirche.63

»Daher dürfen die Christgläubigen sich nicht vorstellen, die Kirche Christi sei nichts anderes als eine gewisse Summe von Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften — zwar getrennt, aber noch irgendwie eine; und es steht ihnen keineswegs frei anzunehmen, die Kirche Christi bestehe heute in Wahrheit nirgendwo mehr, sondern sei nur als ein Ziel zu betrachten, das alle Kirchen und Gemeinschaften suchen müssen«.64 In Wirklichkeit »existieren die Elemente dieser bereits gegebenen Kirche in ihrer ganzen Fülle in der katholischen Kirche und noch nicht in dieser Fülle in den anderen Gemeinschaften«.65 Deswegen »sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften, nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet«.66

Die fehlende Einheit unter den Christen ist gewiss eine Wunde für die Kirche; doch nicht in dem Sinn, dass ihre Einheit nicht da wäre, sondern »insofern es sie hindert, ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen«.67

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V. KIRCHE, REICH GOTTES UND REICH CHRISTI

18. Die Kirche ist gesandt, »das Reich Christi und Gottes anzukündigen und in allen Völkern zu begründen. So stellt sie Keim und Anfang dieses Reiches auf Erden dar«.68 Auf der einen Seite ist die Kirche »Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit«;69 sie ist darum Zeichen und Werkzeug für das Reich, sie ist gerufen, es zu verkünden und zu begründen. Auf der anderen Seite ist die Kirche »das von der Einheit des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes her geeinte Volk«;70 sie ist also »das im Mysterium schon gegenwärtige Reich Christi«71 und bildet deshalb seinen Keim und seinen Anfang. Das Reich Gottes hat eine eschatologische Dimension: es ist eine in der Zeit gegenwärtige Wirklichkeit, aber seine volle Verwirklichung wird erst mit dem Ende bzw. der Erfüllung der Geschichte kommen.72

Von den biblischen Texten und den patristischen Zeugnissen wie auch von den Dokumenten des Lehramts der Kirche kann man für die Ausdrücke Himmelreich, Reich Gottes und Reich Christi keine ganz eindeutigen Bedeutungsinhalte ableiten, auch nicht von ihrer Beziehung zur Kirche, die selbst Mysterium ist und nicht gänzlich mit einem menschlichen Begriff erfasst werden kann. Es sind deswegen verschiedene theologische Erklärungen dieser Themen zulässig. Keine dieser möglichen Erklärungen darf jedoch die innige Verbundenheit zwischen Christus, dem Reich und der Kirche leugnen oder in irgendeiner Weise aushöhlen. In Wirklichkeit kann »das Reich Gottes, wie wir es von der Offenbarung her kennen, weder von Christus noch von der Kirche losgelöst werden...

Wenn man das Reich von der Person Jesu trennt, hat man nicht mehr das von ihm geoffenbarte Reich Gottes, man verkehrt schließlich entweder den Sinn des Reiches, das ein rein menschliches oder ideologisches Objekt zu werden droht, oder man verfälscht die Identität Christi, der nicht mehr als der Herr, dem alles unterzuordnen ist, erscheint (vgl. 1 Kor 15,27). Ebenso kann man das Reich nicht von der Kirche loslösen. Gewiss, sie ist nicht selbst Ziel, da sie auf das Reich Gottes hingeordnet ist, dessen Wirklichkeit sie keimhaft und zeichenhaft darstellt und dessen Werkzeug sie ist. Aber bei aller Unterscheidung zwischen Kirche einerseits und Christus und Reich andererseits, bleibt die Kirche doch untrennbar mit beiden verbunden«.73

19. Die untrennbare Beziehung zwischen Kirche und Reich bekräftigen, heißt aber nicht vergessen, dass das Reich Gottes — auch wenn es in seiner geschichtlichen Phase betrachtet wird — nicht mit der Kirche in ihrer sichtbaren und gesellschaftlichen Wirklichkeit identisch ist. Es ist nämlich nicht richtig, wenn man das Werk Christi und des Geistes »auf ihre [der Kirche] sichtbaren Grenzen einengt«.74 Man muss deshalb auch berücksichtigen, dass »das Reich alle einbezieht: die einzelnen, die Gesellschaft, die ganze Welt. Für das Reich wirken bedeutet Anerkennung und Förderung der göttlichen Dynamik, die in der Geschichte der Menschheit anwesend ist und sie umformt. Das Reich aufbauen bedeutet arbeiten zur Befreiung vom Übel in allen seinen Formen. Das Reich Gottes ist letztlich die Offenbarung und Verwirklichung seiner Heilsabsicht in ganzer Fülle«.75 In der Erörterung der Beziehungen zwischen Reich Gottes, Reich Christi und Kirche ist es indes notwendig, einseitige Akzentuierungen zu vermeiden, was bei jenen Ansichten der Fall ist, »die eindeutig den Akzent auf das Reich legen und sich als "reich-zentriert" bezeichnen. Sie wollen das Bild einer Kirche entwerfen, die nicht an sich selbst denkt, die vielmehr ganz damit befasst ist, Zeugnis vom Reich zu geben und ihm zu dienen. Sie ist eine "Kirche für die anderen", so sagt man, wie Christus der "Mensch für die anderen" ist... Neben positiven Aspekten bieten diese Auffassungen oft negative Seiten. Insbesondere übergehen sie die Person Christi mit Schweigen: das Reich, von dem sie sprechen, gründet sich auf eine "Theozentrik", weil — wie sie sagen — Christus von jenen nicht verstanden werden kann, die nicht den christlichen Glauben haben, während verschiedene Völker, Kulturen und Religionen in einer einzigen göttlichen Wirklichkeit, wie immer diese genannt werden mag, sich wiederfinden können. Aus dem gleichen Grund geben sie dem Geheimnis der Schöpfung den Vorzug, das sich in der Verschiedenheit der Kulturen und religiösen Anschauungen widerspiegelt, sagen aber nichts über das Geheimnis der Erlösung. Darüber hinaus erliegt das Reich, wie sie es verstehen, der Gefahr, die Kirche an den Rand zu drängen oder sie unterzubewerten, als Reaktion auf eine vermeintliche "Ekklesiozentrik" in der Vergangenheit, und weil sie die Kirche als bloßes Zeichen betrachten, das im übrigen nicht frei ist von Zweideutigkeiten«.76 Solche Auffassungen widersprechen dem katholischen Glauben, weil sie die einzigartige Beziehung leugnen, die zwischen Christus, der Kirche und dem Reich Gottes besteht 

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VI. DIE KIRCHE UND DIE RELIGIONEN IM HINBLICK AUS DAS HEIL

20. Von dem, was oben in Erinnerung gerufen wurde, ergeben sich auch einige notwendige Punkte für die Richtung, welche die theologische Reflexion einschlagen muss, um die Beziehung der Kirche und der Religionen mit dem Heil zu vertiefen. Es ist vor allem fest zu glauben, dass die »pilgernde Kirche zum Heile notwendig ist. Der eine Christus ist Mittler und Weg zum Heil, der in seinem Leib, der Kirche, uns gegenwärtig wird; indem  er aber selbst mit ausdrücklichen Worten die Notwendigkeit des Glaubens und der Taufe betont hat (vgl. Mk 16,16; Joh 3,5), hat er zugleich die Notwendigkeit der Kirche, in die die Menschen durch die Taufe wie durch eine Türe eintreten, bekräftigt«.77 Diese Lehre darf nicht dem allgemeinen Heilswillen Gottes entgegengesetzt werden (vgl. 1 Tim 2,4); deswegen »muss man diese beiden Wahrheiten zusammen gegenwärtig haben, die tatsächlich gegebene Möglichkeit des Heiles in Christus für alle Menschen und die Notwendigkeit der Kirche für dieses Heil«.78 Die Kirche ist das »allumfassende Heilssakrament«.79 Sie ist immer auf geheimnisvolle Weise mit dem Retter Jesus Christus, ihrem Haupt, verbunden und ihm untergeordnet, und hat deshalb im Plan Gottes eine unumgängliche Beziehung zum Heil eines jeden Menschen.80 Für jene, die nicht formell und sichtbar Glieder der Kirche sind, »ist das Heil in Christus zugänglich kraft der Gnade, die sie zwar nicht förmlich in die Kirche eingliedert — obschon sie geheimnisvoll mit ihr verbunden sind —, aber ihnen in angemessener Weise innerlich und äußerlich Licht bringt. Diese Gnade kommt von Christus, sie ist Frucht seines Opfers und wird vom Heiligen Geist geschenkt«.81 Sie steht in Beziehung zur Kirche, die »ihren Ursprung aus der Sendung des Sohnes und der Sendung des Heiligen Geistes herleitet gemäß dem Plan Gottes des Vaters«.82

21. Bezüglich der Weise, in der die heilbringende Gnade Gottes, die immer durch Christus im Heiligen Geist geschenkt wird und in geheimnisvoller Beziehung zur Kirche steht, die einzelnen Nichtchristen erreicht, stellt das Zweite Vatikanische Konzil lediglich fest, dass Gott sie schenkt »auf Wegen, die er weiß«.83 Die Theologie ist damit beschäftigt, dieses Thema zu vertiefen. Diese theologische Arbeit ist zu ermutigen, denn sie ist zweifellos nützlich für ein wachsendes Verständnis der Heilspläne Gottes und der Wege ihrer Verwirklichung. Doch aus dem bisher Gesagten über die Mittlerschaft Jesu Christi und über die »besondere und einzigartige Beziehung«84 zwischen der Kirche und dem Reich Gottes unter den Menschen — das im Wesentlichen das Reich des universalen Retters Jesus Christus ist —, geht klar hervor, dass es dem katholischen Glauben widerspräche, die Kirche als einen Heilsweg neben jenen in den anderen Religionen zu betrachten, die komplementär zur Kirche, ja im Grunde ihr gleichwertig wären, insofern sie mit dieser zum  eschatologischen Reich Gottes konvergierten.

Gewiss enthalten und bieten die verschiedenen religiösen Traditionen Elemente der Religiosität, die von Gott kommen85 und zu dem gehören, was »der Geist im Herzen der Menschen und in der Geschichte der Völker, in den Kulturen und Religionen bewirkt«.86 Einige Gebete und Riten der anderen Religionen können tatsächlich die Annahme des Evangeliums vorbereiten, insofern sie Gelegenheiten bieten und dazu erziehen, dass die Herzen der Menschen angetrieben werden, sich dem Wirken Gottes zu öffnen.87 Man kann ihnen aber nicht einen göttlichen Ursprung oder eine Heilswirksamkeit ex opere operato zuerkennen, die den christlichen Sakramenten eigen ist.88 Es kann auch nicht geleugnet werden, dass andere Riten, insofern sie von abergläubischen Praktiken oder anderen Irrtümern abhängig sind (vgl. 1 Kor 10,20-21), eher ein Hindernis für das Heil darstellen.89

22. Mit dem Kommen Jesu Christi, des Retters, hat Gott die Kirche für das Heil aller Menschen eingesetzt (vgl. Apg 17,30-31).90 Diese Glaubenswahrheit nimmt nichts von der Tatsache weg, dass die Kirche die Religionen der Welt mit aufrichtiger Ehrfurcht betrachtet, schließt aber zugleich radikal jene Mentalität des Indifferentismus aus, die »durchdrungen ist von einem religiösen Relativismus, der zur Annahme führt, dass "eine Religion gleich viel gilt wie die andere"«.91 Wenn es auch wahr ist, dass die Nichtchristen die göttliche Gnade empfangen können, so ist doch gewiss, dass sie sich objektiv in einer schwer defizitären Situation befinden im Vergleich zu jenen, die in der Kirche die Fülle der Heilsmittel besitzen.92 »Alle Söhne der Kirche sollen aber dessen eingedenk sein, dass ihre ausgezeichnete Stellung nicht den eigenen Verdiensten, sondern der besonderen Gnade Christi zuzuschreiben ist; wenn sie ihr im Denken, Reden und Handeln nicht entsprechen, wird ihnen statt Heil strengeres Gericht zuteil«.93 Man versteht also, dass die Kirche in Treue zum Auftrag des Herrn (vgl. Mt 28,19-20) und als Forderung der Liebe zu allen Menschen »unablässig verkündet und verkündigen muss Christus, der ist "der Weg und die Wahrheit und das Leben" (Joh 14,6), in dem die Menschen die Fülle des religiösen Lebens finden, in dem Gott alles mit sich versöhnt hat«.94

Auch im interreligiösen Dialog behält die Sendung ad gentes »heute und immer... ihre ungeschmälerte Bedeutung und Notwendigkeit«.95 »Gott will ja, "dass alle Menschen gerettet werden und zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen" (1 Tim 2,4). Gott will, dass alle durch die Erkenntnis der Wahrheit das Heil erlangen. Das Heil liegt in der Wahrheit. Wer dem Antrieb des Geistes der Wahrheit gehorcht, ist schon auf dem Weg zum Heil; die Kirche aber, der diese Wahrheit anvertraut worden ist, muss dem Verlangen des Menschen entgegengehen und sie ihm bringen. Weil die Kirche an den allumfassenden Heilsratschluss Gottes glaubt, muss sie missionarisch sein«.96 Deswegen ist der Dialog, der zum Evangelisierungsauftrag gehört, nur eine der Tätigkeiten der Kirche in ihrer Sendung ad gentes.97 Die Parität, die Voraussetzung für den Dialog ist, bezieht sich auf die gleiche personale Würde der Partner, nicht auf die Lehrinhalte und noch weniger auf Jesus Christus, den menschgewordenen Sohn Gottes, im Vergleich zu den Gründern der anderen Religionen. Geführt von der Liebe und von der Achtung vor der Freiheit,98 muss sich die Kirche vorrangig darum bemühen, allen Menschen die Wahrheit, die durch den Herrn endgültig geoffenbart wurde, zu verkünden und sie aufzurufen, dass die Bekehrung zu Jesus Christus und die Zugehörigkeit zur Kirche durch die Taufe und die anderen Sakramente notwendig sind, um in voller Weise an der Gemeinschaft mit Gott dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist teilzuhaben. Die Pflicht und die Dringlichkeit, das Heil und die Bekehrung zum Herrn Jesus Christus zu verkünden, wird durch die Gewissheit des universalen Heilswillens Gottes nicht gelockert, sondern verstärkt.

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SCHLUSSWORT

23. Die vorliegende Erklärung, in der einige Glaubenswahrheiten wieder vorgelegt und geklärt werden, will dem Beispiel des Apostels Paulus folgen, der an die Gläubigen in Korinth schreibt: »Denn vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe« (1 Kor 15,3). In Anbetracht einiger problematischer oder auch irriger Ansätze ist die theologische Reflexion aufgerufen, den Glauben der Kirche neu zu bekräftigen und von ihrer Hoffnung überzeugend und eindringlich Rechenschaft zu geben.

Bei der Erörterung des Themas der wahren Religion stellten die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils fest: »Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten. Er sprach ja zu den Aposteln: "Geht zu allen Völkern, und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe" (Mt 28,19-20). Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren«.99

Die christliche Offenbarung wird in der Geschichte »der wahre Leitstern« 100 für die ganze Menschheit bleiben: »Die Wahrheit, die Christus ist, erscheint nötig als universale Autorität«. 101 Das christliche Mysterium überwindet jede Schranke von Zeit und Raum und verwirklicht die Einheit der Menschheitsfamilie: »Von verschiedenen Orten und Traditionen sind alle in Christus dazu berufen, an der Einheit der Familie der Kinder Gottes teilzuhaben... Jesus reißt die trennenden Wände nieder und vollzieht auf einzigartige und erhabene Weise die Vereinigung durch die Teilhabe an seinem Geheimnis. Diese Einheit ist so tief, dass die Kirche mit dem heiligen Paulus sagen kann: "Ihr seid also jetzt nicht mehr Fremde ohne Bürgerrecht, sondern Mitbürger der Heiligen und Hausgenossen Gottes" (Eph 2,19)«. 102

Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten am 16. Juni 2000  gewährten Audienz die vorliegende Erklärung, die in der Vollversammlung der Kongregation für die Glaubenslehre beschlossen worden war, mit sicherem Wissen und kraft seiner apostolischen Autorität bestätigt und bekräftigt und deren Veröffentlichung angeordnet. 

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 

am 6. August 2000, dem Fest der Verklärung des Herrn.

Joseph Card. Ratzinger

Präfekt

Tarcisio Bertone, S.D.B.

Erzbischof em. von Vercelli

Sekretär

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FUSSNOTEN

 

(1) I. Konzil von Konstantinopel, Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis: DH 150.

(2) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 1: AAS 83 (1991) 249.

(3) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes und Erklärung Nostra aetate; Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi; Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio.

(4) II. Vat. Konzil, Erklärung Nostra aetate, 2.

(5) Päpstlicher rat für den Interreligiösen Dialog und Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Instruktion Dialog und Verkündigung, 29: AAS 84 (1992) 424; vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22.

(6) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 55: AAS 83 (1991) 302-304.

(7) Vgl. Päpstlicher rat für den Interreligiösen dialog und Kongregation für die Evangelisierung der Völker, Instruktion Dialog und Verkündigung, 9: AAS 84 (1992) 417f.

(8) Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, 5: AAS 91 (1999) 9.

(9) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Dei verbum, 2.

(10) Ebd., 4.

(11) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 5: AAS 83 (1991) 254.

(12) Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, 14: AAS 91 (1999) 17.

(13) Konzil von Chalkedon, Glaubensbekenntnis von Chalkedon: DH 301; vgl. Hl. Athanasius

von Alexandrien, De Incarnatione, 54, 3: SC 199, 458.

(14) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Dei verbum, 4.

(15) Ebd., 5.

(16) Ebd.

(17) Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 144.

(18) Ebd., 150.

(19) Ebd., 153.

(20) Ebd., 178.

(21) Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, 13: AAS 91 (1999) 15.

(22) Vgl. ebd., 31-32: a.a.O. 29f.

(23) II. Vat. Konzil, Erklärung Nostra aetate, 2; vgl. auch Dekret Ad gentes, 9, wo die Rede ist vom Guten, das sich »in den jeweiligen Riten und Kulturen der Völker« findet; Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 16, wo auf das Gute und Wahre unter den Nichtchristen verwiesen wird, das als Vorbereitung für die Annahme des Evangeliums betrachtet werden kann.

(24) Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Annahme der heiligen Bücher und der Überlieferungen:

DH 1501; I. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Dei Filius, cap. 2: DH 3006.

(25) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Dei verbum, 11.

(26) Ebd.

(27) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 55: AAS 83 (1991) 302f.; vgl. auch ebd.,

56: a.a.O. 304f.; Paul VI., Apostolisches Schreiben Evangelii nuntiandi, 53: AAS 68 (1976) 41f.

(28) I. Konzil von Nizäa, Nizänisches Glaubensbekenntnis: DH 125.

(29) Konzil von Chalkedon, Glaubensbekenntnis von Chalkedon: DH 301.

(30) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22.

(31) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 6: AAS 83 (1991) 254f.

(32) Vgl. Hl. Leo Der Grosse, Brief Lectis dilectionis tuae an Flavian: DH 294.

(33) Vgl. Hl. Leo Der Grosse, Brief Promisisse me memini an Kaiser Leon I.: DH 318: »Die Gottheit und die Menschheit (wurden) schon bei der Emfängnis der Jungfrau selbst in einer solch großen Einheit verwoben, dass weder die göttlichen Werke ohne den Menschen noch die menschlichen Werke ohne Gott getan wurden«. Vgl. auch ebd.: DH 317.

(34) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 45; vgl. auch Konzil von Trient, Dekret über die Ursünde, 3: DH 1513.

(35) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 3f.

(36) Vgl., ebd., 7. Der heilige Irenäus schreibt, dass in der Kirche »die Gemeinschaft mit Christus niedergelegt ist, das heißt der Heilige Geist« (Adversus haereses 3, 24, 1: SC 211, 472).

(37) Vgl. II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 22.

(38) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 28: AAS 83 (1991) 274. Zu den »Samen des Wortes« vgl. auch Hl. Justin, 2. Apologia 8,1-2; 10,1-3; 13,3-6: E.J. Goodspeed (Hg.), 84, 85, 88-89.

(39) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 28?29: AAS 83 (1991) 273-275.

(40) Ebd., 29: a.a.O. 275.

(41) Ebd., 5: a.a.O. 254.

(42) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 10. Der heilige Augustinus schreibt: Außerhalb von Christus, »dem universalen Heilsweg..., der dem menschlichen Geschlecht niemals fehlte..., hat niemand das Heil erlangt, erlangt es niemand und wird es niemand je erlangen« (De civitate Dei 10, 32, 2: CCL 47, 312).

(43) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 62.

(44) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 5: AAS 83 (1991) 254.

(45) II. Vat. Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et spes, 45. Die notwendige und absolute Einzigartigkeit und Universalität Christi in der menschlichen Geschichte wird sehr treffend vom heiligen Irenäus in der Betrachtung des Vorranges Jesu als des Erstgeborenen zum Ausdruck gebracht: »Im Himmel lenkt und leitet das vollkommene Wort als der Erstgeborene aus dem Gedanken des Vaters persönlich alle Dinge; auf der Erde ist er als der Erstgeborene der Jungfrau der Gerechte und Heilige, der Knecht Gottes, Gott wohlgefällig, vollkommen in allem; indem er alle, die ihm folgen, aus dem Reich des Todes rettet, ist er als der Erstgeborene der Toten das Haupt und die Quelle des göttlichen Lebens« (Demonstratio apostolica, 39: SC 406, 138).

(46) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 6: AAS 83 (1991) 255.

(47) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 14.

(48) Vgl. ebd., 7.

(49) Hl. Augustinus, Enarratio in Psalmos, Ps. 90, Sermo 2,1: CCL 39, 1266; Hl. Gregor der  Grosse, Moralia in Iob, Praefatio, 6,14: PL 75, 525; Hl. Thomas von Aquin, Summa Theologiae, III, q. 48, a. 2 ad 1.

(50) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 6.

(51) Großes Glaubensbekenntnis der armenischen Kirche: DH 48; vgl. Bonifatius VIII., Bulle Unam sanctam: DH 870?872; II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.

(52) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 4; Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 11: AAS 87 (1995) 927.

(53) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 20; vgl. auch Hl. Irenäus, Adversus haereses, III, 3, 1-3: SC 211, 20-44; Hl. Cyprian, Epist. 33, 1: CCL 3B, 164-165; Hl. Augustinus, Contra advers. legis et prophet., 1, 20, 39: CCL 49, 70.

(54) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 8.

(55) Ebd., 8; vgl. ebd., 15; Dekret Unitatis redintegratio, 3; Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 13: AAS 87 (1995) 928f.

(56) Der authentischen Bedeutung des Konzilstextes widerspricht deshalb die Interpretation jener, die von der Formel »subsistit in« die Meinung ableiten, dass die einzige Kirche Christi auch in anderen christlichen Kirchen verwirklicht sein könnte. »Das Konzil hingegen hatte das Wort  "subsistit" gerade deshalb gewählt, um klarzustellen, dass nur eine einzige "Subsistenz" der wahren Kirche besteht, während es außerhalb ihres sichtbaren Gefüges lediglich "Elemente des Kircheseins" gibt, die — da sie Elemente derselben Kirche sind — zur katholischen Kirche tendieren und hinführen« (Kongregation für die Glaubenslehre, Notifikation zu dem Buch »Kirche: Charisma und Macht. Versuch einer militanten Ekklesiologie« von P. Leonardo Boff OFM:  AAS 77 [1985] 758f.).

(57) II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 3.

(58) Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1: AAS 65 (1973) 396-398.

(59) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 14 und 15; Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Communionis notio, 17: AAS 85 (1993) 848.

(60) Vgl. I. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Pastor aeternus: DH 3053-3064; II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 22.

(61) Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 22.

(62) Vgl. ebd., 3.

(63) Vgl. ebd., 22.

(64) Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Mysterium Ecclesiae, 1: AAS 65 (1973) 398.

(65) Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 14: AAS 87 (1995) 929.

(66) II. Vat. Konzil, Erklärung Unitatis redintegratio, 3.

(67) Kongregation für die Glaubenslehre; Schreiben Communionis notio, 17: AAS 85 (1993) 849; vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Unitatis redintegratio, 4.

(68) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 5.

(69) Ebd., 1.

(70) Ebd., 4; vgl. Hl. Cyprian, De Dominica oratione, 23: CCL 3A, 105.

(71) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 3.

(72) Vgl. ebd., 9. Ein an Gott gerichtetes Gebet in der Didaché 9,4 (SC 248, 176) lautet: »Deine Kirche werde von den Enden der Erde zusammengebracht in dein Reich«. In der Didaché 10,5 (SC 248, 180) heißt es: »Gedenke, o Herr, deiner Kirche ... und führe sie zusammen von den vier Winden, die Geheiligte, in dein Reich, das du für sie bereitet hast«.

(73) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 18: AAS 83 (1991) 265f.; vgl. Apostolisches Schreiben Ecclesia in Asia, 17: L'Osservatore Romano, 7. November 1999, VII. Das Reich ist dermaßen untrennbar von Christus, dass es in gewisser Weise mit ihm identisch ist. Vgl. Origenes, In Mt. Hom., 14,7: PG 13, 1197; Tertullian, Adversus Marcionem, IV, 33,8: CCL

1, 634.

(74) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 18: AAS 83 (1991) 266.

(75) Ebd., 15: a.a.O. 263.

(76) Ebd., 17: a.a.O. 264f.

(77) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 14; vgl. Dekret Ad gentes, 7; Dekret Unitatis redintegratio, 3.

(78) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 9: AAS 83 (1991) 258; vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 846?847.

(79) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 48.

(80) Vgl. Hl. Cyprian, De catholicae unitate ecclesiae, 6: CCL 3, 253-254; HL. Irenäus, Adversus haereses, III, 24, 1: SC 211, 472-474.

(81) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 10: AAS 83 (1991) 258.

(82) II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 2. In dem hier erklärten Sinn muss auch die bekannte Formel »Extra Ecclesiam nullus omnino salvatur« (IV. Konzil im Lateran, Kap. 1. Der katholische Glaube: DH 802) interpretiert werden. Vgl. auch den Brief des Hl. Offiziums an den Erzbischof von Boston: DH 3866-3872.

(83) II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 7.

(84) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 18: AAS 83 (1991) 266.

(85) Dies sind die Samen des göttlichen Wortes (»semina Verbi«), die von der Kirche mit Freude und Ehrfurcht anerkannt werden. Vgl. II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 11; Erklärung Nostra aetate, 2.

(86) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 29: AAS 83 (1991) 275.

(87) Vgl. ebd.; Katechismus der Katholischen Kirche, 843.

(88) Vgl. Konzil von Trient, Dekret über die Sakramente, Kan. 8 über die Sakramente im Allgemeinen: DH 1608.

(89) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 55: AAS 83 (1991) 302-304.

(90) Vgl. II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 17; Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 11: AAS 83 (1991) 259f.

(91) Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 36: AAS 83 (1991) 281.

(92) Vgl. Pius XII., Enzyklika Mystici corporis: DH 3821.

(93) II. Vat. Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 14.

(94) II. Vat. Konzil, Erklärung Nostra aetate, 2.

(95) II. Vat. Konzil, Dekret Ad gentes, 7.

(96) Katechismus der Katholischen Kirche, 851; vgl. auch ebd. 849-856.

(97) Vgl. Johannes Paul II., Enzyklika Redemptoris missio, 55: AAS 83 (1991) 302-304; Apostolisches Schreiben Ecclesia in Asia, 31: L'Osservatore Romano, 7. November 1999, XIII.

(98) Vgl. II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, 1.

(99) Ebd.

(100) Johannes Paul II., Enzyklika Fides et ratio, 15: AAS 91 (1999) 17.

(101) Ebd., 92: a.a.O. 77f.

(102) Ebd., 70: a.a.O. 59.

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Kirche als Communio

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE:

Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche

über einige Aspekte der Kirche als Communio

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EINLEITUNG

I. DIE KIRCHE, GEHEIMNIS DER GEMEINSCHAFT

II. GESAMTKIRCHE UND TEILKIRCHEN

III GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN, EUCHARISTIE UND EPISKOPAT

IV. EINHEIT UND VERSCHIEDENHEIT IN DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT

V. KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT UND ÖKUMENISMUS

SCHLUSSWORT

 

 

EINLEITUNG

1. Der Begriff Communio, Gemeinschaft, ("Koinonía"), dem schon in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils eine erhebliche Bedeutung zukommt, bringt den tiefen Kern des Geheimnisses der Kirche sehr gut zum Ausdruck und vermag zweifelsohne eine Schlüsselrolle im Bemühen um eine erneuerte katholische Ekklesiologie zu spielen  In der Tat ist die tiefere Erschliessung der mit der Aussage "die Kirche ist Communio" gemeinten Wirklichkeit eine besonders wichtige Aufgabe. Hier öffnet sich der theologischen Reflexion über das Geheimnis der Kirche, die ihrem Wesen nach immer neuer und tieferer Erforschung zugänglich ist,  ein weiter Raum. Nun werden jedoch im Bereich der Ekklesiologie manchmal Auffassungen vertreten, deren Verständnis der Kirche als Communio-Geheimnis offensichtlich zu kurz greift: hauptsächlich weil sie einerseits eine sachgerechte Integration des Communio-Begriffs mit den Begriffen vom Volk Gottes und vom Leib Christi vermissen lassen und andererseits der Beziehung zwischen der Kirche als Communio und der Kirche als Sakrament nicht das ihr gebührende Gewicht beimessen.

2. Da die verschiedenen Aspekte der als Communio bzw. Gemeinschaft verstandenen Kirche für die Glaubenslehre, die Pastoral und die Ökumene von nicht geringer Tragweite sind, hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht erachtet, mit dem vorliegenden Schreiben einige grundlegende Lehrelemente, die als notwendig festzuhaltende Bezugspunkte - auch im erwünschten Prozess der theologischen Vertiefung - gelten müssen, kurz in Erinnerung zu bringen und wo nötig zu verdeutlichen.

I. DIE KIRCHE, GEHEIMNIS DER GEMEINSCHAFT

3. Der Begriff "Communio" bzw. "Gemeinschaft" findet sich im "Herzen der Selbsterkenntnis der Kirche" (4) und bezeichnet das Geheimnis der persönlichen Vereinigung jedes Menschen mit der göttlichen Dreifaltigkeit und mit den anderen Menschen, die im Glauben ihren Ursprung hat  und auf die eschatologische Erfüllung in der himmlischen Kirche ausgerichtet ist, welche aber gleichwohl schon in der Kirche auf Erden ihre anfängliche und vorläufige Verwirklichung findet (6). Soll der Begriff Communio, der nicht eindeutig ist, als ekklesiologischer Interpretationsschlüssel dienen können, muss er innerhalb der biblischen Lehre und der patristischen Tradition verstanden werden, wo die Gemeinschaft immer eine zweifache Dimension umfasst: die vertikale ("Gemeinschaft mit Gott") und die horizontale ("Gemeinschaft der Menschen"). Es ist deshalb für die christliche Sicht der Communio wesentlich, sie vor allem als Geschenk Gottes anzuerkennen, als Frucht der göttlichen Initiative, die sich im Ostergeheimnis vollendet: die neue Beziehung zwischen Mensch und Gott, die in Christus grundgelegt ist und in den Sakramenten mitgeteilt wird, weitet sich dann auch aus in eine neue Beziehung der Menschen zueinander. Folglich muss der Begriff der Communio imstande sein, auch die sakramentale Gestalt der Kirche solange "wir fern vom Herrn in der Fremde leben" zum Ausdruck zu bringen, sowie die besondere Einheit, die die Gläubigen zu Gliedern desselben Leibes, des mystischen Leibes Christi, macht, zu einer organisch strukturierten Gemeinschaft, zu "einem in der Einheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes versammelten Volk", das auch mit den zur sichtbaren und sozialen Vereinigung geeigneten Mitteln ausgestattet ist.

4. Die kirchliche Gemeinschaft ist zugleich unsichtbar und sichtbar. In ihrer unsichtbaren Wirklichkeit ist sie Gemeinschaft jedes Menschen mit dem Vater durch Christus im Heiligen Geist, sowie mit den anderen Menschen in der gemeinsamen Teilnahme an der göttlichen Natur, am Leiden Christi , an demselben Glauben, an demselben Geist. In der Kirche auf Erden besteht eine innige Beziehung zwischen dieser unsichtbaren Gemeinschaft und der sichtbaren Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung. Durch diese göttlichen Gaben von gut sichtbarer Wirklichkeit nimmt Christus in der Geschichte auf verschiedene Weise sein prophetisches, priesterliches und königliches Amt zum Heil der Menschen wahr. Diese Beziehung zwischen den unsichtbaren Elementen und den sichtbaren Elementen der kirchlichen Gemeinschaft ist für die Kirche als Sakrament des Heils konstitutiv. Aus dieser Sakramentalität ergibt sich, dass die Kirche nicht in sich selbst geschlossen, sondern fortwährend für die missionarische und ökumenische Dynamik offen ist, da sie ja in die Welt gesandt ist, um das Geheimnis der Gemeinschaft, das sie konstituiert, zu verkünden und zu bezeugen, zu vergegenwärtigen und zu verbreiten: alle und alles in Christus zu vereinen, allen "untrennbares Sakrament der Einheit" zu sein.

5. Die kirchliche Gemeinschaft, in die jeder durch den Glauben und die Taufe aufgenommen wird, hat ihre Wurzel und ihre Mitte in der Heiligen Eucharistie. In der Tat ist die Taufe Eingliederung in einen Leib, der durch den auferstandenen Herrn vermittels der Eucharistie auferbaut und belebt wird, dergestalt dass dieser Leib wahrhaft Leib Christi genannt werden kann. Die Eucharistie ist die Quelle und schöpferische Kraft, aus der die Gemeinschaft der Glieder der Kirche hervorgeht, gerade weil sie ein jedes von ihnen mit Christus selbst eint: "Beim Brechen des eucharistischen Brotes erhalten wir wirklich Anteil am Leib des Herrn und werden zur Gemeinschaft mit ihm und untereinander erhoben. 'Denn ein Brot, ein Leib sind wir, die Vielen, die an dem einen Brote teilhaben' (1 Kor 10, 17)". Die paulinische Formel: Kirche ist Leib Christi sagt also aus, dass die Eucharistie, in der der Herr uns seinen Leib gibt und uns zu einem Leib macht, der immerwährende Entstehungsort der Kirche ist; in ihr ist sie am dichtesten sie selbst - an allen Orten und doch nur eine, wie Christus selbst nur einer ist.

6. Die Kirche ist Gemeinschaft der Heiligen, nach dem überlieferten Ausdruck, der sich seit Ende des vierten Jahrhunderts in den lateinischen Fassungen des apostolischen Glaubensbekenntnisses findet. Die gemeinsame sichtbare Teilhabe an den Heilsgütern (den heiligen Dingen), insbesondere der Eucharistie, ist Wurzel der unsichtbaren Gemeinschaft der teilhabenden Gläubigen untereinander (der Heiligen). Diese Gemeinschaft bringt eine geistliche Solidarität der Glieder der Kirche mit sich, insofern sie Glieder ein und desselben Leibes sind, und zielt auf deren wirksame und tätige Vereinigung in der Liebe, sodas sie "ein Herz und eine Seele" werden. Die Communio strebt auch nach der Vereinigung im Gebet, das allen durch einen und denselben Geist eingegeben wird, nämlich den Heiligen Geist, "der die ganze Kirche erfüllt und eint". Diese Gemeinschaft verbindet in ihrer unsichtbaren Wirklichkeit nicht nur die Glieder der auf Erden pilgernden Kirche untereinander, sondern auch diese mit allen jenen, die in der Gnade des Herrn aus dieser Welt geschieden sind und nun der himmlischen Kirche angehören oder nach vollendeter Läuterung zu ihr gelangen werden. Das bedeutet unter anderem, dass zwischen der auf Erden pilgernden Kirche und der himmlischen Kirche in der heilsgeschichtlichen Sendung eine wechselseitige Beziehung besteht. Daraus folgt wiederum, dass nach der Fürsprache Christi zugunsten seiner Glieder auch jene der Heiligen und in hervorragender Weise der Seligen Jungfrau Maria ekklesiologisch ins Gewicht fällt. Das Wesen der in der Frömmigkeit des christlichen Volkes so verwurzelten Heiligenverehrung entspricht deshalb durchaus der tiefen Wirklichkeit der Kirche als Geheimnis der Gemeinschaft.

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II. GESAMTKIRCHE UND TEILKIRCHEN

7. Die Kirche Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen, ist die Gesamtkirche, das heisst die universale Gemeinschaft der Jünger des Herrn, die gegenwärtig und wirksam wird in der konkreten Besonderheit und Verschiedenheit der Personen, Gruppen, Zeiten und Orte. Unter diesen vielfältigen konkreten Ausdrucksformen der Heilsgegenwart der einzigen Kirche Christi finden sich seit der apostolischen Zeit jene, die in sich selbst Kirchen sind, da in ihnen, unbeschadet ihrer Besonderheit, die universale Kirche mit allen ihren Wesenselementen gegenwärtig wird. Diese sind darum "nach dem Bild der Gesamtkirche" gestaltet, und jede von ihnen ist "ein Teil des Gottesvolkes, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zu weiden anvertraut wird".

8. Die Gesamtkirche ist demnach der Leib der Kirchen. Darum kann der Begriff der Communio analog auch auf die Vereinigung der Teilkirchen angewandt und die Gesamtkirche als eine Gemeinschaft von Kirchen verstanden werden. Manchmal aber wird die Idee "Gemeinschaft von Teilkirchen" so gebraucht, dass dabei die Vorstellung von der Einheit der Kirche in ihrer sichtbaren und institutionellen Gestalt abgeschwächt wird, bis hin zu der Behauptung, jede Teilkirche sei ein in sich vollständiges Subjekt und die Gesamtkirche das Ergebnis der gegenseitigen Anerkennung der Teilkirchen. In dieser einseitigen ekklesiologischen Sicht schrumpft nicht nur der Begriff der Gesamtkirche, sondern auch der der Teilkirche: hier wird ein unzureichendes Verständnis des Communio-Begriffs deutlich. Schon die Geschichte zeigt, dass, wo eine Teilkirche nach Selbstgenügsamkeit strebte und dabei ihre reale Gemeinschaft mit der universalen Kirche und deren lebendigem und sichtbarem Zentrum schwächte, sie auch an ihrer inneren Einheit Schaden genommen hat und dazu in Gefahr geraten ist, der eigenen Freiheit verlustig zu gehen gegenüber den verschiedensten Mächten, die sie sich dienstbar machen oder sie ausbeuten wollten.

9. Um den wahren Sinn des analogen Gebrauchs des Wortes Communio zur Bezeichnung der Gesamtheit der Teilkirchen zu verstehen, muss vor allem klar gesehen werden, dass diese als "Teile der einen Kirche Christi" in einer besonderen Beziehung "gegenseitiger Innerlichkeit" zum Ganzen, das heisst zur universalen Kirche, stehen, weil in jeder Teilkirche "die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Christi wahrhaft gegenwärtig ist und wirkt". Daher "kann die Gesamtkirche nicht als die Summe der Teilkirchen aufgefasst werden und ebensowenig als Zusammenschlub von Teilkirchen". Sie ist nicht das "Ergebnis" von deren Gemeinschaft; sie ist vielmehr im

Eigentlichen ihres Geheimnisses eine jeder einzelnen Teilkirche ontologisch und zeitlich vorausliegende Wirklichkeit. In der Tat geht nach den Vätern die Kirche, die eine und einzige Kirche, in ihrem Geheimnischarakter ontologisch der Schöpfung voraus, und sie gebiert die Teilkirchen gleichsam als Töchter; sie bringt sich in ihnen zum Ausdruck, ist Mutter und nicht Produkt der Teilkirchen. In der Zeit tritt die Kirche am Pfingsttag öffentlich in Erscheinung, in der Gemeinschaft der hundertzwanzig, die um Maria und die zwölf Apostel versammelt waren. Die Apostel waren die Vertreter der einzigen Kirche und die zukünftigen Gründer der Ortskirchen, Träger einer an die Welt gerichteten Sendung. Schon damals spricht die Kirche alle Sprachen. Aus ihr, die universal entstand und offenbar wurde, sind die verschiedenen Ortskirchen als jeweilige konkrete Verwirklichungen der einen und einzigen Kirche Jesu Christi hervorgegangen. Da sie in und aus der Universalkirche geboren werden, haben sie ihre Kirchlichkeit in ihr und aus ihr. Daher ist die Formel des Zweiten Vatikanischen Konzils: die Kirche in und aus den Kirchen (Ecclesia in et ex Ecclesiis) untrennbar verbunden mit dieser anderen: die Kirchen in und aus der Kirche (Ecclesiae in et ex Ecclesia). Der Geheimnischarakter dieser Beziehung zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen, die keinen Vergleich verträgt mit jener zwischen dem Ganzen und den Teilen in gleichwelcher rein menschlichen Gruppe oder Gesellschaft, ist offensichtlich.

10. Jeder Gläubige ist durch den Glauben und die Taufe der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche eingegliedert. Der Universalkirche gehört man nicht mittelbar an, vermittels der Zugehörigkeit zu einer Teilkirche, sondern unmittelbar, wenn auch die Aufnahme in die Universalkirche und das Leben in ihr sich notwendigerweise innerhalb einer Teilkirche vollziehen. Das bedeutet aus der Sicht der Communio-Ekklesiologie, dass die universale Gemeinschaft der Gläubigen und die Gemeinschaft der Kirchen sich nicht eine aus der anderen ergeben, sondern dieselbe Wirklichkeit darstellen, unter je verschiedenem Gesichtspunkt betrachtet. Zudem steht die Zugehörigkeit zu einer Teilkirche nie im Widerspruch zu der Tatsache, dass in der Kirche niemand Fremder ist, insbesondere bei der Eucharistiefeier befindet sich jeder Gläubige in seiner Kirche, in der Kirche Christi, unabhängig von seiner kirchenrechtlichen Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu der Diözese, Pfarrei oder sonstigen Teilgemeinschaft, innerhalb derer die Feier stattfindet. In diesem Sinne kann man, unbeschadet der notwendigen Bestimmungen rechtlicher Abhängigkeit, sagen: wer zu einer Teilkirche gehört, gehört zu allen Kirchen, da die Zugehörigkeit zur Kommunion als Kirchenzugehörigkeit niemals nur partikular, sondern ihrem Wesen nach immer universal ist.

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III. GEMEINSCHAFT DER KIRCHEN, EUCHARISTIE UND EPISKOPAT

11. Die Einheit oder Gemeinschaft der Teilkirchen in der Gesamtkirche ist ausser in demselben Glauben und der gemeinsamen Taufe vor allem in der Eucharistie und im Bischofsamt verwurzelt. Sie wurzelt in der Eucharistie, weil das eucharistische Opfer, wenngleich es immer in einer einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser Gemeinde ist: diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn zugleich die ganze Heilsgabe und erweist sich so, in ihrer bleibenden sichtbaren Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Die Wiederentdeckung einer eucharistischen Ekklesiologie, deren wertvolle Verdienste ausser Zweifel stehen, hat jedoch manchmal zu einseitiger Betonung des Ortskirchenprinzips geführt: wo die Eucharistie gefeiert werde, so heisst es, vergegenwärtige sich das ganze Geheimnis der Kirche, und zwar so, dass dadurch jedes sonstige Prinzip der Einheit und Universalität als unwesentlich zu betrachten sei. Andere auf verschiedene theologische Ansätze zurückgehende Auffassungen neigen zu noch radikaleren Formen dieser partikularistischen Sicht der Kirche, bis hin zu der Behauptung, das Sich-Versammeln im Namen Jesu (vgl. Mt 18,20) bringe selbst Kirche hervor: Die im Namen Christi zur Gemeinde gewordene Versammlung trage alle Vollmachten der Kirche in sich, also auch diejenige der Eucharistiefeier; Kirche werde, wie einige sagen, "von unten". Bei diesen und ähnlichen Irrtümern wird der Tatsache nicht hinreichend Rechnung getragen, dass es gerade die Eucharistie ist, die jede Selbstgenügsamkeit der Teilkirche unmöglich macht. Denn die Einzigkeit und Unteilbarkeit des eucharistischen Herrenleibes schliesst in sich die Einzigkeit seines mystischen Leibes, der die eine und unteilbare Kirche ist. Aus der eucharistischen Mitte kommt die notwendige Offenheit jeder feiernden Gemeinde, jeder Teilkirche: aus dem "Sich in die offenen Arme des Herrn ziehenlassen" folgt die Eingliederung in seinen einzigen und unteilbaren Leib. Auch aus diesem Zusammenhang heraus wird deutlich, dass die Existenz des Petrusamtes, das das Fundament der Einheit der Bischöfe und der Universalkirche ist, der eucharistischen Gestalt der Kirche zutiefst entspricht.

12. Tatsächlich gründet die Einheit der Kirche auch in der Einheit des Episkopates. Wie schon die Idee vom Corpus Ecclesiarum (Leib der Kirchen) verlangt, dass eine Kirche das Haupt der Kirchen ist - dies ist eben die Kirche von Rom, die der "universalen Gemeinschaft der Liebe vorsteht" - so erfordert die Einheit des Episkopates, dass ein Bischof das Haupt des Corpus (Körperschaft) oder Kollegiums der Bischöfe ist, und dies ist der Bischof von Rom. "Der Bischof von Rom ist als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament" (II. Vatikanum) für die Einheit des Episkopates sowie für die Einheit der ganzen Kirche. Diese Einheit der Bischöfe dauert fort durch die Jahrhunderte vermittels der apostolischen Nachfolge und ist daher auch das Fundament der Identität der Kirche zu jedem Zeitpunkt der Geschichte mit der Kirche, die Christus auf Petrus und die anderen Apostel gebaut hat.

13. Der Bischof ist sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in der Teilkirche, die seinem Hirtendienst anvertraut ist. Damit jedoch die Teilkirche voll Kirche sei, das heisst konkrete Präsenz der universalen Kirche mit allen ihren Wesenselementen, und somit nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet, muss in ihr als ureigenes Element die höchste Autorität der Kirche gegenwärtig sein: das Bischofskollegium "gemeinsam mit seinem Haupt, dem Bischof von Rom, und niemals ohne dieses Haupt". Der Primat des Bischofs von Rom und das Bischofskollegium sind Wesenselemente der Gesamtkirche, "die sich nicht aus der Partikularität der Kirchen ableiten", die aber dennoch auch jeder Teilkirche innerlich zu eigen sind. Daher "müssen wir das Amt des Petrusnachfolgers nicht nur als einen 'globalen' Dienst ansehen, der jede Teilkirche 'von aussen' erreicht, sondern als schon 'von innen her' zum Wesen jeder Teilkirche gehörig". Das Amt des Primats ist also vom Wesen her ausgestattet mit wahrer bischöflicher Gewalt - nicht nur höchster, voller und universaler, sondern auch unmittelbarer Gewalt- über alle, sowohl über die Hirten als über die übrigen Gläubigen. Die Tatsache, dass das Amt des Petrusnachfolgers innerlich zum eigentlichen Kirchesein jeder Teilkirche gehört, ist notwendiger Ausdruck jenes schon erwähnten Verhältnisses grundlegender gegenseitiger Innerlichkeit zwischen Gesamtkirche und Teilkirchen.

14. Die Einheit der Eucharistie und die Einheit des Episkopates cum Petro et sub Petro (mit Petrus und unter Petrus) sind nicht unabhängig von einander Wurzel der Einheit der Kirche, denn Christus hat die Eucharistie und das Bischofsamt als wesentlich verbundene Wirklichkeiten eingesetzt. Der Episkopat ist einer, wie auch die Eucharistie eine ist: das eine Opfer des einen gestorbenen und auferstandenen Christus. Die Liturgie bringt diese Wirklichkeit auf verschiedene Weise zum Ausdruck, indem sie zum Beispiel deutlich macht, dass jede Eucharistiefeier in Einheit nicht nur mit dem eigenen Bischof, sondern auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit dem gesamten Klerus und mit dem ganzen Volk vollzogen wird. In jeder gültigen Eucharistiefeier kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit der ganzen Kirche zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei den von Rom getrennten christlichen Kirchen.

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IV. EINHEIT UND VERSCHIEDENHEIT IN DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT

15. "Die Universalität der Kirche bedeutet einerseits feste Einheit und andererseits eine Vielfalt und eine Verschiedenheit, die der Einheit nicht nur nicht im Weg stehen, sondern ihr im Gegenteil den Charakter der 'Communio' verleihen". Diese Vielfalt bezieht sich sowohl auf die Verschiedenheit der Ämter, Charismen, Lebens- und Apostolatsformen innerhalb jeder Teilkirche, als auch auf die Unterschiede in den liturgischen und kulturellen Traditionen zwischen den einzelnen Teilkirchen. Die Förderung der Einheit, die der Verschiedenheit nicht hinderlich ist, sowie die Anerkennung und Förderung einer Vielfalt, die die Einheit nicht behindert sondern bereichert, ist vorrangige Aufgabe des Bischofs von Rom für die ganze Kirche und jedes Bischofs, im Einklang mit dem allgemeinen Kirchenrecht, innerhalb der seinem Hirtendienst anvertrauten Teilkirche. Aber die Verwirklichung und Bewahrung dieser Einheit, der die differenzierte Vielfalt den Charakter der Communio verleiht, ist ebenso Aufgabe aller in der Kirche, weil alle berufen sind, täglich an ihr zu bauen sowie sie zu achten, vor allem durch die Liebe, die das "Band der Vollkommenheit" ist.

16. Soll dieser Aspekt der kirchlichen Communio - die Einheit in der Verschiedenheit - vollständiger in den Blick kommen, so muss bedacht werden, dass es durch die Apostolische Autorität für besondere pastorale Aufgaben errichtete Institutionen und Gemeinschaften gibt. Diese gehören als solche zur Gesamtkirche, wiewohl ihre Mitglieder auch Mitglieder der Teilkirchen sind, innerhalb derer sie leben und wirken. Diese Zugehörigkeit zu den Teilkirchen findet, der ihr eigenen Flexibilität entsprechend, ihren Ausdruck in unterschiedlichen Rechtsformen. Das tut der im Bischof gründenden Einheit der Teilkirche nicht nur keinen Abbruch, sondern trägt dazu bei, dieser Einheit die für die Communio charakteristische innere Vielfalt und Verschiedenheit zu verleihen. Im Kontext der als Communio verstandenen Kirche sind auch die mannigfachen Institute und Gesellschaften zu sehen, die Ausdruck der Charismen gottgeweihten Lebens und apostolischen Lebens sind und durch die der Heilige Geist den mystischen Leib Christi bereichert: sie sind zwar nicht Teil der hierarchischen Struktur der Kirche, gehören aber zu ihrem Leben und ihrer Heiligkeit. Aufgrund ihres im Petrusamt verwurzelten überdiözesanen Charakters stehen alle diese kirchlichen Institutionen auch im Dienst an der Gemeinschaft zwischen den verschiedenen Teilkirchen.

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V. KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT UND ÖKUMENISMUS

17. "Die Kirche weiss sich aus mehrfachem Grund mit jenen verbunden, die getauft, der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri nicht wahren". In den nichtkatholischen Kirchen und christlichen Gemeinschaften existieren in der Tat viele Elemente der Kirche Christi, die es erlauben, mit Freude und Hoffnung eine gewisse, wenn auch nicht vollkommene Gemeinschaft anzuerkennen. Diese Gemeinschaft existiert besonders mit den orthodoxen orientalischen Kirchen, die trotz ihrer Trennung vom Stuhl Petri mit der katholischen Kirche durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, verbunden bleiben und daher den Titel 'Teilkirchen' verdienen. In der Tat "baut sich auf und wächst durch die Feier der Eucharistie des Herrn in diesen Einzelkirchen die Kirche Gottes"; denn in jeder gültigen Euchari stiefeier wird die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche gegenwärtig. Da aber die Gemeinschaft mit der durch den Nachfolger Petri repräsentierten Gesamtkirche nicht eine äussere Zutat zur Teilkirche ist, sondern eines ihrer inneren Wesenselemente, so sind jene ehrwürdigen christlichen Gemeinschaften doch auch auf Grund ihrer derzeitigen Situation in ihrem Teilkirchesein verwundet. Die Wunde ist allerdings noch viel tiefer bei den kirchlichen Gemeinschaften, die die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie nicht bewahrt haben. All dies bedeutet andererseits auch für die katholische Kirche, die vom Herrn berufen ist, allen "eine Herde und ein Hirte" zu sein, eine Wunde, insofern es sie hindert, ihre Universalität in der Geschichte voll zu verwirklichen.

18. Diese Situation ruft alle nachhaltig auf zum ökumenischen Einsatz für die volle Gemeinschaft in der Einheit der Kirche; jener Einheit, "die Christus seiner Kirche von Anfang an geschenkt hat, die nach unserem Glauben unverlierbar in der katholischen Kirche besteht, und die, wie wir hoffen, immer mehr wachsen wird bis zur Vollendung der Zeiten". Von vorrangiger Bedeutung sind in diesem ökumenischen Einsatz das Gebet, die Bube, das Studium, der Dialog und die Zusammenarbeit, mit dem Ziel, dass es in stets neuer Bekehrung zum Herrn allen möglich werde, das Fortdauern des Petrusprimates in seinen Nachfolgern, den Bischöfen von Rom, anzuerkennen und das Petrusamt so verwirklicht zu sehen, wie es der Herr gewollt hat: als universalen apostolischen Dienst, der in allen Kirchen von innen her präsent ist, und der, unbeschadet seiner kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Substanz, auf verschiedene den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen gemässe Weisen zum Ausdruck kommen kann, wie die Geschichte bezeugt.

 

 

SCHLUSSWORT

19. Die Selige Jungfrau Maria ist Vorbild der kirchlichen Gemeinschaft im Glauben, in der Liebe und in der Vereinigung mit Christus. "Ewig im Geheimnis Christi gegenwärtig", ist sie inmitten der Apostel anwesend im Herzen der Urkirche und der Kirche aller Zeiten. Denn es "versammelte sich die Kirche im Obergemach (im Abendmahlssaal) mit Maria, die die Mutter Jesu war, und mit seinen Brüdern. Es kann also nicht von der Kirche die Rede sein, ohne dab dort Maria, die Mutter des Herrn, anwesend wäre mit seinen Brüdern"(82). Zum Abschluss dieses Schreibens lädt die Kongregation für die Glaubenslehre, die Schlussworte der Konstitution Lumen Gentium aufnehmend, alle Bischöfe und über sie alle Gäubigen, insbesondere die Theologen, ein, ihr Bemühen um die Communio sowie um ein vertieftes theologisches Verständnis der Communio der Fürsprache der Seligen Jungfrau Maria anzuempfehlen

Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz das vorliegende Schreiben, das in der Vollversammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gutgeheissen und zu veröffentlichen angeordnet.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre,

den 28. Mai 1992

Joseph Kardinal Ratzinger

Präfekt

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PAPST JOHANNES PAUL II.

ENZYKLIKA ECCLESIA DE EUCHARISTIA - Die Kirche lebt von der Eucharistie -

an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die Ordensleute und an alle Christgläubigen

ÜBER DIE EUCHARISTIE IN IHREM VERHÄLTNIS ZUR KIRCHE

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Die 14. Enzyklika Papst Johannes Pauls II.

EINLEITUNG

1. Die Kirche lebt von der Eucharistie. Diese Wahrheit drückt nicht nur eine alltägliche Glaubenserfahrung aus, sondern enthält zusammenfassend den Kern des Mysteriums der Kirche. Mit Freude erfährt sie auf vielfältige Weise die beständige Erfüllung der Verheißung: »Seid gewiß: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt« (Mt 28, 20); indessen erfreut sie sich der Gegenwart des Herrn in einzigartiger Dichte in der heiligen Eucharistie durch die Verwandlung des Brotes und des Weines in den Leib und das Blut Christi. Seitdem die Kirche, das Volk des Neuen Bundes, am Pfingsttag ihren Pilgerweg zur himmlischen Heimat begonnen hat, prägt das Allerheiligste Sakrament unaufhörlich ihre Tage und erfüllt sie mit vertrauensvoller Hoffnung. Mit Recht hat das Zweite Vatikanische Konzil gelehrt, daß das eucharistische Opfer »Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens« (1) ist. »Die Heiligste Eucharistie enthält ja das Heilsgut der Kirche in seiner ganzen Fülle, Christus selbst, unser Osterlamm und das lebendige Brot. Durch sein Fleisch, das durch den Heiligen Geist lebt und Leben schafft, spendet er den Menschen das Leben«.(2) Deshalb ist der Blick der Kirche fortwährend auf den im Sakrament des Altares gegenwärtigen Herrn gerichtet, in welchem sie den vollen Ausdruck seiner unendlichen Liebe entdeckt.

2. Während des Großen Jubiläums des Jahres 2000 durfte ich die Eucharistie im Abendmahlssaal zu Jerusalem feiern; da, wo sie gemäß der Überlieferung zum erstenmal von Christus selbst vollzogen wurde. Der Abendmahlssaal ist der Ort der Einsetzung diesen heiligsten Sakramentes. Dort nahm Christus das Brot in seine Hände, brach es und gab es seinen Jüngern mit den Worten: »Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird« (vgl. Mt 26, 26; Lk 22, 19; 1 Kor 11, 24). Dann nahm er den Kelch mit Wein in seine Hände und sagte zu ihnen: »Nehmet und trinket alle daraus: Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch und für alle vergossen wird zur Vergebung der Sünden« (vgl. Mk 14, 24; Lk 22, 20; 1 Kor 11, 25). Ich bin dem Herrn Jesus dankbar, daß ich an eben diesem Ort seinem Auftrag gehorchend dies wiederholen durfte: »Tut dies zu meinem Gedächtnis« (Lk 22, 19), jene Worte, die er vor 2000 Jahren ausgesprochen hat. Haben die am Letzten Abendmahl teilnehmenden Apostel den Sinn jener Worte verstanden, die aus dem Munde Christi kamen? Vielleicht nicht. Diese Worte sollten sich erst am Ende des Triduum sacrum ganz klären, d.h. jenes Zeitraums vom Donnerstagabend bis zum Sonntagmorgen. In diese Tage ist das mysterium paschale eingeschrieben, ebenso das mysterium eucharisticum.

3. Aus dem Ostermysterium geht die Kirche hervor. Genau deshalb steht die Eucharistie als Sakrament des Ostergeheimnisses par excellence im Mittelpunkt des kirchlichen Lebens. Das sieht man bereits an den ersten Bildern der Kirche, die uns die Apostelgeschichte bietet: »Sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten« (Apg 2, 42). Im »Brechen des Brotes« ist die Eucharistie angesprochen. Nach zweitausend Jahren fahren wir noch immer fort, dieses ursprüngliche Bild der Kirche zu vollziehen. Und während wir das in der Eucharistiefeier tun, richten sich die Augen der Seele auf das österliche Triduum: auf das, was sich während des Abschiedsmahls am Abend des Gründonnerstags ereignete, und darauf, was danach geschah. Die Einsetzung der Eucharistie nimmt in der Tat auf sakramentale Weise die Ereignisse vorweg, die sich, beginnend mit der Todesangst von Gethsemane, kurz darauf ereignen sollten. Wiederum sehen wir Christus, wie er den Abendmahlssaal verläßt, um mit seinen Jüngern den Bach Kedron zu überqueren und zum Garten am Ölberg zu gelangen. In diesem Garten sind noch heute einige uralte Olivenbäume. Vielleicht waren sie Zeugen all dessen, was sich an jenem Abend in ihrem Schatten zugetragen hat, als Christus im Gebet Todesangst überfiel und sein Schweiß wie Blut zur Erde tropfte (vgl. Lk 22, 44). Das Blut, das er kurz zuvor der Kirche als Trank des Heiles im Sakrament der Eucharistie hinterlassen hatte, begann vergossen zu werden. Bald sollte sich das Vergießen seines Blutes auf Golgotha vollenden, um so das Werkzeug unserer Erlösung zu werden: »Christus [...] ist gekommen als Hoherpriester der künftigen Güter; [...] er ist ein für allemal in das Heiligtum hineingegangen, nicht mit dem Blut von Böcken und jungen Stieren, sondern mit seinem eigenen Blut, und so hat er eine ewige Erlösung bewirkt« (Hebr 9, 11-12).

4. Die Stunde unserer Erlösung. Obgleich hart geprüft, flieht Christus nicht vor seiner ,,Stunde": »Was soll ich sagen: Vater, rette mich aus dieser Stunde? Aber deshalb bin ich in diese Stunde gekommen!« (Joh 12, 27). Er sehnt sich danach, daß die Jünger bei ihm bleiben, jedoch muß er Einsamkeit und Verlassenheit erfahren: »Konntet ihr nicht einmal eine Stunde mit mir wachen? Wachet und betet, damit ihr nicht in Versuchung geratet« (Mt 26, 40-41). Nur Johannes wird mit Maria und den frommen Frauen unter dem Kreuz bleiben. Die Todesangst in Gethsemane hat die Todesangst des Kreuzes am Karfreitag eingeleitet. Die heilige Stunde, die Stunde der Erlösung der Welt. Wenn die Eucharistie am Grab Jesu in Jerusalem gefeiert wird, kehrt man beinahe greifbar zu seiner ,Stunde' zurück, der Stunde des Kreuzes und der Verherrlichung. An diesen Ort und in diese Stunde versetzt sich in spiritueller Weise jeder Priester, der die heilige Messe feiert, gemeinsam mit der christlichen Gemeinde, die daran teilnimmt. »Gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten«. Die Worte des Glaubensbekenntnisses hallen wieder in den Worten der Betrachtung und der Verkündigung: »Ecce lignum crucis in quo salus mundi pependit. Venite adoremus«. Diese Einladung richtet die Kirche in der Nachmittagsstunde des Karfreitags an alle Menschen. Sie nimmt ihren Gesang während der Osterzeit wieder auf, um zu verkünden: »Surrexit Dominus de sepulcro qui pro nobis pependit in ligno. Alleluia«.

5. »Mysterium fidei! – Geheimnis des Glaubens!«. Auf diese vom Priester gesprochenen oder gesungenen Worte antworten die Mitfeiernden: »Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit«. In diesen oder ähnlichen Worten offenbart die Kirche, indem sie Christus im Geheimnis seiner Passion zeigt, auch ihr eigenes Geheimnis: Ecclesia de Eucharistia. Bevor die Kirche mit der pfingstlichen Gabe des Heiligen Geistes ans Licht tritt und sich auf den Weg in die Welt macht, ist ein entscheidender Moment ihrer Formung sicherlich die Einsetzung der Eucharistie im Abendmahlssaal. Ihr Fundament und ihre Quelle ist das gesamte Triduum paschale. Dieses aber ist in der eucharistischen Gabe gleichsam gesammelt, vorweggenommen und für immer »konzentriert«. In dieser Gabe übereignete Christus der Kirche die immerwährende Vergegenwärtigung des Ostermysteriums. Mit ihr stiftete er eine geheimnisvolle »Gleichzeitigkeit« zwischen jenem Triduum und seinem Lauf durch die Jahrhunderte. Dieser Gedanke ruft in uns Gefühle großen und dankbaren Staunens hervor. Im Ostergeschehen und in der Eucharistie, die dieses durch die Jahrhunderte hindurch gegenwärtig macht, liegt ein wirklich gewaltiges »Fassungsvermögen«, in dem die ganze Geschichte als Adressat der Erlösungsgnade enthalten ist. Dieses Staunen muß stets die in der Feier der Eucharistie versammelte Kirche ergreifen. In besonderer Weise jedoch muß es den Spender der Eucharistie begleiten. In der Tat ist er es, dem es dank der ihm verliehenen Vollmacht im Sakrament der Priesterweihe zukommt, die Konsekration zu vollziehen. Ihm ist es vorbehalten, mit der Vollmacht, die ihm von Christus aus dem Abendmahlssaal zuteil wird, zu sprechen: »Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird... Das ist der Kelch des neuen und ewigen Bundes, mein Blut, das für euch vergossen wird...«. Der Priester spricht diese Worte aus oder besser er stellt seinen Mund und seine Stimme Jenem zur Verfügung, der diese Worte im Abendmahlssaal gesprochen hat, und der gewollt hat, daß sie von Generation zu Generation von all denen wiederholt werden, die in der Kirche durch die Weihe an seinem Priestertum teilhaben.

6. Dieses »Staunen« über die Eucharistie wünsche ich mit der vorliegenden Enzyklika wiederzuerwecken, in Fortsetzung jenes Erbes des Jubiläums, das ich der Kirche mit dem Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte und mit seiner marianischen Krönung Rosarium Virginis Mariae übereignen wollte. Das Antlitz Christi zu betrachten und es mit Maria zu betrachten, ist das »Programm« , auf das ich die Kirche in der Morgenröte des Dritten Jahrtausends hingewiesen habe, indem ich sie einlade, mit Enthusiasmus für die Neuevangelisierung auf das Meer der Geschichte hinauszufahren. Christus zu betrachten bedeutet, ihn erkennen zu können, wo immer er sich zeigt, in den vielfältigen Formen seiner Gegenwart, vor allem aber im lebendigen Sakrament seines Leibes und seines Blutes. Die Kirche lebt vom eucharistischen Christus. Von ihm wird sie genährt, von ihm wird sie erleuchtet. Die Eucharistie ist Geheimnis des Glaubens und zugleich »Geheimnis des Lichtes«.3 Jedesmal, wenn die Kirche sie feiert, können die Gläubigen in gewisser Weise die Erfahrung der beiden Emmausjünger erleben: »Da gingen ihnen die Augen auf, und sie erkannten ihn« (Lk 24, 31).

7. Seit Beginn meines Dienstes als Nachfolger Petri habe ich dem Gründonnerstag, dem Tag der Eucharistie und des Priestertums, mit meinem Brief an alle Priester der Welt stets ein Zeichen besonderer Aufmerksamkeit vorbehalten. In diesem Jahr, dem fünfundzwanzigsten meines Pontifikates, möchte ich die gesamte Kirche in noch umfassenderer Weise an dieser eucharistischen Betrachtung beteiligen. Dabei möchte ich dem Herrn auch für das Geschenk der Eucharistie und des Priestertums danken: »Geschenk und Geheimnis«.4 In der Ausrufung des Rosenkranzjahres wollte ich eben dieses fünfundzwanzigste Jahr meines Pontifikates unter das Zeichen der Betrachtung Christi in der Schule Mariens stellen. Von daher möchte ich diesen Gründonnerstag 2003 nicht verstreichen lassen, ohne vor dem »eucharistischen Antlitz« Christi zu verharren und mit neuer Kraft die Kirche auf die zentrale Bedeutung der Eucharistie hinzuweisen. Aus ihr lebt die Kirche. Von diesem »lebendigen Brot« nährt sie sich. Wie sollte man da nicht das Bedürfnis spüren, alle aufzufordern, diese Erfahrung stets aufs Neue zu machen?

8. Wenn ich an die Eucharistie denke und dabei auf mein Leben als Priester, Bischof und Nachfolger Petri blicke, erinnere ich mich spontan an die vielen Momente und an die Orte, an denen es mir gegeben war, sie zu feiern. Ich erinnere mich an die Pfarrkirche von Niegowic, wo ich meine erste pastorale Aufgabe hatte, an die Kollegiatskirche St. Florian in Krakau, an die Kathedrale auf dem Wawel, die Peterskirche und die vielen Basiliken und Kirchen Roms und in der ganzen Welt. Ich konnte die heilige Messe in Kapellen an Gebirgspfaden zelebrieren, an Seeufern, an Meeresküsten; ich habe sie an Altären gefeiert, die in Stadien errichtet waren, auf den Plätzen der Städte... Diese so vielfältige Szenerie meiner Eucharistiefeiern läßt mich deutlich ihren universalen und sozusagen kosmischen Charakter erfahren. Ja, kosmisch! Denn auch dann, wenn man sie auf dem kleinen Altar einer Dorfkirche feiert, wird die Eucharistie immer, in einem gewissen Sinne, auf dem Altar der Welt zelebriert. Sie verbindet Himmel und Erde. Sie umfaßt und erfüllt alles Geschaffene. Der Sohn Gottes ist Mensch geworden, um dem, der alles aus dem Nichts geschaffen hat, alles Geschaffene in einem höchsten Akt des Lobes zurückzuerstatten. Und so erstattet er, der ewige Hohepriester, indem er mittels des Blutes seines Kreuzes in das ewige Heiligtum eintritt, dem Schöpfer und Vater die ganze erlöste Schöpfung zurück. Dies tut er durch das priesterliche Amt in der Kirche zur Ehre der Allerheiligsten Dreifaltigkeit. Wahrhaftig ist dies das mysterium fidei, das sich in der Eucharistie vergegenwärtigt: die Welt, die aus den Händen Gottes des Schöpfers hervorgegangen ist, kehrt zu ihm als eine durch Christus erlöste zurück.

9. Die Eucharistie, heilbringende Gegenwart Jesu in der Gemeinschaft der Gläubigen und ihre geistliche Nahrung, ist das allerwertvollste Gut, das die Kirche auf ihrem Pilgerweg durch die Geschichte haben kann. So erklärt sich die sorgsame Aufmerksamkeit, die sie dem eucharistischen Geheimnis stets entgegengebracht hat; eine Aufmerksamkeit, die sich in verbindlicher Form in den Werken der Konzilien und der Päpste zeigt. Wie könnte man nicht die lehramtlichen Darlegungen in den Dekreten über die Heiligste Eucharistie und über das hochheilige Opfer der Messe bewundern, die das Konzil von Trient promulgiert hat? Diese Seiten haben durch die nachfolgenden Jahrhunderte hindurch sowohl die Theologie als auch die Katechese geleitet, und noch immer sind sie dogmatischer Bezugspunkt für die fortwährende Erneuerung und für das Wachstum des Volkes Gottes im Glauben und in der Liebe zur heiligen Eucharistie. Aus uns näheren Zeiten sind drei Enzykliken zu nennen: die Enzyklika Mirae Caritatis (28. Mai 1902) (5) von Papst Leo XIII., die Enzyklika Mediator Dei (20. November 1947) (6) von Pius XII. und die Enzyklika Mysterium Fidei (3. September 1965) (7) von Papst Paul VI. Das Zweite Vatikanische Konzil, obgleich es kein spezifisches Dokument über das eucharistische Geheimnis herausgebracht hat, erhellt dessen verschiedene Aspekte jedenfalls in der inneren Abfolge seiner Dokumente, in besonderer Weise in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium und in der Konstitution über die heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium. Ich selbst habe in den ersten Jahren meines apostolischen Dienstes auf dem Lehrstuhl Petri mit dem Apostolischen Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980) (8) einige Aspekte des eucharistischen Geheimnisses und seines Einflusses im Leben derer, die seine Ausspender sind, behandelt. Heute nehme ich den Faden dieser Erörterung mit einem von Ergriffenheit und Dankbarkeit noch mehr erfüllten Herzen wieder auf, indem ich gleichsam die Worte des Psalmisten widerhallen lasse: »Wie kann ich dem Herrn all das vergelten, was er mir Gutes getan hat. Ich will den Kelch des Heils erheben und anrufen den Namen des Herrn« (Ps 116, 12-13).

10. Dieser Verkündigungsdienst seitens des Lehramtes hat im inneren Wachstum der christlichen Gemeinschaft seine Antwort gefunden. Ohne Zweifel war die Liturgiereform des Konzils von großem Gewinn für eine bewußtere, aktivere und fruchtbarere Teilnahme der Gläubigen am heiligen Opfer des Altares. Des weiteren findet die Anbetung des Allerheiligsten Sakramentes an vielen Orten einen weiten Raum im täglichen Leben und wird so zur unerschöpflichen Quelle der Heiligkeit. Die andächtige Teilnahme der Gläubigen an der eucharistischen Prozession des Fronleichnamfestes ist eine Gnade des Herrn, die jedes Jahr diejenigen mit Freude erfüllt, die an ihr teilnehmen. Man könnte noch andere positive Zeichen des Glaubens und der Liebe zur Eucharistie erwähnen. Leider fehlt neben diesem Licht nicht der Schatten. In der Tat gibt es Orte, an denen eine beinahe völlige Vernachlässigung des Kultes der eucharistischen Anbetung feststellbar ist. Überdies gibt es in dem einen oder anderen Bereich der Kirche Mißbräuche, die dazu beitragen, den rechten Glauben und die katholische Lehre über dieses wunderbare Sakrament zu verdunkeln. Zuweilen kommt ein sehr bedeutungsminderndes Verständnis der Eucharistie zum Vorschein. Einmal seines Opfercharakters beraubt, wird das eucharistische Geheimnis so vollzogen, als ob es nicht den Sinn und den Wert eines Treffens zum brüderlichen Mahl übersteigen würde. Darüber hinaus ist gelegentlich die Notwendigkeit des Amtspriestertums, das in der apostolischen Sukzession gründet, verdunkelt, und die Sakramentalität der Eucharistie wird allein auf die Wirksamkeit in der Verkündigung reduziert. Von da her frönen hier und da ökumenische Initiativen, obgleich edel in ihren Intentionen, eucharistischen Praktiken, welche der Disziplin, mit der die Kirche ihren Glauben ausdrückt, widersprechen. Wie sollte man nicht über all dies tiefen Schmerz zum Ausdruck bringen? Die Eucharistie ist ein zu großes Gut, um Zweideutigkeiten und Minimalisierungen zu dulden. Ich vertraue darauf, daß diese Enzyklika wirksam dazu beitragen kann, die Schatten inakzeptabler Lehren und Praktiken zu vertreiben, damit die Eucharistie weiterhin erstrahlen möge im ganzen Glanz ihres Geheimnisses.

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I. KAPITEL

GEHEIMNIS DES GLAUBENS

11. »Jesus, der Herr, in der Nacht, da er ausgeliefert wurde« (1 Kor 11, 23), hat das eucharistische Opfer seines Leibes und seines Blutes gestiftet. Die Worte des heiligen Apostels Paulus führen uns zu den dramatischen Umständen zurück, in denen die Eucharistie entstanden ist. In sie ist das Ereignis des Leidens und des Todes des Herrn unauslöschlich eingeschrieben. Sie ist nicht nur ein In-Erinnerung-rufen, sondern die sakramentale Wieder-Vergegenwärtigung dieses Geschehens. Sie ist das Kreuzesopfer, das durch die Jahrhunderte fortdauert.9 Gut drücken die Worte, mit denen das gläubige Volk im lateinischen Ritus auf den Ruf des Priesters »Geheimnis des Glaubens« antwortet, diese Wahrheit aus: »Deinen Tod, o Herr, verkünden wir!«. Die Kirche hat die Eucharistie von Christus, ihrem Herrn, nicht als irgendeine Gabe erhalten, kostbar unter vielen anderen, sondern als die Gabe schlechthin, da es die Gabe seiner selbst ist, seiner Person in seiner heiligen Menschheit, und auch seines Erlösungswerkes. Dieses beschränkt sich nicht auf die Vergangenheit, denn »alles, was Christus ist, und alles, was er für alle Menschen getan und gelitten hat, nimmt an der Ewigkeit Gottes teil, steht somit über allen Zeiten und wird ihnen gegenwärtig«.(10) Wenn die Kirche die heilige Eucharistie, das Gedenken des Todes und der Auferstehung ihres Herrn, feiert, wird dieses zentrale Geheimnis des Heils wirklich gegenwärtig gesetzt und es »vollzieht sich das Werk unserer Erlösung«. (11) Dieses Opfer ist für die Erlösung des Menschengeschlechtes so entscheidend, daß Jesus Christus es erfüllt hat und erst dann zum Vater zurückgekehrt ist, nachdem er uns das Mittel hinterlassen hat, daran teilzunehmen, als ob wir dabei anwesend gewesen wären. Jeder Gläubige kann so daran teilhaben und daraus in unerschöpflichem Maße die Früchte erlangen. Das ist der Glaube, aus dem die christlichen Generationen im Laufe der Jahrhunderte gelebt haben. Diesen Glauben hat das Lehramt der Kirche unaufhörlich mit freudiger Dankbarkeit für das unschätzbare Geschenk bekräftigt. (12) Ich möchte noch einmal an diese Wahrheit erinnern und mich mit euch, meine vielgeliebten Brüder und Schwestern, in Anbetung vor dieses Geheimnis begeben: das große Geheimnis, das Geheimnis der Barmherzigkeit. Was hätte Jesus noch mehr für uns tun können? Wahrhaftig, in der Eucharistie zeigt er uns eine Liebe, die bis »zur Vollendung« (vgl. Joh 13, 1) geht, eine Liebe, die kein Maß kennt.

12. Dieser Aspekt universaler Liebe des eucharistischen Sakramentes gründet in den Worten des Heilands selbst. Als er es einsetzte, beschränkte er sich nicht darauf zu sagen »Das ist mein Leib« , »Das ist mein Blut« , sondern fügte hinzu »hingegeben für euch... vergossen für euch« (Lk 22, 19-20). Er bestätigte nicht nur, daß das, was er ihnen zum Essen und zum Trinken gab, sein Leib und sein Blut war, sondern er drückte darüber hinaus den Opfercharakter aus und läßt damit sein Opfer, das einige Stunden später am Kreuz für das Heil aller dargebracht werden sollte, auf sakramentale Weise gegenwärtig werden. »Die Messe ist zugleich und untrennbar das Opfergedächtnis, in welchem das Kreuzesopfer für immer fortlebt, und das heilige Mahl der Kommunion mit dem Leib und dem Blut des Herrn«. (13) Die Kirche lebt unaufhörlich vom Erlösungsopfer, und ihm nähert sie sich nicht durch ein glaubensvolles Gedenken, sondern auch in einem aktuellen Kontakt, denn dieses Opfer kehrt als gegenwärtiges wieder. Es dauert auf sakramentale Weise in jeder Gemeinschaft fort, die es durch die Hände des geweihten Priesters darbringt. Auf diese Weise wendet die Eucharistie den Menschen von heute jene Versöhnung zu, die Christus ein für alle Mal der Menschheit zu jeder Zeit erlangt hat. In der Tat: »Das Opfer Christi und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer«. (14 ) Das sagte wirkungsvoll bereits der heilige Johannes Chrysostomus: »Wir opfern immer das gleiche Lamm, und nicht heute das eine und morgen ein anderes, sondern immer dasselbe. Aus diesem Grund ist das Opfer immer nur eines. [...] Auch heute bringen wir jenes Opferlamm dar, das damals geopfert worden ist und das sich niemals verzehren wird«. (15) Die Messe macht das Opfer des Kreuzes gegenwärtig, sie fügt ihm nichts hinzu und vervielfältigt es auch nicht.16 Das, was sich wiederholt, ist die gedenkende Feier, seine »gedenkende Darstellung« (memorialis demonstratio), (17) durch die das einzige und endgültige Erlösungsopfer Christi in der Zeit gegenwärtig wird. Die Natur des Opfers des eucharistischen Geheimnisses kann deswegen nicht als etwas in sich selbst Stehendes verstanden werden, unabhängig vom Kreuz oder nur mit einem indirekten Bezug zum Opfer von Golgotha.

13. Kraft ihrer innigen Beziehung mit dem Opfer von Golgotha, ist die Eucharistie Opfer im eigentlichen Sinne, und nicht nur in einem allgemeinen Sinne, als ob es sich um ein bloßes Sichhingeben Christi als geistliche Speise an die Gläubigen handelte. Das Geschenk seiner Liebe und seines Gehorsams bis zur Vollendung des Lebens (vgl. Joh 10, 17-18) ist in erster Linie eine Gabe an seinen Vater. Natürlich ist es Gabe zu unserem Wohle, ja für die ganze Menschheit (vgl. Mt 26, 28; Mk 14, 24; Lk 22, 20; Joh 10, 15), aber dennoch vor allem Gabe an den Vater: »ein Opfer, das der Vater angenommen hat, indem er für die Ganzhingabe seines Sohnes, der ,gehorsam wurde bis zum Tod' (Phil 2, 8), die ihm als Vater eigene Gabe zurückschenkte, d.h. ein neues, ewiges Leben in der Auferstehung«. (18) Indem Christus der Kirche sein Opfer geschenkt hat, wollte er sich auch das geistliche Opfer der Kirche zu eigen machen, die berufen ist, mit dem Opfer Christi auch sich selbst darzubringen. Das lehrt uns das Zweite Vatikanische Konzil mit Bezug auf alle Gläubigen: »In der Teilnahme am eucharistischen Opfer, der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie das göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm«. (19)

14. Das Pascha Christi umfaßt mit dem Leiden und dem Tod auch seine Auferstehung. Daran erinnert der Ruf des Volkes nach der Konsekration: »Deine Auferstehung preisen wir«. Tatsächlich läßt das eucharistische Opfer nicht nur das Geheimnis vom Leiden und Tod des Erlösers gegenwärtig werden, sondern auch das Geheimnis der Auferstehung, in der das Opfer seine Krönung findet. Insofern er der Lebende und Auferstandene ist, kann Christus sich in der Eucharistie zum »Brot des Lebens« (Joh 6, 35.48), zum »lebendigen Brot« (Joh 6, 51) machen. Der heilige Ambrosius prägte dies den Neugetauften als Anwendung des Auferstehungsgeschehens für ihr eigenes Leben ein: »Wenn heute Christus dein ist, so steht er für dich jeden Tag von den Toten auf«. (20) Der heilige Cyrill von Alexandrien unterstreicht einmal, daß die Teilnahme an den heiligen Geheimnissen »ein wahres Bekenntnis und eine wahre Erinnerung sind, daß der Herr gestorben ist und zum Leben zurückgekehrt ist für uns und für unser Wohl«. (21)

15. Die sakramentale Vergegenwärtigung des Opfers Christi in der heiligen Messe, die gekrönt ist von seiner Auferstehung, beinhaltet eine ganz besondere Gegenwart, die – um die Worte Pauls VI. aufzugreifen – »,wirklich' genannt wird, nicht im ausschließlichen Sinne, als ob die anderen nicht ,wirkliche' wären, sondern hervorhebend, weil sie substantiell ist, denn sie bringt die Gegenwart des ganzen und vollständigen Christus, des Gottmenschen, mit sich«. (22) Damit wird die immer gültige Lehre des Konzils von Trient wieder vorgelegt: »Durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wandlung wurde von der heiligen katholischen Kirche treffend und im eigentlichen Sinne Wesensverwandlung genannt«. (23) Wahrhaftig ist die Eucharistie »mysterium fidei« , ein Geheimnis, das unser Denken übersteigt, und das nur im Glauben erfaßt werden kann, wie die Katechesen der Kirchenväter bezüglich dieses göttlichen Sakramentes oft in Erinnerung rufen: »Schau nicht – mahnt der heilige Cyrill von Jerusalem – in Brot und Wein die bloßen und natürlichen Elemente an, denn der Herr hat ausdrücklich gesagt, daß sie sein Leib und sein Blut sind: Der Glaube versichert es dir, auch wenn die Sinne dir anderes einreden«. (24) »Adoro te devote, latens Deitas« , fahren wir fort mit dem Doctor Angelicus zu singen. Angesichts dieses Geheimnisses der Liebe, erfährt die menschliche Vernunft ihre ganze Begrenztheit. Man versteht, wie diese Wahrheit im Laufe der Jahrhunderte die Theologie zu leidenschaftlichen Anstrengungen des Begreifenwollens angeregt hat. Diese Anstrengungen sind löblich, da sie um so nützlicher und durchdringender sind, je mehr sie den kritischen Einsatz des Denkens mit dem »Glaubensleben« der Kirche verbinden, das sich besonders im »sicheren Charisma der Wahrheit« des Lehramtes und im »innerlichen Verständnis geistlicher Wahrheiten« (25), das vor allem die Heiligen erlangen, findet. Es bleibt die Grenze, auf die Papst Paul VI. hinweist: »Jede theologische Erklärung, die sich um das Verständnis dieses Geheimnisses bemüht, muß, um mit unserem Glauben übereinstimmen zu können, daran festhalten, daß Brot und Wein der Substanz nach, unabhängig von unserem Denken, nach der Konsekration zu bestehen aufgehört haben, so daß nunmehr der anbetungswürdige Leib und das anbetungswürdige Blut unseres Herrn vor uns gegenwärtig sind unter den sakramentalen Gestalten von Brot und Wein«. (26)

16. In Fülle verwirklicht sich die heilbringende Wirkung des Opfers, wenn wir in der Kommunion beim Empfang des Leibes und Blutes des Herrn daran teilhaben. Das eucharistische Opfer ist in sich auf die innige Gemeinschaft von uns Gläubigen mit Christus mittels der Kommunion ausgerichtet: Wir empfangen Ihn selbst, der sich für uns geopfert hat, seinen Leib, den er für uns hingegeben hat am Kreuz, sein Blut, das er »vergossen hat für viele zur Vergebung der Sünden« (Mt 26, 28). Erinnern wir uns an seine Worte: »Wie mich der lebendige Vater gesandt hat, und wie ich durch den Vater lebe, so wird jeder, der mich ißt, durch mich leben« (Joh 6, 57). Es ist Jesus selbst, der uns versichert, daß eine derartige Vereinigung, die von ihm in Analogie zu jener des Lebens der Dreifaltigkeit dargestellt wird, sich wahrhaftig verwirklicht. Die Eucharistie ist ein wahres Mahl, in dem sich Christus als Nahrung darbietet. Als Jesus zum ersten Mal diese Speise verkündet hat, blieben die Zuhörer erstaunt und verwirrt, so daß sich der Meister gezwungen sah, die objektive Wahrheit seiner Worte zu unterstreichen: »Amen, Amen, das sage ich euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht eßt und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch« (Joh 6, 53). Es handelt sich nicht um eine metaphorische Nahrung: »Mein Fleisch ist wirklich eine Speise, und mein Blut ist wirklich ein Trank« (Joh 6, 55).

17. Durch die Teilhabe an seinem Leib und an seinem Blut teilt Christus uns auch seinen Geist mit. Der heilige Ephräm schreibt: »Er nannte das Brot seinen lebendigen Leib, er erfüllte es mit sich selbst und mit seinem Geist. [...] Und der, der es mit Glauben ißt, ißt Feuer und Geist. [...] Nehmt davon, eßt alle davon und eßt mit ihm den Heiligen Geist. In der Tat ist es wirklich mein Leib und der, der ihn ißt, wird ewig leben«.27 Die Kirche erbittet diese göttliche Gabe, Wurzel jeder anderen Gabe, in der eucharistischen Epiklese: »Wir rufen dich an, wir bitten dich und wir flehen dich an: Sende deinen Heiligen Geist über uns alle und über diese Gaben. [...] damit alle, die daran teilhaben, Reinigung der Seele, Vergebung der Sünden, Gemeinschaft des Heiligen Geistes erlangen mögen«. (28) Und im Römischen Meßbuch betet der Zelebrant: »Stärke uns durch den Leib und das Blut deines Sohnes und erfülle uns mit seinem Heiligen Geist, damit wir ein Leib und ein Geist werden in Christus«. (29) So läßt Christus durch die Gabe seines Leibes und seines Blutes in uns die Gabe seines Geistes wachsen, der schon in der Taufe ausgegossen und im Sakrament der Firmung als »Siegel« geschenkt wurde.

18. Die Akklamation des Volkes nach der heiligen Wandlung endet passenderweise mit dem Bekenntnis der eschatologischen Perspektive, die Wesensmerkmal der Eucharistiefeier ist (vgl. 1 Kor 11, 26): »... bis du kommst in Herrlichkeit«. Die Eucharistie bedeutet Spannung auf das Ziel hin, Vorgeschmack der von Christus versprochenen vollkommenen Freude (vgl. Joh 15, 11); in gewisser Weise ist sie Vorwegnahme des Paradieses, »Unterpfand der künftigen Herrlichkeit«. (30) Alles in der Eucharistie drückt die vertrauensvolle Erwartung aus, daß »wir voll Zuversicht das Kommen unseres Erlösers Jesus Christus erwarten«.31 Wer sich von Christus in der Eucharistie nährt, muß nicht das Jenseits erwarten, um das ewige Leben zu erlangen: er besitzt es schon auf Erden, als Erstlingsgabe der künftigen Fülle, die sich auf den Menschen in seiner Ganzheit beziehen wird. In der Eucharistie empfangen wir tatsächlich auch die Garantie der leiblichen Auferstehung am Ende der Welt: »Wer mein Fleisch ißt und mein Blut trinkt, hat das ewige Leben, und ich werde ihn auferwecken am Letzten Tag« (Joh 6, 54). Diese Garantie der künftigen Auferstehung kommt aus der Tatsache, daß das Fleisch des Menschensohnes, das uns zur Speise gereicht wird, sein Leib im herrlichen Zustand des Auferstandenen ist. Mit der Eucharistie nehmen wir sozusagen das ,Geheimnis' der Auferstehung in uns auf. Deshalb definiert der heilige Ignatius von Antiochien zu Recht das eucharistische Brot als »Medizin der Unsterblichkeit, Gegengift gegen den Tod«. (32)

19. Die eschatologische Spannung, welche die Eucharistie wachruft, drückt die Gemeinschaft mit der himmlischen Kirche aus und stärkt sie. Es ist kein Zufall, daß in den orientalischen Anaphoren und in den eucharistischen Hochgebeten des lateinischen Ritus mit Andacht Maria, der allzeit jungfräulichen Mutter unseres Herrn und Gottes Jesus Christus, der Engel, der heiligen Apostel, der ruhmreichen Märtyrer und aller Heiligen gedacht wird. Dies ist ein Aspekt der Eucharistie, der es verdient, hervorgehoben zu werden: Während wir das Opfer des Lammes feiern, vereinen wir uns mit der himmlischen Liturgie und gesellen uns zu jener gewaltigen Schar, die ruft: »Die Rettung kommt von unserem Gott, der auf dem Thron sitzt, und von dem Lamm!« (Offb 7, 10). Die Eucharistie ist wahrhaftig ein Aufbrechen des Himmels, der sich über der Erde öffnet. Sie ist ein Strahl der Herrlichkeit des himmlischen Jerusalems, der die Wolken unserer Geschichte durchdringt und unseren Weg mit seinem Licht bescheint.

20. Eine bedeutungsvolle Konsequenz der eschatologischen Spannung innerhalb der Eucharistie besteht darin, daß sie unserem Weg durch die Geschichte einen Impuls gibt, indem sie in die tägliche Hingabe eines jeden an die Erfüllung der eigenen Pflichten den Samen lebendiger Hoffnung hineinlegt. Wenn die christliche Sichtweise der Dinge tatsächlich dazu führt, auf »den neuen Himmel« und »die neue Erde« zu blicken (vgl. Ap 21, 1), so schwächt dies nicht unseren Verantwortungssinn für die gegenwärtige Welt, sondern regt diesen vielmehr an.33 Es drängt mich, dies mit Nachdruck am Beginn des neuen Jahrtausends zu bekräftigen, damit die Christen sich mehr denn je verpflichtet fühlen, die Aufgaben ihrer irdischen Bürgerschaft nicht zu vernachlässigen. Es ist ihre Aufgabe, mit dem Licht des Evangeliums zum Aufbau einer Welt nach dem Maßstab des Menschen und im vollkommenen Einklang mit dem Plan Gottes beizutragen. Viele Probleme verdunkeln den Horizont unserer Zeit. Es mag genügen, an die Dringlichkeit zu denken, für den Frieden zu arbeiten, tragfähige Voraussetzungen der Gerechtigkeit und Solidarität in die Beziehungen zwischen den Völkern einzubringen und das menschliche Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende zu

verteidigen. Und was soll man von den tausend Widersprüchen einer "globalisierten" Welt halten, in der die Schwächsten, die Kleinsten und die Ärmsten scheinbar wenig zu erhoffen haben? Gerade in dieser Welt muß die christliche Hoffnung aufstrahlen! Auch deshalb wollte der Herr in der Eucharistie bei uns bleiben und hat in seine heilige Gegenwart beim Opfermahl die Zusage einer durch seine Liebe erneuerten Menschheit eingeschrieben. Da, wo die synoptischen Evangelien von der Einsetzung der Eucharistie berichten, bietet das Johannesevangelium bedeutungsvollerweise den Bericht der »Fußwaschung«, in der sich Jesus zum Herrn der Gemeinschaft und des Dienstes macht (vgl. Joh 13, 1-20), um so die tiefe Bedeutung der Einsetzung zu erhellen. Der heilige Apostel Paulus wertet seinerseits die Teilnahme der christlichen Gemeinde am Herrenmahl als ,unwürdig', wenn Spaltungen bestehen und sich die Gemeinde gegenüber den Armen gleichgültig verhält (vgl. 1 Kor 11, 17-22.27-34). (34) Den Tod des Herrn verkünden, »bis er kommt« (1 Kor 11, 26), bringt für alle Christen, die an der Eucharistie teilnehmen, die Verpflichtung mit sich, das Leben zu ,verwandeln', damit es in gewisser Weise ganz »eucharistisch« werde. Genau diese Frucht der Verwandlung der Existenz und die Verpflichtung, die Welt evangeliumsgemäß umzugestalten, lassen die eschatologische Spannung der Eucharistiefeier und des ganzen christlichen Lebens aufscheinen: »Komm, Herr Jesus!« (Offb 22, 20).

II. KAPITEL

DIE EUCHARISTIE BAUT DIE KIRCHE AUF

21. Das Zweite Vatikanische Konzil hat daran erinnert, daß die Feier der Eucharistie die Mitte des Wachstumsprozesses der Kirche ist. Nach der Aussage: »Die Kirche, das heißt das im Mysterium schon gegenwärtige Reich Gottes, wächst durch die Kraft Gottes sichtbar in der Welt« ,35 fügt das Konzil – so als ob es auf die Frage »Wie wächst sie?« antworten wollte – hinzu: »Sooft das Kreuzesopfer, in dem Christus, unser Osterlamm, dahingegeben wurde (1 Kor 5, 7), auf dem Altar gefeiert wird, vollzieht sich das Werk unserer Erlösung. Zugleich wird durch das Sakrament des eucharistischen Brotes die Einheit der Gläubigen, die einen Leib in Christus bilden, dargestellt und verwirklicht (1 Kor 10, 17)«. (36) Ein ursächlicher Einfluß der Eucharistie zeigt sich an den direkten Ursprüngen der Kirche. Die Evangelisten beschreiben genau, daß es die Zwölf, die Apostel, gewesen sind, die mit Jesus zum Letzten Abendmahl zusammenkamen (vgl. Mt 26, 20; Mk 14, 17; Lk 22, 14). Dies ist ein Detail von bemerkenswerter Bedeutung, denn die Apostel »bildeten die Keime des neuen Israel und zugleich den Ursprung der heiligen Hierarchie«.37 Indem er ihnen seinen Leib und sein Blut zur Speise reichte, bezog Christus sie auf geheimnisvolle Weise in das Opfer ein, das wenige Stunden später auf Kalvaria vollbracht werden sollte. In Analogie zum Bundesschluß des Sinai, der durch das Opfer und die Besprengung mit Blut besiegelt wurde,38 legen die Handlungen und Worte Jesu beim Letzten Abendmahl das Fundament für die neue messianische Gemeinschaft, das Volk des Neuen Bundes. Als die Apostel die Einladung Jesu im Abendmahlssaal angenommen haben: »Nehmet und esset... Trinket alle daraus...« (Mt 26, 26-27), sind sie zum erstenmal in sakramentale Gemeinschaft mit Ihm getreten. Von diesem Moment an bis zum Ende der Zeiten wird die Kirche durch die sakramentale Gemeinschaft mit dem Sohn Gottes, der für uns geopfert wurde, auferbaut: »Tut dies zu meinem Gedächtnis... Tut dies, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis« (1 Kor 11, 24-25; vgl. Lk 22,19).

22. Die in der Taufe verwirklichte Eingliederung in Christus erneuert und festigt sich kontinuierlich durch die Teilnahme am eucharistischen Opfer, vor allem durch die volle Teilnahme daran, die durch die sakramentale Kommunion erlangt wird. Wir können sagen, daß nicht nur jeder einzelne von uns Christus empfängt, sondern auch, daß Christus jeden einzelnen von uns empfängt. Er schließt seine Freundschaft mit uns: »Ihr seid meine Freunde« (Joh 15, 14). Dank seiner haben wir sogar das Leben: »So wird jeder, der mich ißt, durch mich leben« (Joh 6, 57). In der eucharistischen Kommunion verwirklicht sich in höchster Weise das »Innewohnen« des einen im anderen, Christi und des Jüngers: »Bleibt in mir, dann bleibe ich in euch« (Joh 15, 4). Durch die Vereinigung mit Christus wird das Volk des Neuen Bundes – weit davon entfernt, sich in sich selbst zu verschließen – zum "Sakrament" für die Menschheit (39) zum Zeichen und Werkzeug des von Christus gewirkten Heils, zum Licht der Welt und zum Salz der Erde (vgl. Mt 5, 13-16) für die Erlösung aller (40). Die Mission der Kirche steht in Kontinuität mit der Sendung Christi: »Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch« (Joh 20, 21). Deshalb gewinnt die Kirche aus der immerwährenden Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers in der Eucharistie und aus der Gemeinschaft mit dem Leib und dem Blut Christi die notwendige geistliche Kraft, um ihre Sendung zu erfüllen. So stellt sich die Eucharistie als Quelle und zugleich als Höhepunkt der ganzen Evangelisation dar, da ihr Ziel die Gemeinschaft der Menschen mit Christus und in ihm mit dem Vater und mit dem Heiligen Geist ist. (41)

23. Mit der eucharistischen Kommunion wird die Kirche zugleich in ihrer Einheit als Leib Christi gefestigt. Der heilige Paulus bezieht sich auf diese einheitsstiftende Wirkung der Teilnahme am eucharistischen Mahl, wenn er an die Korinther schreibt: »Ist das Brot, das wir brechen, nicht Teilhabe am Leib Christi? Ein Brot ist es. Darum sind wir viele ein Leib; denn wir alle haben teil an dem einen Brot« (1 Kor 10, 16-17). Der tiefsinnige Kommentar des heiligen Chrysostomus trifft den Punkt: »Was ist denn das Brot wirklich? Es ist der Leib Christi. Was werden die, welche ihn empfangen? Sie werden Leib Christi; aber nicht viele Leiber, sondern ein einziger Leib. In der Tat ist das Brot ganz eins, obgleich es aus vielen Körnern besteht, die sich in ihm befinden, auch wenn man sie nicht sieht und ihre Verschiedenheit zugunsten ihrer gegenseitigen vollkommenen Verschmelzung verschwindet. Ebenso sind auch wir auf die gleiche Weise untereinander geeint und alle miteinander mit Christus«. (42) Die Argumentation ist überzeugend: Unsere Vereinigung mit Christus, die Geschenk und Gnade für jeden einzelnen ist, vollzieht sich so, daß wir in ihm auch in der Einheit seines Leibes, der die Kirche ist, zusammengefügt sind. Die Eucharistie festigt die Eingliederung in Christus, die in der Taufe durch die Gabe des Geistes hergestellt worden ist (vgl. 1 Kor 12, 13.27). Das miteinander verbundene und untrennbare Handeln des Sohnes und des Heiligen Geistes, das der Kirche, ihrer Gründung und ihrem Fortbestehen zugrunde liegt, ist in der Eucharistie wirksam. Dessen ist sich der Verfasser der Liturgie des hl. Jakobus wohl bewußt: In der Epiklese der Anaphora wird Gott Vater gebeten, daß er den Heiligen Geist auf die Gläubigen und über die Gaben herabkommen lasse, damit der Leib und das Blut Christi »all denen, die daran teilhaben, [...] zur Heiligung der Seelen und der Leiber diene [...]«. (43) Die Kirche wird vom göttlichen Parakleten gefestigt durch die Heiligung der Gläubigen in der Eucharistie.

24. Die Gabe Christi und seines Geistes, die wir in der eucharistischen Kommunion empfangen, sättigt mit überreicher Fülle die im menschlichen Herzen wohnenden sehnsüchtigen Wünsche nach brüderlicher Einheit. Zugleich hebt sie die Erfahrung der Brüderlichkeit, die der gemeinsamen Teilnahme am selben eucharistischen Tisch innewohnt, auf Ebenen weit über jener einer bloß menschlichen Gemeinschaftserfahrung herauf. Mittels der Kommunion am Leib Christi dringt die Kirche immer tiefer zu ihrem Seinsgrund vor, »in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigste Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit« (44) zu sein. Den Keimen der Entzweiung unter den Menschen, die, wie die tägliche Erfahrung zeigt, aufgrund der Sünde tief in die Menschheit eingegraben sind, stellt sich die fruchtbare Kraft der Einheit des Leibes Christi entgegen. Die Eucharistie, die die Kirche erbaut, schafft gerade dadurch Gemeinschaft unter den Menschen.

25. Der Kult, welcher der Eucharistie außerhalb der Messe erwiesen wird, hat einen unschätzbaren Wert für das Leben der Kirche. Dieser Kult ist eng mit der Feier des eucharistischen Opfers verbunden. Die Gegenwart Christi unter den heiligen Gestalten, die nach der Messe aufbewahrt werden – eine Gegenwart, die so lange andauert, wie die Gestalten von Brot und Wein Bestand haben45 – kommt von der Feier des Opfers her und strebt auf die sakramentale wie die geistliche Kommunion zu.46 Es obliegt den Hirten, auch im persönlichen Zeugnis dazu zu ermutigen, den eucharistischen Kult, insbesondere die Aussetzung des Allerheiligsten Sakramentes, sowie das anbetende Verweilen vor dem unter den eucharistischen Gestalten gegenwärtigen Christus zu pflegen. (47) Es ist schön, bei ihm zu verweilen und, wie der Lieblingsjünger an seine Brust gelehnt (vgl. Joh 13, 25), von der unbegrenzten Liebe seines Herzens berührt zu werden. Wenn das Christentum in unserer Zeit sich vor allem durch die »Kunst des Gebetes« (48) auszeichnen soll, wie könnte man dann nicht ein erneuertes Bedürfnis verspüren, ausgiebig vor Christus, der im Allerheiligsten Sakrament gegenwärtig ist, im geistlichen Zwiegespräch und in einer Haltung der Liebe zu verharren? So viele Male, meine lieben Brüder und Schwestern, habe ich diese Erfahrung gemacht, und daraus Kraft, Trost und Stärkung bezogen! Von dieser Übung, die immer wieder vom Lehramt gelobt und empfohlen wurde, (49) geben uns zahlreiche Heilige ein Beispiel. In besonderer Weise zeichnete sich darin der heilige Alfons von Liguori aus, der schrieb: »Unter allen Frömmigkeitsformen ist die Anbetung des eucharistischen Christus die erste nach den Sakramenten; sie ist Gott die liebste und uns die nützlichste«.50 Die Eucharistie ist ein unermeßlicher Schatz: Nicht nur ihre Feier, sondern auch das Verweilen vor ihr außerhalb der Messe gestattet den Gläubigen, an der Quelle der Gnade selbst zu schöpfen. Eine christliche Gemeinschaft, die das Antlitz Christi noch mehr in jenem Geist betrachten möchte, den ich in den Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte und Rosarium Virginis Mariae empfohlen habe, kann nicht darauf verzichten, diesen Aspekt des eucharistischen Kultes zu entwickeln, in dem sich die Früchte der Gemeinschaft am Leib und am Blut des Herrn verlängern und vervielfachen.

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III. KAPITEL

DIE APOSTOLIZITÄT DER EUCHARISTIE UND DER KIRCHE

26. Wenn, wie ich oben erwähnt habe, die Eucharistie die Kirche auferbaut, und die Kirche die Eucharistie vollzieht, so folgt daraus, daß die Verbindung zwischen der einen und der anderen sehr eng ist. Diese Wahrheit erlaubt es uns, all das, was wir über die Kirche aussagen, wenn wir sie im nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis als »die eine, heilige, katholische und apostolische« bekennen, auf das eucharistische Geheimnis anzuwenden. Eine und katholisch ist auch die Eucharistie. Sie ist ebenfalls heilig, ja sie ist sogar das Allerheiligste Sakrament. Aber vor allem auf ihre Apostolizität wollen wir nun unsere Aufmerksamkeit richten.

27. Der Katechismus der Katholischen Kirche erklärt, wie die Kirche apostolisch beziehungsweise auf die Apostel gegründet ist, in einem dreifachen Sinn. Erstens »ist und bleibt sie ,,auf das Fundament der Apostel" (Eph 2, 20) gebaut, auf die von Christus selbst erwählten und ausgesandten Zeugen«.51 Die Apostel dienen auch als Fundament der Eucharistie, nicht weil das Sakrament nicht auf Christus selbst zurückginge, sondern weil es von Jesus den Aposteln anvertraut worden ist und von ihnen und ihren Nachfolgern bis zu uns weitergereicht worden ist. In Kontinuität mit dem Handeln der Apostel, die dem Auftrag des Herrn gehorchten, feiert die Kirche die Eucharistie durch die Jahrhunderte hindurch. Der zweite vom Katechismus angegebene Sinn der Apostolizität der Kirche besagt: »Sie bewahrt mit dem Beistand des in ihr wohnenden Geistes die Lehre, das Glaubensvermächtnis sowie die gesunden Grundsätze der Apostel und gibt sie weiter« (52). Auch in diesem zweiten Sinn ist die Eucharistie apostolisch, weil sie gemäß dem Glauben der Apostel gefeiert wird. Das kirchliche Lehramt hat zu verschiedenen Anlässen in der zweitausendjährigen Geschichte des Volkes des Neuen Bundes die eucharistische Lehre präzisiert; auch all das, was die genaue Terminologie betrifft, um eben den apostolischen Glauben an dieses erhabene Geheimnis zu schützen. Dieser Glaube bleibt unverändert, und es ist lebensnotwendig für die Kirche, daß dieser fortbesteht.

28. Schließlich ist die Kirche in dem Sinne apostolisch, daß »sie bis zur Wiederkunft Christi weiterhin von den Aposteln belehrt, geheiligt und geleitet wird – und zwar durch jene, die ihnen in ihrem Hirtenamt nachfolgen: das Bischofskollegium, dem die Priester zur Seite stehen, in Einheit mit dem Nachfolger des Petrus, dem obersten Hirten der Kirche«. (53) Das Zurückgehen auf die Apostel in der pastoralen Sendung schließt notwendigerweise das Weihesakrament, d.h. die ununterbrochene, auf die Anfänge zurückgehende Reihe gültiger Bischofsweihen, ein. (54) Diese Sukzession ist wesentlich, weil auf ihr die Kirche im eigentlichen und vollen Sinne gründet. Die Eucharistie drückt auch diesen Sinn der Apostolizität aus. Wie das Zweite Vatikanische Konzil lhrt, kommt es in der Tat den Gläubigen zu, »kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mitzuwirken« , (55) aber es ist der geweihte Priester, der »in der Person Christi das eucharistische Opfer vollzieht und es im Namen des ganzen Volkes Gott darbringt«.56 Deshalb ist im Missale Romanum vorgeschrieben, daß es nur dem Priester zusteht, das Eucharistische Hochgebet zu sprechen, während das Volk sich im Glauben und im Schweigen damit verbindet. (57)

29. Der vom Zweiten Vatikanischen Konzil wiederholt gebrauchte Ausdruck, gemäß dem »der Amtspriester das eucharistische Opfer in der Person Christi vollzieht« , (58) war bereits in früheren päpstlichen Lehräußerungen gebraucht worden.59 Wie ich bei anderer Gelegenheit zu klären Anlaß hatte, »bedeutet in persona Christi mehr als nur ,,im Namen" oder ,,in Stellvertretung" Jesu Christi. In persona, d.h. in der spezifischen, sakramentalen Identifizierung mit dem ewigen Hohenpriester, der Urheber und hauptsächliches Subjekt dieses seines eigenen Opfers ist, bei dem er in Wahrheit von niemandem ersetzt werden kann«. (60) Das Amt der Priester, die das Weihesakrament empfangen haben, macht in der von Christus gewählten Heilsordnung deutlich, daß die von ihnen zelebrierte Eucharistie eine Gabe ist, die auf radikale Weise die Vollmacht der Gemeinde überragt. Das Weihepriestertum ist unersetzlich, um gültig die eucharistische Konsekration an das Kreuzesopfer und an das Letzte Abendmahl zu binden. Die Gemeinde, die zur Feier der Eucharistie zusammenkommt, benötigt unbedingt einen geweihten Priester, der ihr vorsteht, um wirklich eucharistische Versammlung sein zu können. Auf der anderen Seite ist die Gemeinde nicht in der Lage, sich selbst den geweihten Amtsträger zu geben. Dieser ist eine Gabe, die sie durch die auf die Apostel zurückgehende Sukzession der Bischöfe empfängt. Es ist der Bischof, der mittels des Weihesakramentes einen neuen Priester einsetzt und ihm die Vollmacht überträgt, die Eucharistie zu konsekrieren. Daher kann »das eucharistische Geheimnis in keiner Gemeinde gefeiert werden, es sei denn durch die Hände eines geweihten Priesters, wie das Vierte Laterankonzil ausdrücklich gelehrt hat«. (61)

30. Sowohl diese Lehre der Katholischen Kirche über das priesterliche Amt in seiner Beziehung zur Eucharistie als auch jene über das eucharistische Opfer sind in den letzten Jahrzehnten Gegenstand des fruchtbaren Dialogs im Bereich der ökumenischen Aktivitäten gewesen. In dieser Hinsicht müssen wir der Allerheiligsten Dreifaltigkeit für bedeutsame Fortschritte und Annäherungen danken, die uns auf eine Zukunft in voller Glaubensgemeinschaft hoffen lassen. Zur Zeit bleibt die Beobachtung, die vom Konzil bezüglich der im Abendland des 16. Jahrhunderts und danach entstandenen und von der Katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften gemacht wurde, vollkommen zutreffend: »Obgleich bei den von uns getrennten kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit (substantia) des eucharistischen Mysteriums nicht gewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, daß hier lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft«. (62) Deshalb müssen die katholischen Gläubigen, wenn sie auch die religiösen Überzeugungen ihrer getrennten Brüder respektieren, sich von der Teilnahme an einer Kommunion fernhalten, die in ihren Feiern ausgeteilt wird, um nicht einer Zweideutigkeit über die Natur der Eucharistie Vorschub zu leisten und es demzufolge zu unterlassen, die Wahrheit klar zu bezeugen. Dies würde zu einer Verzögerung des Weges zur vollen sichtbaren Einheit führen. Ebensowenig kann man daran denken, die sonntägliche heilige Messe durch ökumenische Wortgottesdienste oder durch gemeinsame Gebetstreffen mit Christen ersetzen, die den oben genannten kirchlichen Gemeinschaften angehören, oder durch die Teilnahme an ihren liturgischen Feiern. Solche Feiern und Treffen, die bei geeigneten Anlässen in sich selbst lobenswert sind, bereiten auf die ersehnte volle, auch eucharistische Gemeinschaft vor, aber sie können sie nicht ersetzen. Desweiteren stellt die Tatsache, daß die Vollmacht, die Eucharistie zu konsekrieren, ausschließlich den Bischöfen und Priestern anvertraut ist, keine Herabsetzung des übrigen Gottesvolkes dar, da in der Gemeinschaft des einzigen Leibes Christi, der die Kirche ist, dieses Gut zum Vorteil aller gereicht.

31. Wenn die Eucharistie Mitte und Höhepunkt des Lebens der Kirche ist, so ist sie es in gleicher Weise für das priesterliche Amt. Deshalb bekräftige ich mit Dankbarkeit gegenüber unserem Herrn Jesus Christus, daß die Eucharistie »der wesentliche und zentrale Seinsgrund für das Sakrament des Priestertums ist, das ja im Augenblick der Einsetzung der Eucharistie und zusammen mit ihr gestiftet worden ist«. (63) Die pastoralen Aktivitäten des Priesters sind vielfältig. Wenn man desweiteren an die sozialen und kulturellen Bedingungen der gegenwärtigen Welt denkt, ist es leicht zu verstehen, wie sehr den Priestern die Gefahr der Zerstreuung in eine große Zahl verschiedener Aufgaben droht. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der Hirtenliebe jene Grundhaltung hervorgehoben, die ihrem Leben und ihren Aktivitäten Einheit gibt. Sie – so fügt das Konzil an – »erwächst am stärksten aus dem eucharistischen Opfer. Es bildet daher Mitte und Wurzel des ganzen priesterlichen Lebens«.64 Man versteht so, wie wichtig es für das geistliche Leben des Priesters und darüber hinaus für das Wohl der Kirche wie auch der Welt ist, daß er die konziliare Empfehlung verwirklicht, täglich die Eucharistie zu feiern; »sie ist auch dann, wenn keine Gläubigen dabei sein können, ein Akt Christi und der Kirche«. (65) Auf diese Weise ist der Priester in der Lage, in seinem Tagesablauf jede Zerstreutheit zu besiegen, indem er im eucharistischen Opfer, der wahren Mitte seines Lebens und seines Amtes, die notwendige geistliche Energie findet, um sich den verschiedenen seelsorglichen Aufgaben zu stellen. Seine Tage werden so wahrhaftig eucharistisch werden. Der Eucharistie als der Mitte des Lebens und des Amtes der Priester kommt auch eine zentrale Stellung in der Pastoral zur Förderung von Priesterberufungen zu. Vor allem findet das Gebet um Berufungen in der Eucharistie die höchste Einheit mit dem Gebet Christi des Ewigen Hohenpriesters. Zudem stellt die emsige Sorge um den Dienst der Eucharistie von seiten der Priester, verbunden mit der Förderung bewußter, aktiver und fruchtbringender Teilnahme der Gläubigen an der Eucharistie, ein wirksames Beispiel und einen Ansporn für junge Menschen dar, großmütig dem Ruf Gottes zu antworten. Er bedient sich oft des Beispiels der eifrigen Hirtenliebe eines Priesters, um im Herzen des Jugendlichen den Keim der Berufung zum Priestertum auszusäen und zu entfalten.

32. All das macht deutlich, wie schmerzlich und jenseits der Normalität die Situation einer christlichen Gemeinschaft ist, die sich zwar durch Zahl und Vielfalt der Gläubigen als Pfarrei darstellt, der aber ein Priester fehlt, der sie führt. In der Tat ist die Pfarrei eine Gemeinschaft Getaufter, die ihre Identität vor allem durch die Feier des eucharistischen Opfers ausdrücken und bekräftigen. Aber das erfordert die Anwesenheit eines Priesters, dem es allein zukommt, in persona Christi die Eucharistie darzubringen. Wenn in einer Gemeinde ein Priester fehlt, ist es recht, in irgendeiner Weise nach Abhilfe zu suchen, damit die sonntäglichen Feiern fortgesetzt werden können. Hier üben sowohl Ordensleute als auch Laien, die ihre Brüder und Schwestern im Gebet anleiten, in lobenswerter Weise das gemeinsame Priestertum aller Gläubigen aus, das auf der Taufgnade basiert. Aber solche Lösungen müssen als bloß vorläufig betrachtet werden, solange die Gemeinde auf einen Priester wartet. Die sakramentale Unvollständigkeit derartiger Feiern muß die ganze Gemeinde vor allem drängen, mit größerem Eifer zu beten, daß der Herr Arbeiter in seine Ernte sendet (vgl. Mt 9, 38). Ferner muß sie dadurch angespornt werden, all die anderen konstitutiven Elemente einer angemessenen Berufungspastoral in die Tat umzusetzen, ohne der Versuchung zu erliegen, nach Lösungen zu suchen, die eine Minderung der moralischen Kriterien und der Ausbildungsansprüche an Priesteramtskandidaten bedeuteten.

33. Wenn nichtgeweihten Gläubigen aufgrund des Priestermangels eine Beteiligung an der Seelsorge einer Pfarrei anvertraut worden ist, sollten sich diese, wie das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, darüber bewußt sein, »daß die christliche Gemeinde nur auferbaut wird, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat«. (66) Es wird daher vor allem ihre Sorge sein, in der Gemeinde einen wahren ,Hunger' nach der Eucharistie lebendig zu halten, der dazu führt, keine Gelegenheit zur Feier der Messe zu versäumen und auch von der gelegentlichen Anwesenheit eines Priesters, der vom Kirchenrecht her nicht an der Zelebration gehindert ist, Nutzen zu ziehen.

IV. KAPITEL

DIE EUCHARISTIE UND DIE KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT

34. Die außerordentliche Versammlung der Bischofssynode 1985 fand in der »Communio-Ekklesiologie« die zentrale und grundlegende Idee der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. (67) Die hier auf Erden pilgernde Kirche ist aufgerufen, sowohl die Gemeinschaft mit dem Dreifaltigen Gott als auch die Gemeinschaft unter den Gläubigen zu bewahren und zu fördern. Zu diesem Zweck besitzt sie das Wort und die Sakramente, vor allem die Eucharistie, aus der sie »immerfort lebt und wächst« (68) und in der sie sich zur gleichen Zeit selbst ausdrückt. Nicht zufällig ist der Begriff Kommunion eine der spezifischen Bezeichnungen dieses erhabenen Sakramentes geworden. Die Eucharistie erscheint demnach als Höhepunkt aller Sakramente, indem sie die Gemeinschaft mit Gott dem Vater mittels der Identifikation mit dem Eingeborenen Sohn durch das Werk des Heiligen Geistes zur Vollendung bringt. Mit dem Scharfsinn des Glaubens drückte diese Wahrheit ein bedeutender Schriftsteller der byzantinischen Tradition aus: in der Eucharistie »ist – vor jedem anderen Sakrament – das Geheimnis [der Gemeinschaft] so vollkommen, daß es zum Gipfel aller Güter führt: hier liegt das höchste Ziel jeder menschlichen Sehnsucht, weil wir hier Gott folgen, und Gott sich mit uns in der vollkommensten Einheit verbindet«.69 Genau deshalb ist es angemessen, in der Seele das dauernde Verlangen nach dem eucharistischen Sakrament zu pflegen. Hier ist die Praxis der »geistlichen Kommunion« entstanden, die sich seit Jahrhunderten in der Kirche erfolgreich durchgesetzt hat und von heiligen Lehrmeistern des geistlichen Lebens empfohlen wird. Die heilige Theresa von Jesus schrieb: »Wenn ihr nicht kommuniziert und an der Messe teilnehmt, kommuniziert geistlich. Diese Übung birgt viele Vorteile... So wird in euch viel von der Liebe unseres Herrn eingeprägt«. (70)

35. Die Feier der Eucharistie aber kann nicht der Ausgangspunkt der Gemeinschaft sein, sie setzt diese vielmehr als existent voraus, um sie zu stärken und zur Vollkommenheit zu führen. Das Sakrament drückt ein solches Band der Gemeinschaft sowohl in der unsichtbaren Dimension, die uns in Christus durch das Wirken des Heiligen Geistes mit dem Vater und untereinander verbindet, als auch in der sichtbaren Dimension aus, welche die Gemeinschaft in der Lehre der Apostel, in den Sakramenten und in der hierarchischen Ordnung beinhaltet. Die innige Beziehung, die zwischen den unsichtbaren Elementen und den sichtbaren ementen der kirchlichen Gemeinschaft besteht, ist ein Konstitutivum der Kirche als Sakrament des Heiles. (71) Nur in diesem Zusammenhang gibt es eine gültige Feier der Eucharistie und eine wahrhafte Teilnahme an ihr. Daher ergibt sich als eine grundsätzliche Anforderung an die Eucharistie, daß sie in der Communio gefeiert werde, und zwar konkret in der Unversehrtheit ihrer Bande.

36. Die unsichtbare Gemeinschaft, die ihrer Natur nach immer im Wachstum begriffen ist, setzt das Leben der Gnade voraus, durch das man »Anteil an der göttlichen Natur« (2 Petr 1, 4) erhält, ebenso wie die Praxis der Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe. Nur so hat man wahrhaftig Gemeinschaft mit dem Vater, dem Sohn und dem Heiligen Geist. Der Glaube genügt nicht; es ist vielmehr nötig, die heiligmachende Gnade und die Liebe zu bewahren und mit dem »Leib« und dem »Herzen« 72 im Schoß der Kirche zu bleiben. Es ist daher erforderlich, um es mit den Worten des heiligen Paulus zu sagen, »den Glauben zu haben, der in der Liebe wirksam ist« (Gal 5, 6). Die Unversehrtheit der unsichtbaren Bande ist eine Gewissenspflicht des Christen, der in voller Weise an der Eucharistie teilhaben will, um den Leib und das Blut Christi zu kommunizieren. »Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken« (1 Kor 11, 28). Der heilige Johannes Chrysostomus ermahnte mit der Kraft seiner Redegewandtheit die Gläubigen: »Auch ich erhebe die Stimme, flehe, bitte und beschwöre euch, nicht zu diesem heiligem Tisch mit einem befleckten und verdorbenen Gewissen hinzutreten. Eine solche Annäherung wird man tatsächlich nie Kommunion nennen können, auch wenn wir tausendmal den Leib des Herrn berühren, sondern Verdammnis, Pein und Vermehrung der Strafen«. (73) Auf dieser Linie hält der Katechismus der Katholischen Kirche zu Recht fest: »Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt«. (74) Ich wünsche daher, daß in der Kirche immer die Norm in Kraft ist und in Kraft bleiben wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert, indem es festhält, daß »dem würdigen Empfang der Eucharistie die Beichte vorausgehen muß, wenn einer sich einer Todsünde bewußt ist«. (75)

37. Die Eucharistie und die Buße sind zwei eng miteinander verbundene Sakramente. Wenn die Eucharistie das Erlösungsopfer des Kreuzes gegenwärtig setzt und es auf sakramentale Weise fortdauern läßt, folgt aus ihr ein fortwährender Anspruch zur Bekehrung und zu einer persönlichen Antwort auf die Ermahnung, die der heilige Paulus an die Christen von Korinth richtete: »Wir bitten an Christi statt: Laßt euch mit Gott versöhnen« (2 Kor 5, 20). Wenn also der Christ auf seinem Gewissen die Last einer schweren Sünde trägt, so wird sein Bußgang über das Sakrament der Versöhnung ein verpflichtender Weg sein, um zur vollen Teilnahme am eucharistischen Opfer zu gelangen. Das Urteil über den Gnadenstand kommt offensichtlich nur dem Betroffenen zu, wobei es sich hier um eine Gewissensfrage handelt. In den Fällen allerdings eines äußeren Verhaltens in schwerwiegendem, offenem und beharrlichem Widerspruch zur moralischen Norm kann die Kirche in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Gemeinschaftsordnung und aus Achtung vor dem Sakrament nicht umhin, sich in die Pflicht genommen zu fühlen. Auf diese Situation offensichtlicher moralischer Indisponiertheit bezieht sich die Norm des Codex des Kanonischen Rechtes über die Nichtzulassung zur eucharistischen Kommunion all derer, »die hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde verharren«. (76)

38. Die kirchliche Gemeinschaft, woran ich bereits erinnert habe, ist auch sichtbar, und drückt sich in den Banden aus, die das Konzil auflistet, wenn es lehrt: »Jene werden der Gemeinschaft der Kirche voll eingegliedert, die, im Besitze des Geistes Christi, ihre ganze Ordnung und alle in ihr eingerichteten Heilsmittel annehmen und in ihrem sichtbaren Verband mit Christus, der sie durch den Papst und die Bischöfe leitet, verbunden sind, und dies durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft«. (77) Da die Eucharistie die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche ist, verlangt sie, im Kontext der Unversehrtheit auch der äußeren Bande der Gemeinschaft gefeiert zu werden. In besonderer Weise ist sie »die Vollendung des geistlichen Lebens und das Ziel aller Sakramente« ;78 daher ist es erforderlich, daß die Bande der Gemeinschaft in den Sakramenten wirklich bestehen, besonders in der Taufe und in der Priesterweihe. Es ist nicht möglich, einer Person, die nicht getauft ist, oder die die unverkürzte Glaubenswahrheit über das eucharistische Geheimnis zurückweist, die Kommunion zu reichen. Christus ist die Wahrheit und legt Zeugnis von der Wahrheit ab (vgl. Joh 14,6; 18,37); das Sakrament seines Leibes und seines Blutes duldet keine falschen Vorspiegelungen.

39. Darüber hinaus muß wegen des eigenen Charakters der kirchlichen Gemeinschaft und des Verhältnisses, welches das Sakrament der Eucharistie zu ihr hat, daran erinnert werden, daß »das eucharistische Opfer, wenngleich es immer in einer einzelnen Gemeinschaft gefeiert wird, niemals Feier nur dieser Gemeinde ist: Diese empfängt ja mit der eucharistischen Gegenwart des Herrn zugleich die ganze Heilsgabe und erweist sich so in ihrer bleibenden sichtbaren Einzelgestalt als Abbild und wahre Präsenz der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche«. (79) Daraus folgt, daß eine wahrhaft eucharistische Gemeinschaft sich nicht in sich selbst zurückziehen kann, als ob sie sich selbst genügen könnte, sondern sich in Einklang mit jeder anderen katholischen Gemeinschaft halten muß. Die Eucharistiegemeinschaft der eucharistischen Versammlung ist Gemeinschaft mit dem eigenen Bischof und mit dem Römischen Pontifex, dem Bischof von Rom. Der Bischof ist schließlich das sichtbare Prinzip und das Fundament der Einheit in seiner Teilkirche.80 Es wäre daher äußerst unangebracht, wenn das Sakrament der Einheit in der Kirche schlechthin ohne eine wahre Gemeinschaft mit dem Bischof gefeiert würde. Der heilige Ignatius von Antiochien schrieb: »Jene Eucharistie wird als sicher erachtet, die unter dem Bischof oder dem, den er damit betraut hat, verwirklicht wird«. (81) Da zudem »der Bischof von Rom als Nachfolger Petri das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen« (82) darstellt, ist die Gemeinschaft mit ihm eine innere Notwendigkeit der Feier des eucharistischen Opfers. Diese große Wahrheit wird auf vielfache Weise in der Liturgie zum Ausdruck gebracht: »Jede Eucharistiefeier wird in Einheit nicht nur mit dem eigenen Bischof, sondern auch mit dem Papst, mit der Gemeinschaft der Bischöfe, mit dem gesamten Klerus und mit dem ganzen Volk vollzogen wird. In jeder gültigen Eucharistiefeier kommt diese universale Gemeinschaft mit Petrus und mit der ganzen Kirche zum Ausdruck, oder sie wird objektiv verlangt, wie bei den von Rom getrennten christlichen Kirchen«. (83)

40. Die Eucharistie schafft Gemeinschaft und erzieht zur Gemeinschaft. Der heilige Paulus schrieb an die Gläubigen von Korinth, um ihnen aufzuzeigen, wie sehr die Spaltungen, die unter ihnen während der eucharistischen Feiern zu Tage traten, im Widerspruch zu dem standen, was sie feierten: das Mahl des Herrn. Folgerichtig lud der Apostel sie ein, über das wahre Wesen der Eucharistie nachzudenken, um sie dazu zu bringen, zur brüderlichen Gemeinschaft zurückzukehren (vgl. 1 Kor 11, 17-34). Wirkungsvoll machte sich der heilige Augustinus diesen Anspruch zu eigen, als er an das Wort des Apostels erinnerte »Ihr seid der Leib Christi und seine Glieder« (1 Kor 12, 27) und dazu bemerkte: »Wenn ihr der Leib Christi und seine Glieder seid, so ist auf dem Tisch des Herrn das niedergelegt, was euer Geheimnis ist; ja, ihr empfangt das, was euer Geheimnis ist«.84Und aus dieser Feststellung schloß er: »Christus, der Herr, [...] heiligte an seinem Tisch das Geheimnis unseres Friedens und unserer Einheit. Wer das Geheimnis der Einheit empfängt, aber nicht das Band des Friedens bewahrt, empfängt das Geheimnis nicht zu seinem Nutzen, sondern einen Beweis gegen sich selbst«. (85)

41. In dieser einzigartigen Wirksamkeit bei der Förderung der Gemeinschaft, die der Eucharistie zu eigen ist, liegt einer der Gründe für die Bedeutung der Sonntagsmesse. Über sie und über weitere Gründe, die sie für das Leben der Kirche und der einzelnen Gläubigen grundlegend machen, habe ich mich im Apostolischen Schreiben über die Heiligung des Sonntags Dies Domini86 geäußert. Hier erinnerte ich u. a. daran, daß es für die Gläubigen, ausgenommen bei Verhinderung aus schwerwiegendem Grunde, die Verpflichtung besteht, an der Messe teilzunehmen. Daher ist den Hirten die entsprechende Pflicht auferlegt, allen tatsächlich die Möglichkeit zu bieten, diesem Gebot nachzukommen. (87) Im Apostolischen Schreiben Novo millenio ineunte, in dem ich vor noch nicht langer Zeit den pastoralen Weg der Kirche zu Beginn des Dritten Jahrtausends abgesteckt habe, wollte ich die besondere Bedeutung der sonntäglichen Eucharistie betonen, indem ich deren gemeinschaftsbildende Wirksamkeit hervorhob: »Sie ist – so schrieb ich – der vorzügliche Ort, wo die Gemeinschaft ständig verkündet und gepflegt wird. Gerade durch die Teilnahme an der Eucharistie wird der Tag des Herrn auch der Tag der Kirche, die auf diese Weise ihre Rolle als Sakrament der Einheit wirksam spielen kann«. (88)

42. Die Bewahrung und Förderung der kirchlichen Gemeinschaft ist Aufgabe eines jeden Gläubigen, der in der Eucharistie, dem Sakrament der Einheit der Kirche, einen Bereich vorfindet, in dem es sich besonders zu bemühen gilt. Konkreter fällt diese Aufgabe mit besonderer Verantwortung den Hirten der Kirche zu, entsprechend ihrer Stellung und gemäß dem jeweiligen kirchlichen Amt. Daher hat die Kirche Normen erlassen, die insgesamt darauf abzielen, den häufigen und fruchtbaren Zutritt der Gläubigen zum Tisch des Herrn anzuregen und die objektiven Bedingungen festzulegen, unter denen von der Spendung der Kommunion abgesehen werden muß. Das sorgsame Bemühen um die treue Beachtung dieser Normen wird ein wirksamer Ausdruck der Liebe zur Eucharistie und zur Kirche sein.

43. In der Betrachtung der Eucharistie als Sakrament der kirchlichen Gemeinschaft gibt es ein Thema, das wegen seiner Bedeutung nicht vernachlässigt werden darf: Ich nehme hier auf ihre Beziehung zum ökumenischen Engagement Bezug. Wir alle müssen der Allerheiligsten Dreifaltigkeit dafür danken, daß in diesen letzten Jahrzehnten viele Gläubige in allen Teilen der Welt vom brennenden Verlangen nach der Einheit unter allen Christen beseelt worden sind. Das Zweite Vatikanische Konzil erkennt darin – am Beginn des Dekrets über die Ökumene – eine besondere Gabe Gottes.89 Diese war eine wirksame Gnade, die sowohl uns, die Söhne und Töchter der Katholischen Kirche, als auch unsere Brüder und Schwestern in den anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf den Weg der Ökumene geführt hat. Das Hinstreben zum Ziel der Einheit drängt uns, den Blick auf die Eucharistie zu richten, die das höchste Sakrament der Einheit des Volkes Gottes ist, da es eben dafür den angemessenen Ausdruck und die unüberbietbare Quelle darstellt.90 In der Feier des eucharistischen Opfers erhebt die Kirche ihr Flehen zu Gott, dem Vater des Erbarmens, damit er seinen Kindern die Fülle des Heiligen Geistes gebe, um so ein Leib und ein Geist zu werden in Christus.91 Wenn die Kirche dieses Gebet dem Vater des Lichtes, von dem jedes gute Geschenk und jede vollkommene Gabe kommt (vgl. Jak 1, 17), darbringt, glaubt sie an seine Wirksamkeit, da sie ja in Einheit mit Christus, dem Haupt und dem Bräutigam, betet, der sich das Flehen der Braut zu eigen macht und es mit dem seines Erlösungsopfers verbindet.

44. Gerade weil die Einheit der Kirche, welche die Eucharistie durch das Opfer und den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn vollzieht, unter dem unabdingbaren Anspruch der vollen Gemeinschaft steht, die durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakramente und des kirchlichen Leitungsamtes gesichert wird, ist es nicht möglich, die eucharistische Liturgie gemeinsam zu feiern bevor diese Bande nicht völlig wiederhergestellt sind. Eine derartige Konzelebration wäre kein sinnvoller Weg und könnte sich vielmehr als ein Hindernis für das Erreichen der vollen Gemeinschaft erweisen, da sie den Sinn für die Entfernung vom Ziel verschleiert und Zweideutiges über die eine oder andere Glaubenswahrheit einführt oder dafür Vorschub leistet. Der Weg zur vollen Einheit kann nicht anders beschritten werden als in der Wahrheit. Zu diesem Thema läßt das Verbot des Kirchenrechts keinen Raum für Unklarheiten, (92) und zwar im Gehorsam gegenüber den vom Zweiten Vatikanischen Konzil proklamierten moralischen Normen. (93) Ich möchte auf jeden Fall bestätigen, was ich in der Enzyklika Ut unum sint ausgeführt habe, nachdem ich die Unmöglichkeit der gegenseitigen eucharistischen Teilnahme festgestellt habe: »Doch haben wir den sehnlichen Wunsch, gemeinsam die Eucharistie des Herrn zu feiern, und dieser Wunsch wird schon zu einem gemeinsamen Lob, zu ein und demselben Bittgebet. Gemeinsam wenden wir uns an den Vater und tun das zunehmend "mit nur einem Herzen"«. (94)

45. Wenn auch beim Nichtvorhandensein der vollen Gemeinschaft die Konzelebration in keinem Fall statthaft ist, so trifft diese Zurückhaltung nicht zu hinsichtlich der Spendung der Eucharistie unter besonderen Umständen und gegenüber einzelnen Personen, die zu Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften gehören, welche nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. In diesem Fall besteht die Zielsetzung in der Tat darin, einem schwerwiegenden geistlichen Bedürfnis im Hinblick auf das ewige Heil einzelner Gläubiger zu entsprechen, nicht aber darin, eine Interkommunion zu praktizieren, die unmöglich bleibt, solange die sichtbaren Bande der kirchlichen Gemeinschaft nicht vollständig geknüpft sind. In diesem Sinne hat sich das Zweite Vatikanische Konzil verhalten, indem es die zu befolgende Praxis gegenüber den Orientalen bestimmte, welche, in gutem Glauben getrennt von der Katholischen Kirche lebend, spontan um den Empfang der Eucharistie aus der Hand eines katholischen geweihten Amtsträgers bitten und in rechter Weise darauf vorbereitet sind. (95) Diese Vorgehensweise ist des weiteren von den beiden Codices bestätigt worden, in denen mit den entsprechenden Anpassungen auch der Fall der anderen, nicht orientalischen Christen berücksichtigt wird, die nicht in der vollen Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen. (96)

46. In der Enzyklika Ut unum sint habe ich selbst meine Wertschätzung für diese Norm zum Ausdruck gebracht, die es erlaubt, mit angemessenem Urteilsvermögen für das Heil der Seelen Sorge zu tragen: »Ein Grund zur Freude ist in diesem Zusammenhang, daran zu erinnern, daß die katholischen Priester in bestimmten Einzelfällen die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung anderen Christen spenden können, die zwar noch nicht in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche stehen, aber sehnlich den Empfang der Sakramente wünschen, von sich aus darum bitten und den Glauben bezeugen, den die katholische Kirche in diesen Sakramenten bekennt. Umgekehrt können sich in bestimmten Fällen und unter besonderen Umständen auch die Katholiken zum Empfang derselben Sakramente an die Geistlichen jener Kirchen wenden, in denen sie gültig gespendet werden«. (97) Es tut Not, diese Bedingungen, die unumgänglich sind, genau zu beachten, obgleich es sich um begrenzte Einzelfälle handelt. Denn die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten hinsichtlich dieser Sakramente und, unter diesen, die Leugnung jener Wahrheit, welche das zu ihrer Gültigkeit unabdingbare Erfordernis des Weihepriestertums betrifft, macht den Bittsteller indisponiert für den Empfang bzw. für die rechtmäßige Spendung der Sakramente. Und auch umgekehrt wird ein katholischer Gläubiger die heilige Kommunion in einer Gemeinschaft, in der das gültige Weihesakrament nicht vorhanden ist, nicht empfangen können. (98) Die getreue Einhaltung der Gesamtheit der zu dieser Materie festgelegten Normen (99) ist Ausdruck und gleichzeitig Garantie der Liebe, sowohl gegenüber Jesus Christus im Allerheiligsten Sakrament, als auch gegenüber den Brüdern einer anderen christlichen Konfession, denen wir das Zeugnis der Wahrheit schulden, sowie auch gegenüber dem Grund selbst der Förderung der Einheit.

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V. KAPITEL

DIE ZIERDE DER EUCHARISTIEFEIER

47. Wer in den synoptischen Evangelien den Bericht über die Einsetzung der Eucharistie liest, ist ergriffen von der Schlichtheit und auch von der »Gewichtigkeit« , mit der Jesus beim Letzten Abendmahl das große Sakrament stiftet. Eine Episode dient gewissermaßen als Vorgeschichte der Erzählung: Dies ist die Salbung von Bethanien. Eine Frau, die der Evangelist Johannes mit Maria, der Schwester des Lazarus, gleichsetzt, gießt aus einem Gefäß kostbares Duftöl auf Jesu Haupt und provoziert damit unter den Jüngern – besonders bei Judas (vgl. Mt 26, 8; Mk 14, 4; Joh 12, 4) – eine Reaktion des Protestes, so als ob eine solche Geste angesichts der Bedürfnisse der Armen eine intolerable »Verschwendung« bedeutete. Die Bewertung Jesu aber ist sehr wohl eine andere. Ohne Abstriche von der Verpflichtung zur Liebe gegenüber den Bedürftigen zu machen, denen sich die Jünger immer werden widmen müssen – »Die Armen habt ihr immer bei euch« (Mt 26, 11; Mk 14, 7; vgl. Joh 12, 8) – blickt er auf das unmittelbar bevorstehende Ereignis seines Todes und seiner Bestattung und schätzt die Salbung, die ihm gleichsam als Vorwegnahme jener Ehre zuteil wird, der sein Leib wegen seiner unlösbaren Gebundenheit an das Geheimnis seiner Person immerfort, auch nach dem Tod, würdig ist. Die Erzählung geht in den synoptischen Evangelien mit dem Auftrag weiter, den Jesus den Jüngern zur sorgfältigen Vorbereitung des »großen Saales« gibt, die notwendig ist für den Verzehr des Paschamahles (vgl. Mk 14, 15; Lk 22, 12), und mit dem Bericht der Einsetzung der Eucharistie. Indem die Erzählung wenigstens teilweise das Bild der jüdischen Riten des Paschamahles (lies: Pas-cha) bis zum Gesang des Hallel (vgl. Mt 26, 30; Mk 14, 26) erahnen läßt, bietet sie in knapper und doch feierlicher Form, wenn auch in den Varianten der verschiedenen Überlieferungen, die von Christus über Brot und Wein gesprochenen Worte, welche er als den konkreten Ausdruck seines dahingegebenen Leibes und seines vergossenen Blutes gebraucht. Die Evangelisten erinnern an all diese Einzelheiten im Licht einer bereits in der Urkirche gefestigten Praxis des »Brotbrechens«. Aber ganz sicher trägt das Ereignis des Gründonnerstags, ausgehend von der gelebten Geschichte Jesu, sichtbar die Wesenszüge einer liturgischen »Sensibilität« , die ihre Ausformung der Tradition alttestamentarischer Elemente verdankt und die dazu bereit ist, im Einklang mit dem neuen Inhalt des Pascha in der christlichen Zelebration neu gestaltet zu werden.

48. Wie die Frau der Salbung von Bethanien, hat die Kirche sich nicht davor gefürchtet zu »verschwenden« , wenn sie das Beste ihrer Mittel einsetzt, um ihr anbetendes Staunen angesichts des unermeßlichen Geschenks der Eucharistie zu zeigen. Nicht weniger als die ersten Jünger, die beauftragt waren, den »großen Saal« herzurichten, fühlte sich die Kirche durch die Jahrhunderte und in der Aufeinanderfolge der Kulturen dazu gedrängt, die Eucharistie in einem Rahmen zu feiern, die eines so großen Geheimnisses würdig ist. Im Einklang mit den Worten und Gesten Jesu ist die christliche Liturgie, das rituelle Erbe des Judentums entfaltend, entstanden. Und was könnte schließlich genügen, um in angemessener Weise den Empfang der Gabe auszudrücken, die der göttliche Bräutigam unaufhörlich aus sich selbst der Braut-Kirche darbietet, indem er das ein für alle Mal am Kreuz dargebrachte Opfer in die Reichweite jeder einzelnen Generation der Gläubigen stellt und sich zur Nahrung aller Gläubigen macht? Wenn auch die Logik des »Festmahls« Familiarität nahelegt, so ist die Kirche doch nie der Versuchung erlegen, diese »Vertrautheit« mit ihrem Bräutigam zu banalisieren und zu vergessen, daß er auch ihr Herr ist, und daß das »Festmahl« für immer ein Opfermahl bleibt, das von dem auf Golgotha vergossenen Blut geprägt ist. Das eucharistische Mahl ist wahrhaftig ein »heiliges« Mahl, in dem die Schlichtheit der Zeichen die Tiefe der Heiligkeit Gottes verbirgt: »O Sacrum convivium, in quo Christus sumitur!«. Das Brot, das auf unseren Altären gebrochen und für unser Sosein als Wanderer auf den Straßen dieser Welt hingegeben wird, ist »panis angelorum«, Brot der Engel, dem wir uns nur mit der Demut des Hauptmanns im Evangelium nähern können: »O Herr, ich bin nicht würdig, daß du eingehest unter mein Dach« (Mt 8, 8; Lk 7, 6).

49. Ganz in diesem erhabenen Sinn des Mysteriums versteht man, wie der Glaube der Kirche an das eucharistische Geheimnis in der Geschichte nicht nur durch den Anspruch einer inneren Haltung der Verehrung zum Ausdruck gekommen ist, sondern auch durch eine Reihe äußerer Ausdrucksformen, um die Größe des gefeierten Ereignisses herauszustellen und zu unterstreichen. Daraus entsteht eine Entwicklung, die Schritt für Schritt dazu geführt hat, ein spezielles Regelwerk für die eucharistische Liturgie zu umreißen, unter Achtung der verschiedenen legitimer Weise bestehenden kirchlichen Traditionen. Auf dieser Basis hat sich auch ein reiches künstlerisches Erbe entwickelt. Die Architektur, die Bildhauerei, die Malerei, die Musik haben sich am christlichen Mysterium ausgerichtet und haben in der Eucharistie direkt oder indirekt ein Motiv großer Inspiration gefunden. So war es zum Beispiel für die Architektur, die den Übergang von den anfänglichen Orten der Eucharistie, die sich in den Häusern ( »domus« / Dom) christlicher Familien befanden, zu den stattlichen Basiliken der ersten Jahrhunderte sah – sobald es der historische Kontext erlaubte –, zu den imposanten Kathedralen des Mittelalters bis zu den großen oder kleinen Kirchen, die nach und nach die vom Christentum erreichten Landstriche übersät haben. Die Formen der Altäre und der Tabernakel haben sich in der Weite der liturgischen Räume fortentwickelt, wobei sie nicht nur jedesmal künstlerischen Eingebungen, sondern auch den Vorgaben eines genauen Verstehens des Mysteriums gefolgt sind. Dasselbe kann über die sakrale Musik gesagt werden: es genügt, an die inspirierten gregorianischen Melodien und an die vielen und oft großen Komponisten, die sich von den liturgischen Texten der heiligen Messe herausfordern ließen. Und offenbart sich etwa nicht im Bereich der Geräte und Paramente, die für die Eucharistiefeier verwendet werden, eine enorme Zahl an künstlerischen Werken, angefangen bei den Arbeiten eines guten Handwerkers bis hin zu wahren Kunstwerken? Man kann also sagen, daß die Eucharistie, so wie sie der Kirche und der Frömmigkeit eine Form gab, auch die »Kultur« besonders auf ästhetischem Gebiet stark geprägt hat.

50. In diesem Bemühen um die Anbetung des Mysteriums in ritueller und ästhetischer Hinsicht haben die Christen des Westens und des Ostens gewissermaßen »gewetteifert«. Wie sollte man dem Herrn nicht besonders für den Beitrag danken, welcher der christlichen Kunst durch die großen Werke der Architektur und der Malerei der griechisch-byzantinischen Tradition oder des gesamten slawischen Raumes und Kulturkreises geschenkt wurde? Im Osten hat die sakrale Kunst einen einzigartig starken Sinn für das Mysterium bewahrt, indem sie die Künstler drängt, ihren Eifer im Schaffen des Schönen nicht nur als Ausdruck ihres Genies zu verstehen, sondern auch als echten Dienst am Glauben. Sie haben es verstanden, weit über die bloße technische Fertigkeit hinauszugehen und sich folgsam dem Hauch des Geistes Gottes zu öffnen. Die Glanzpunkte der Architektur und der Mosaike im christlichen Westen und Osten sind ein allgemeines Erbe der Glaubenden und tragen in sich das Zeichen – und ich möchte sagen, das Unterpfand – der ersehnten Fülle der Gemeinschaft im Glauben und in der Feier. Wie auf dem berühmten Bild der Dreifaltigkeit von Rublëv verlangt und setzt dies eine zutiefst »eucharistische« Kirche voraus, in welcher die Teilhabe am Geheimnis Christi im gebrochenen Brot gleichermaßen in die unbegreifliche Einheit der drei göttlichen Personen eingesenkt ist, um so aus der Kirche selbst eine »Ikone« der Dreifaltigkeit zu machen. Diese Sicht einer Kunst, die darauf ausgerichtet ist, in allen ihren Elementen den Sinn der Eucharistie gemäß der Lehre der Kirche auszudrücken, macht es notwendig, den Regeln für den Bau und die Einrichtung der sakralen Gebäude volle Aufmerksamkeit zu schenken. Wie die Geschichte zeigt, hat die Kirche den Künstlern stets einen großen kreativen Freiraum gelassen. Dies habe ich selbst in meinem Brief an die Künstler unterstrichen. (100) Die sakrale Kunst muß sich jedoch durch die Fähigkeit auszeichnen, das Mysterium adäquat zum Ausdruck zu bringen, und zwar so wie es in der Fülle des Glaubens der Kirche verstanden wird und gemäß den entsprechenden pastoralen Hinweisen, die von der zuständigen Autorität gegeben werden. Diese Ausführungen gelten sowohl für die bildenden Künste als auch für die Kirchenmusik.

51. Was in den Gebieten der frühen Christianisierung im Bereich der sakralen Kunst und der liturgischen Ordnung stattgefunden hat, beginnt sich auch auf den Kontinenten des jungen Christentums zu entwickeln. Hier hat gerade das Zweite Vatikanische Konzil im Hinblick auf den Bedarf nach einer ebenso gesunden wie erforderlichen »Inkulturation« Orientierung gegeben. Während meiner zahlreichen Pastoralbesuche hatte ich die Gelegenheit, in allen Teilen der Welt zu beobachten, zu welch großer Lebendigkeit die Feier der Eucharistie in Berührung mit den Ausdrucksformen, dem Stil und den Empfindungen unterschiedlicher Kulturen fähig ist. Durch die Anpassung an die sich verändernden Bedingungen von Zeit und Raum bietet die Eucharistie nicht nur den Einzelnen, sondern den Völkern selbst Nahrung und formt christlich inspirierte Kulturen. Dennoch ist es notwendig, diese wichtige Aufgabe der Anpassung immer im Bewußtsein des unaussprechlichen Mysteriums vorzunehmen, an dem Maß zu nehmen jede Generation aufgerufen ist. Der »Schatz« ist viel zu groß und zu kostbar, um das Risiko seiner Verarmung eingehen zu können, oder um ihn voreilig durch Experimente und Gebräuche zu beeinträchtigen, welche ohne eine genaue Prüfung durch die zuständigen kirchlichen Autoritäten eingeführt worden sind. Die zentrale Stellung des eucharistischen Geheimnisses verlangt es überdies, daß diese Prüfung in enger Verbindung mit dem Heiligen Stuhl geschieht. Wie ich im Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Ecclesia in Asia ausführte, »ist eine solche Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung, weil die Liturgie durch ihre Feier den einzigen von allen bekannten Glauben zum Ausdruck bringt, und da sie Erbe der ganzen Kirche ist, kann sie nicht durch von der Gesamtkirche isolierte Ortskirchen bestimmt werden«. (101)

52. Aus dem bisher Gesagten wird die große Verantwortung der Priester in der Eucharistiefeier verständlich, denen es zukommt, ihr in persona Christi vorzustehen. Damit stellen sie ein Zeugnis und einen Dienst der Gemeinschaft sicher, nicht nur gegenüber der unmittelbar an der Feier teilnehmenden Gemeinde, sondern auch für die Gesamtkirche, die in der und durch die Eucharistie immer zugegen ist. Leider müssen wir beklagen, daß es vor allem seit den Jahren der nachkonziliaren Liturgiereform infolge einer falsch verstandenen Auffassung von Kreativität und Anpassung an Mißbräuchen nicht gefehlt hat, die für viele ein Grund des Leidens sind. Insbesondere in einigen Regionen hat eine gewiße Reaktion auf den »Formalismus« manch einen dazu verleitet, die von der großen liturgischen Tradition der Kirche und die von ihrem Lehramt gewählten »Formen« für nicht verpflichtend zu erachten und nicht autorisierte und oft völlig unpassende Neuerungen einzuführen. Ich sehe mich daher in der Pflicht, einen deutlichen Appell auszusprechen, daß in der Eucharistiefeier die liturgischen Normen mit großer Treue beachtet werden. Sie sind ein konkreter Ausdruck der authentischen Kirchlichkeit der Eucharistie; das ist ihr tiefster Sinn. Die Liturgie ist niemals Privatbesitz irgendjemands, weder des Zelebranten, noch der Gemeinschaft, in der die heiligen Geheimnisse gefeiert werden. Der heilige Apostel Paulus mußte sich wegen der schwerwiegenden Mängel in ihrer Eucharistiefeier mit scharfen Worten an die Gemeinde von Korinth wenden, da diese zu Spaltungen (skísmata / Schisma) und Fraktionsbildungen (hairéseis / Häresie, Irrlehre) (vgl. 1 Kor 11, 1734) geführt hatten. Auch in unseren Zeiten müßte der Gehorsam gegenüber den liturgischen Normen wiederentdeckt und als Spiegel und Zeugnis der einen und universalen Kirche, die in jeder Eucharistiefeier gegenwärtig gesetzt wird, geschätzt werden. Der Priester, der die heilige Messe treu gemäß den liturgischen Normen zelebriert, und die Gemeinde, die diesen annimmt, zeigen so schweigend und doch beredt ihre Liebe zur Kirche. Um eben diesen tiefen Sinn der liturgischen Normen zu bekräftigen, habe ich die zuständigen Dikasterien der Römischen Kurie beauftragt, ein spezifischeres Dokument, das Verweise rechtlicher Natur enthalten wird, zu diesem Thema von so großer Bedeutung vorzubereiten. Niemand darf das unseren Händen anvertraute Mysterium unterbewerten: Es ist zu groß, als daß sich irgend jemand erlauben könnte, nach persönlichem Gutdünken damit umzugehen, ohne seinen sakralen Charakter und die ihm eigene universale Dimension zu respektieren.

VI. KAPITEL

IN DER SCHULE MARIENS DIE EUCHARISTIE UND MARIA

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53. Wenn wir die innige Beziehung, die die Kirche mit der Eucharistie verbindet, in ihrem ganzen Reichtum wiederentdecken wollen, dürfen wir Maria, Mutter und Modell der Kirche, nicht vergessen. Im Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae, in dem ich auf die Allerseligste Jungfrau als Lehrmeisterin in der Betrachtung des Antlitzes Christi hinwies, habe ich auch die Einsetzung der Eucharistie unter die lichtreichen Rosenkranzgeheimnisse eingereiht.102 Schließlich kann Maria uns zu diesem Allerheiligsten Sakrament führen, da sie zu ihm eine tiefe Beziehung hat. Auf den ersten Blick schweigt das Evangelium zu diesem Thema. Im Bericht über die Einsetzung am Abend des Gründonnerstags ist von Maria nicht die Rede. Dagegen weiß man, daß sie unter den Aposteln zugegen war, »einmütig im Gebet« (vgl. Apg 1, 14), in der ersten Gemeinde, die nach der Himmelfahrt in Erwartung der Ausgießung des Heiligen Geistes versammelt war. Ihre Anwesenheit durfte gewiß in der Eucharistiefeier unter den Gläubigen der ersten christlichen Generation, die beharrlich am »Brechen des Brotes« (Apg 2, 42) teilnahmen, nicht fehlen. Aber jenseits ihrer Teilnahme am eucharistischen Mahl kann die Beziehung Marias zur Eucharistie indirekt, ausgehend von ihrem inneren Verhalten abgeleitet werden. In ihrem ganzen Leben ist Maria eine von der Eucharistie geprägte Frau. Die Kirche, die auf Maria wie auf ihr Urbild blickt, ist berufen, sie auch in ihrer Beziehung zu diesem heiligsten Geheimnis nachzuahmen.

54. Mysterium fidei! Wenn die Eucharistie ein Geheimnis des Glaubens ist, das unseren Intellekt weit überragt, um uns so zu einer noch reineren Hingabe an das Wort Gottes zu verpflichten, kann es niemand anderen als Maria geben, um Stütze und Führung in solcher Haltung zu sein. Unser Wiederholen der Geste Christi beim Letzten Abendmahl als Erfüllung seines Auftrags »Tut dies zu meinem Gedächtnis« wird gleichzeitig zur Annahme der Einladung Marias, ihm ohne Zögern zu gehorchen: »Was er euch sagt, das tut« (Joh 2, 5). Mit der mütterlichen Sorge, die sie bei der Hochzeit zu Kana an den Tag legte, scheint Maria uns zu sagen: »Schwankt nicht, vertraut dem Wort meines Sohnes. Er, der fähig war, Wasser in Wein zu wandeln, ist gleichermaßen fähig, aus dem Brot und dem Wein seinen Leib und sein Blut zu machen und so den Gläubigen das lebendige Gedächtnis seines Paschas zu übergeben, um sich auf diese Weise zum ,,Brot des Lebens" zu machen«.

55. In gewissem Sinne hat Maria ihren eucharistischen Glauben bereits vor der Einsetzung der Eucharistie ausgeübt, und zwar aufgrund der Tatsache selbst, daß sie ihren jungfräulichen Schoß für die Inkarnation des Wortes Gottes dargeboten hat. Indem sie auf die Passion und die Auferstehung verweist, steht die Eucharistie in Kontinuität zur Inkarnation. Maria empfing bei der Verkündigung den göttlichen Sohn in der auch physischen Wahrheit des Leibes und Blutes, um so in sich das vorwegzunehmen, was sich in gewissem Maße auf sakramentale Weise in jedem Gläubigen ereignet, der unter den Zeichen von Brot und Wein den Leib und das Blut des Herrn empfängt. Es besteht daher eine tiefe Analogie zwischen dem fiat, das Maria auf das Wort des Engels antwortete, und dem Amen, das jeder Gläubige ausspricht, wenn er den Leib des

Herrn empfängt. Maria war gerufen zu glauben, daß der, den Sie empfing »durch das Wirken des Heiligen Geistes der Sohn Gottes« (vgl. Lk 1, 30-35) sei. In Kontinuität zum Glauben der Jungfrau wird im eucharistischen Geheimnis von uns der Glaube daran gefordert, daß dieser selbe Jesus, der Sohn Gottes und der Sohn Mariens, sich gegenwärtig macht mit seinem ganzen gott-menschlichen Sein unter den Zeichen des Brotes und des Weines. »Selig die, die geglaubt hat« (Lk 1, 45): Im Geheimnis der Fleischwerdung hat Maria auch den eucharistischen Glauben der Kirche vorweggenommen. Beim Besuch Marias bei Elisabeth trägt sie das fleischgewordene Wort in ihrem Schoß und macht sich in gewisser Weise zum ,,Tabernakel" – dem ersten ,,Tabernakel" der Geschichte –, in dem der Sohn Gottes, noch unsichtbar für die Augen der Menschen, der Anbetung Elisabeths dargeboten wird und sein Licht gleichsam ,,ausstrahlt" durch die Augen und die Stimme Mariens. Ist der entzückte Blick Mariens im Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell der Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen?

56. Maria machte sich durch ihr ganzes Leben an der Seite Christi, und nicht nur auf Golgotha, den Opfercharakter der Eucharistie zu eigen. Als sie das Jesuskind zum Jerusalemer Tempel brachte, »um ihn dem Herrn darzustellen« (Lk 2, 22), war vom alten Simeon die Ankündigung zu hören, daß dieses Kind »ein Zeichen des Widerspruchs« sein werde, und daß ein ,,Schwert" auch ihre Seele durchdringen sollte (vgl. Lk 2, 34-35). So war das Drama des gekreuzigten Sohnes vorherverkündet, und in gewisser Weise wurde das »stabat Mater« der Jungfrau zu Füßen des Kreuzes vorausgebildet. Indem sie sich Tag für Tag auf Golgotha vorbereitet, lebt Maria eine Art »vorweggenommener Eucharistie« , man würde sagen, eine »geistliche Kommunion« der Sehnsucht und des Opfers, das seine Vollendung in der Einheit mit dem Sohn in der Passion haben wird, und das sich dann, in der nachösterlichen Zeit, in ihrer Teilnahme an der von den Aposteln geleiteten Eucharistiefeier als ,Gedächtnis' der Passion ausdrücken wird. Wie soll man sich die Gefühle Marias vorstellen, als sie aus dem Mund Petri, Johannes', Jakobus' und der anderen Apostel die Worte des Letzten Abendmahles vernimmt: »Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird« (Lk 22, 19)? Dieser Leib, als Opfer dahingegeben und unter sakramentalen Zeichen erneut dargestellt, war ja derselbe Leib, der in ihrem Schoß empfangen wurde! Der Empfang der Eucharistie mußte für Maria in etwa bedeuten, wiederum in ihrem Schoß jenes Herz aufzunehmen, das im Gleichklang mit dem ihren geschlagen hat, und das wieder zu erleben, was sie als erste Person unter dem Kreuz erfahren hatte.

57. »Tut dies zu meinem Gedächtnis« (Lk 22, 19). Beim ,,Gedächtnis" von Golgotha ist all das gegenwärtig, was Christus in seiner Passion und in seinem Tod vollbracht hat. Daher fehlt auch das nicht, was Christus zu unseren Gunsten an seiner Mutter vollbracht hat. In der Tat vertraut er ihr den Lieblingsjünger an und, in ihm, überantwortet er ihr auch jeden von uns: »Siehe da, dein Sohn!«. Gleichermaßen sagt er zu jedem von uns: »Siehe da, deine Mutter!« (vgl. Joh 19, 26-27). In der Eucharistie das Gedächtnis des Todes Christi zu leben schließt auch ein, immer wieder dieses Geschenk zu empfangen. Das bedeutet, diejenige, die uns jedesmal als Mutter gegeben wird, nach dem Beispiel des Johannes zu uns zu nehmen. Es bedeutet zur gleichen Zeit, daß wir uns dem Anspruch stellen, Christus gleichförmig zu werden, uns daher in die Schule der Mutter zu begeben und uns von ihr begleiten zu lassen. Maria ist mit der Kirche und als Mutter der Kirche in jeder unserer Eucharistiefeiern präsent. Wenn Kirche und Eucharistie ein untrennbares Wortpaar sind, so muß man dies gleichfalls von Maria und der Eucharistie sagen. Auch deshalb kennen die Kirchen des Westens und des Ostens einhellig seit dem Altertum das Gedenken Mariens in der Eucharistiefeiern.

58. In der Eucharistie vereint sich die Kirche völlig mit Christus und seinem Opfer und macht sich den Geist Mariens zu eigen. Dies ist eine Wahrheit, die sich vertiefen läßt, wenn wir das Magnificat in eucharistischer Sicht erneut lesen. Wie der Gesang Mariens ist die Eucharistie vor allem Lob und Danksagung. Als Maria ausruft: »Meine Seele preist die Größe des Herrn, und mein Geist jubelt über Gott meinen Retter« , trägt sie Jesus in ihrem Schoß. Sie lobt den Vater »wegen« Jesus, aber sie lobt ihn auch »in« Jesus und »mit« Jesus. Das genau ist wirkliches »eucharistisches Verhalten«. Gleichzeitig gedenkt Maria der wunderbaren Taten Gottes in der Heilsgeschichte, gemäß der an die Väter ergangenen Verheißung (vgl. Lk 1, 55), und verkündet das Wunder, das sie alle überragt, die heilbringende Inkarnation. Im Magnificat ist schließlich die eschatologische Spannung der Eucharistie gegenwärtig. Jedes Mal, wenn sich uns der Sohn Gottes in der »Armut« der sakramentalen Zeichen von Brot und Wein zeigt, wird in die Welt der Keim jener neuen Geschichte gelegt, in der die »Mächtigen vom Thron« gestürzt und »die Niedrigen erhöht werden« (vgl. Lk 1, 52). Maria besingt diesen »neuen Himmel« und die »neue Erde« , die in der Eucharistie ihre Vorwegnahme und in einem gewissen Sinn ihr programmatisches »Bild« finden. Wenn das Magnificat die Spiritualität Mariens ausdrückt, so kann uns nichts mehr als diese Spiritualität helfen, das eucharistische Geheimnis zu leben. Die Eucharistie ist uns gegeben, damit unser Leben ähnlich dem Mariens ganz und gar ein Magnificat sei!

 

SCHLUSS

 

59. »Ave, verum corpus natum de Maria Virgine!«. Vor wenigen Jahren habe ich den fünfzigsten Jahrestag meines Priestertums gefeiert. Ich erfahre heute die Gnade, der Kirche diese Enzyklika über die Eucharistie zu schenken, am Gründonnerstag, der in das fünfundzwanzigste Jahr meines petrinischen Amtes fällt. Ich tue dies mit einem Herzen voller Dankbarkeit. Seit mehr als einem halben Jahrhundert, seit dem 2. November 1946, an dem ich meine Primiz in der Krypta des Heiligen Leonhard in der Kathedrale auf dem Wawel in Krakau zelebriert habe, sind meine Augen jeden Tag auf die weiße Hostie gerichtet, in der Zeit und Raum in gewisser Weise »zusammenfallen« und in der das Drama von Golgotha lebendig gegenwärtig wird sowie seine geheimnisvolle »Gegenwärtigkeit« enthüllt. Jeden Tag hat mein Glaube im konsekrierten Brot und im konsekrierten Wein den göttlichen Wanderer erkennen können, der sich eines Tages an die Seite der zwei Jünger von Emmaus gesellte, um ihnen die Augen für das Licht und das Herz für die Hoffnung zu öffnen (vgl. Lk 24, 13-35).

Erlaubt mir, meine lieben Brüder und Schwestern, mein Glaubenszeugnis über die heiligste Eucharistie mit innerer Begeisterung, in Begleitung und zur Stärkung eures Glaubens abzulegen. »Ave, verum corpus natum de Maria Virgine, vere passum, immolatum, in cruce pro homine!''. Hier ist der Schatz der Kirche, das Herz der Welt, das Unterpfand des Ziels, das jeder Mensch, sei es auch unbewußt, erstrebt. Ein großes Geheimnis, das uns überragt und sicherlich das Verstehensvermögen unseres Geistes auf die harte Probe stellt, über den Augenschein hinauszugehen. Hier täuschen sich unsere Sinne – »visus, tactus, gustus in te fallitur« , sagt der Hymnus Adoro te devote – , aber der Glaube allein, verwurzelt im Wort Christi, das uns durch die Apostel anvertraut ist, genügt uns. Erlaubt mir, zu Christus – gleich Petrus am Ende der Eucharistierede im Johannesevangelium – im Namen der ganzen Kirche und im Namen eines jeden von euch zu wiederholen: »Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens« (Joh 6, 68).

60. In der Morgenröte dieses Dritten Jahrtausends fühlen wir uns angespornt, mit erneutem Schwung im Leben als Christen voranzuschreiten. Schon im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte habe ich ausgeführt: »Es geht nicht darum, ein ,neues Programm' zu erfinden. Das Programm liegt schon vor: Seit jeher besteht es, zusammengestellt vom Evangelium und von der lebendigen Tradition. Es findet letztlich in Christus selbst seine Mitte. Ihn gilt es kennenzulernen, zu lieben und nachzuahmen, um in ihm das Leben des Dreifaltigen Gottes zu leben und mit ihm der Geschichte eine neue Gestalt zu geben, bis sie sich im himmlischen Jerusalem erfüllt«. (103) Die Ausführung dieses Programms eines erneuerten Schwungs für das christliche Leben geschieht durch die Eucharistie. Jedes Streben nach Heiligkeit, jede auf die Verwirklichung der Sendung der Kirche ausgerichtete Aktion, jede Ausführung pastoraler Pläne muß die notwendigen Kräfte aus dem eucharistischen Geheimnis beziehen und auf dieses hingeordnet sein als auf ihren Höhepunkt. In der Eucharistie finden wir Jesus, ist für uns sein Erlösungsopfer präsent, begegnen wir seiner Auferstehung, erhalten wir die Gabe des Heiligen Geistes, haben wir die Anbetung, den Gehorsam und die Liebe zum Vater. Wenn wir die Eucharistie vernachlässigten, wie könnten wir unserer Erbärmlichkeit abhelfen?

61. Das eucharistische Geheimnis – Opfer, Gegenwart, Mahl – duldet weder Reduzierungen noch Instrumentalisierungen. Es muß in seiner Ganzheit gelebt werden, sei es im Ereignis der Feier, sei es im innigen Zwiegespräch mit Jesus, den man gerade in der hl. Kommunion empfangen hat, sei es im betenden Verweilen bei der eucharistischen Anbetung außerhalb der heiligen Messe. Die Kirche wird also fest auferbaut und es drückt sich das aus, was sie wahrhaftig ist: die eine, heilige, katholische und apostolische; Volk, Heiligtum und Familie Gottes; Leib und Braut Christi, beseelt vom Heiligen Geist; universales Heilssakrament und hierarchisch gegliederte Gemeinschaft. Der Weg der Kirche in diesen ersten Jahren des Dritten Jahrtausends ist auch der Weg eines erneuerten ökumenischen Engagements. Die letzten Jahrzehnte des Zweiten Jahrtausends, die im Großen Jubiläum gipfelten, haben uns in diese Richtung geführt, indem sie alle Getauften anspornten, dem Gebet Jesu »ut unum sint« (Joh 17, 11) zu entsprechen. Es ist ein langer Weg voller Hindernisse, die menschliches Können übersteigen; aber wir haben die heilige Eucharistie und vor ihr dürfen wir in der Tiefe des Herzens die gleichen Worte vernehmen, die der Prophet Elija gehört hat, so als ob sie an uns gerichtet wären: »Steh auf und iß, sonst ist der Weg zu weit für dich« (1 Kön 19, 7). Der eucharistische Schatz, den uns der Herr zur Verfügung gestellt hat, beflügelt uns auf das Ziel des vollen Teilens dieses Schatzes mit allen Brüdern und Schwestern hin, mit denen uns die gemeinsame Taufe verbindet. Um einen solchen Schatz nicht zu vergeuden, ist es jedoch notwendig, die Anforderungen zu respektieren, die aus seinem Sein als Sakrament der Gemeinschaft im Glauben und in der Apostolischen Sukzession herrühren. Indem wir der Eucharistie ganz und gar die Bedeutung beimessen, die ihr zukommt, und indem wir mit aller Sorge darauf bedacht sind, keine ihrer Dimensionen oder Ansprüche abzumindern, zeigen wir uns wahrhaftig der Größe dieser Gabe bewußt. Dazu lädt uns eine ununterbrochene Überlieferung ein, die seit den ersten Jahrhunderten die Wachsamkeit der christlichen Gemeinde in Bezug auf die Obhut dieses »Schatzes« bezeugt. Gedrängt von der Liebe sorgt sich die Kirche darum, den Glauben an das Geheimnis der Eucharistie und die diesbezügliche Lehre den nachfolgenden christlichen Generationen weiterzugeben, ohne davon irgendein Fragment aufzugeben. Es besteht keinerlei Gefahr, in der Sorge um dieses Geheimnis zu übertreiben, weil »in diesem Sakrament das ganze Mysterium unseres Heiles zusammengefaßt ist«. (104)

62. Begeben wir uns, meine lieben Brüder und Schwestern, in die Schule der Heiligen, der großen Verkünder der wahren eucharistischen Frömmigkeit. In ihnen erlangt die Theologie der Eucharistie den vollen Glanz des Erlebten, sie »steckt uns an« und sie »erwärmt« uns sozusagen. Hören wir vor allem auf die Seligste Jungfrau Maria, in der das eucharistische Geheimnis mehr als in jedem anderen Menschen als Geheimnis des Lichtes erscheint. Im Blick auf sie erkennen wir die verwandelnde Kraft, die der Eucharistie eignet. In ihr sehen wir die in der Liebe erneuerte Welt. Wenn wir Maria als die mit Leib und Seele in den Himmel aufgenommene betrachten, sehen wir das Aufbrechen des »neuen Himmels« und der »neuen Erde« , die sich bei der zweiten Ankunft Christi vor unseren Augen öffnen werden. Die Eucharistie ist hier auf Erden ihr Unterpfand und in mancher Hinsicht ihre Vorwegnahme: »Veni, Domine Iesu!« (Offb 22,20).

Im demütigen Zeichen von Brot und Wein, wesensverwandelt in seinen Leib und in sein Blut, geht Christus als unsere Kraft und unsere Wegzehrung mit uns und macht uns für alle zu Zeugen der Hoffnung. Wenn angesichts dieses Geheimnisses die Vernunft ihre Grenzen erfährt, erahnt das von der Gnade des Heiligen Geistes erleuchtete Herz, wie man sich ihm nähert und sich in Anbetung und grenzenloser Liebe darin versenkt. Machen wir uns die Empfindungen des heiligen Thomas von Aquin zu eigen, dieses vortrefflichen Theologen und gleicherweise leidenschaftlichen Sängers des eucharistischen Christus. Lassen wir zu, daß auch unser Geist sich in der Hoffnung auf die Anschauung des Zieles öffne, nach welchem sich das Herz sehnt, das, wie es beschaffen ist, nach Freude und Frieden dürstet:

»Bone pastor, panis vere,

Iesu, nostri miserere...

Guter Hirt, Du wahre Speise,

Jesus, gnädig dich erweise!

Nähre uns auf deinen Auen,

laß uns deine Wonnen schauen

in des Lebens ewigem Reich!

 

Du der alles weiß und leitet,

uns im Tal des Todes weidet,

laß an deinem Tisch uns weilen,

deine Herrlichkeit uns teilen.

Deinen Seligen mach uns gleich!«.

 

Allen erteile ich meinen Segen!

Aus dem Vatikan, 17. April 2003, Gründonnerstag, im 25. Jahr meines Pontifikats, im Jahr des Rosenkranzes.

IOANNES PAULUS II

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Fussnoten

 

1 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 11.

2 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 5.

3 Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Rosarium Virginis Mariae (16. Oktober 2002), 21.

4 Das ist der Titel, den ich einem autobiographischen Zeugnis aus Anlaß meines fünfzigjährigen Priesterjubiläums geben wollte.

5 Leonis XIII Acta,XXII ( 1903), 115-136.

6 AAS39 (1947), 521-595.

7 AAS57 (1965), 753-774.

8 AAS72 (1980), 113-148.

9 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium, 47: Salvator noster [...] Sacrificium Eucharisticum Corporis et Sanguinis sui instituit, quo Sacrificium Crucis saecula, donec veniret, perpetuaret.

10 Katechismus der Katholischen Kirche, 1085.

11 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumengentium, 3.

12 Vgl. Paul VI., Das Credo des Gottesvolkes (30. Juni 1968), 24: AAS 60 (1968) 442; Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 12: AAS 72 (1980), 142.

13 Katechismus der Katholischen Kirche, 1382

14 Katechismus der Katholischen Kirche, 1367

15 Heiliger Johannes Chrysostomus, In Epistolam ad Hebraeos homiliae, 17, 3: PG 63,131.

16 »Denn die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich damals am Kreuze opferte, opfert sich jetzt durch den Dienst des Priesters; allein die Weise des Opferns ist verschieden« : Konzil von Trient, Sess.XXII, Doctrina de ss.Missae sacrificio, cap. 2: DH 1743.

17 Vgl. Pius XII., Enzyklika Mediator Dei (20. November 1947): AAS 39 (1947), 548.

18 Johannes Paul II, Enyzklika Redemptor hominis (15. März 1979), 20: AAS 71 (1979) 310.

19 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 11.

20 Heiliger Ambrosius, De sacramentis, V, 4, 26: O. Falller (Hrsg.), CSEL 73, 70.

21 Heiliger Cyrill von Alexandrien, In Ioannis Evangelium, XII, 20: PG 74, 726; P.E. Pusey (Hrsg.), III, 145.

22 Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei (3. September 1965): AAS 57 (1965) 764.

23 Konzil von Trient, Sess. XIII, Decretum de ss. Eucharistia, cap. 4: DH 1642.

24 Heiliger Cyrill von Jerusalem, Mystagogische Katechesen, IV, 6: A. Piédagnel (Hrsg.), SCh 126, 138.

25 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum, 8.

26 Paul VI., Das Credo des Gottesvolkes (30. Juni 1968) 24: AAS 60 (1968) 442-443.

27 Heiliger Ephräm, Sermo IV in Hebdomadam Sanctam: E. Beck (Hrsg.), CSCO 413 / Syr. 182, 55.

28 Anaphora.

29 Drittes Eucharistisches Hochgebet.

30 Breviarium Romanum,Antiphon zum Magnifikat in der 2. Vesper des Fronleichnamsfestes.

31 Missale Romanum, Embolismus nach dem Pater Noster.

32 Heiliger Ignatius von Antiochien, Epistula ad Ephesios, 20, 2: J. A. Fischer (Hrsg.), 160 (PG 5, 661).

33 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution Gaudium et Spes 39.

34 »Willst du den Leib des Herrn ehren? Vernachlässige ihn nicht, wenn er unbekleidet ist. Ehre ihn nicht hier im Heiligtum mit Seidenstoffen, um ihn dann draußen zu vernachlässigen, wo er Kälte und Nacktheit erleidet. Jener, der gesagt hat: "Dies ist mein Leib", ist der gleiche, der gesagt hat: "Ihr habt mich hungrig gesehen und mir nichts zu essen gegeben", und "Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" [...] Was nützt es, wenn der eucharistische Tisch überreich mit goldenen Kelchen bedeckt ist, während er Hunger leidet? Beginne damit, den Hungrigen zu sättigen, dann verziere den Altar mit dem, was übrigbleibt« : Hl. Johannes Chrysostomus, Homilie über das Matthäusevangelium 50, 34: PG 58, 508-509; vgl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Sollicitudo rei socialis (30. Dezember 1987), 31: AAS 80 (1988), 553-556.

35 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 3.

36 Ibid.

37 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes, 5.

38 »Da nahm Mose das Blut, besprengte damit das Volk und sagte: Das ist das Blut des Bundes, den der Herr aufgrund all dieser Worte mit euch geschlossen hat« (Ex 24,8).

39 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 1.

40 Vgl. ibid., 9.

41 Vgl.Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 5. Das gleiche Dekret sagt in Nr. 6: »Die christliche Gemeinde wird aber nur auferbaut, wenn sie Wurzel und Angelpunkt in der Feier der Eucharistie hat«.

42 In Epistolam I ad Corinthos homiliae, 24, 2: PG 61, 200. Vgl. Didaché, IX, 4: F.X. Funk, I, 22; Heiliger Cyprian, Ep. LXIII, 13: PL 4, 384.

43 PO26, 206.

44 Ökum. II. Vatikanisches Konzil. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 1.

45 Vgl. Konzil von Trient, Sess.XIII, Decretum de ss. Eucharistia, can. 4: DH 1654.

46 Vgl. Rituale Romanum: De sacra communione et de cultu mysterii eucharistici extra Missam, 36 (n. 80).

47 Vgl. ibid. 38-39 (nn. 86-90).

48 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millenio ineunte (6.Januar 2001), 32: AAS 93 (2001), 288.

49 »Außerdem sollen sie [die Gläubigen] es nicht unterlassen, das Allerheiligste Sakrament, das an einem bevorzugten Ort und mit größter Ehrfurcht den liturgischen Gesetzen entsprechend in den Kirchen aufzubewahren ist, tagsüber zu besuchen. Ein solcher Besuch ist ein Beweis der Dankbarkeit und ein Zeichen der Liebe wie der schuldigen Verehrung gegenüber Christus dem Herrn, der hier gegenwärtig ist« : Paul VI., Enzyklika Mysterium fidei (3.September 1965): AAS 57 (1965), 771.

50 Visite al SS. Sacramento ed a Maria Santissima, Introduzione: Opere ascetiche, Avellino 2000, p. 295.

51 N. 857.

52 Ibid.

53 Ibid.

54 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Sacerdotium ministeriale, 6.August 1983, III. 2: AAS 75 (1983) 1005.

55 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 10.

56 Ibid.

57 Vgl. Missale Romanum, Institutio generalis: Editio typica tertia, Typis Vaticanis 2002, 48 (n. 147).

58 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 10 und 28; Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 2.

59 »Der Diener des Altares handelt in der Person Christi als Haupt, der im Namen aller Glieder darbringt«. Pius XII., Enzyklika Mediator Dei (20. November 1947): AAS 39 (1947), 556; vgl. Pius X., Apost. Lehrschreiben Haerent animo (4. August 1908): Pii X Acta, IV, 16; Pius XI., Enzyklika Ad catholici sacerdotii (20. Dezember 1935): AAS 28 (1936), 20.

60 Apostolisches Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 8: AAS 72 (1980), 128-129.

61 Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Sacerdotium ministeriale (6.August 1983), III. 4: AAS 75 (1983), 1106; vgl. Conc.Ecum. Lateranense IV, Kap. 1, Konst. Über den Katholischen Glauben Firmiter credimus: DH 802.

62 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis Redintegratio, 22.

63 Apostol. Schreiben Dominicae Cenae (24. Februar 1980), 2: AAS 72 (1980), 115.

64 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 14.

65 Ibid.,13; vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 904; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 378.

66 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum Ordinis, 6.

67 Vgl. Bischofssynode, Zweite Außerordentliche Generalversammlung (1985), Relazione finale, II. C. 1: L'Osservatore Romano, 10. Dezember 1985, 7.

68 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 26.

69 Nicolas Cabsilas, La vita in Cristo, IV, 10: SCh 355, 270.

70 Weg der Vollkommenheit, c. 35.

71 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 14.

72 Vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Communionis notio, 28. Mai 1992, 4: AAS 85 (1993) 839-840.

73 Predigt zu Jesaja6, 3: PG 56, 139.

74 N. 1385; vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 916; Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen, can. 711.

75 Johannes Paul II., Ansprache an die Mitglieder der Heiligen Pönitentiarie und an die Beichtväter der römischen Patriarchalbasiliken (30. Januar 1981): AAS 73 (1981) 203. Vgl. Konzil von Trient, Sess.XIII. Decretum de ss.Eucharistia, cap.7 et can 11: DH 1647, 1661.

76 Vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 915; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 712.

77 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 14.

78 Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 73, a. 3c.

79 Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio Communionis notio (28. Mai 1992), 11: AAS 85 (1993), 844.

80 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 23.

81 Heiliger Ignatius von Antiochien, Epistola ad Smyrnaeos, 8, 1: J. A. Fischer (Hrsg.), 210.

82 Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 23.

83 Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio Communionis notio (28.Mai 1992), 14: AAS 85 (1993), 847.

84 Sermo 272: PL 38, 1247.

85 Ibid., 1248.

86 Vgl. nn. 31-51: AAS 90 (1998) 731-746.

87 Vgl. ibid., nn. 48-49: AAS 90 (1998) 744.

88 N. 36: AAS 93 (2001) 291-292.

89 Vgl. Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, 1.

90 Vgl. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium, 11.

91 »Nos autem omnes, qui de uno pane et calice participamus, iunge ad invicem in unius Spiritus Sancti communionem« (Byzantinische Anaphora des Basilius von Caesarea:A. Hänggi I. Pahl [Hrsg.], Prex Eucharistica: Textus e variis liturgiis antiquioribus selecti, Fribourg 1968, 239).

92 Vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 908; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 702; Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen, Direktorium für die Ökumene, 25. März 1993, 122-125, 129-131: AAS 85 (1993), 1086-1089; Kongregation für die Glaubenslehre, Brief Ad exsequendam, 18. Mai 2001; AAS (2001), 786.

93 »Wenn eine Communicatio in sacris die Einheit der Kirche verletzt oder wenn sie eine formale Bejahung einer Irrlehre, die Gefahr eines Glaubensabfalls, eines Ärgernisses oder religiöser Gleichgültigkeit in sich birgt, dann ist sie durch göttliches Gesetz verboten« : Dekret Orientalium Ecclesiarum, 26.

94 Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 25. Mai 1995, 45: AAS 87 (1995) 948.

95 Vgl. Ökum. II., Vatikanisches Konzil, Dekret Orientalium Ecclesiarum, 27.

96 Vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 844 §§ 3-4; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 671 §§ 3-4.

97 Johannes Paul II., Enzyklika Ut unum sint, 25. Mai 1995, 46: AAS 87 (1995) 948.

98 Vgl. Ökum. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über den Ökumenismus Unitatis redintegratio, 22.

99 Vgl. Codex des Kanonischen Rechtes, can. 844; Gesetzbuch der Katholischen Ostkirchen, can. 671.

100 Vgl. AAS 91 (1999), 1155-1172.

101 Nr.22: AAS 92 (2000), 485; vgl. OR (dt.), 30.Jahrgang (2000), Nr. 10, 13.

102 Vgl. Nr. 21: AAS 95 (2003), 20.

103 Nr. 29: AAS 93 (2001) 285.

104 Heiliger Thomas von Aquin, Summa theologiae, III, q. 83, a. 4 c.

 

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Misericordia Dei

Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.

MOTU PROPRIO: 

"MISERICORDIA DEI / Die Barmherzigkeit Gottes"

Über einige Aspekte der Feier des Sakramentes der Busse

(Über die Unzulässigkeit sakramentaler Lossprechung bei Bussfeiern)

Durch die Barmherzigkeit Gottes, des Vaters, der versöhnt, hat das Wort Fleisch angenommen im reinen Schoß der seligen Jungfrau Maria, um "sein Volk von seinen Sünden" zu erlösen (Mt 1,21) und ihm "den Weg des ewigen Heiles" zu erschließen. Der heilige Johannes der Täufer bestätigt diese Sendung, indem er auf Jesus hinweist als das "Lamm Gottes", "das die Sünden der Welt hinwegnimmt" (Joh 1, 29). Das gesamte Handeln und die Verkündigung des Vorläufers Jesu sind ein nachdrücklicher und beherzter Ruf zur Buße und zur Umkehr, dessen Ausdruck die in den Wassern des Jordans gespendete Taufe ist. Jesus selbst unterwarf sich jenem Bußritus (vgl. Mt 3, 13-17), nicht weil er gesündigt hätte, sondern weil "er sich unter die Sünder rechnen läßt. Er ist schon ,,das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt hinwegnimmt "(Joh 1,29). Er nimmt schon die ,,Taufe" seines blutigen Todes vorweg". Das Heil ist insbesondere Erlösung von der Sünde, die ein Hindernis für die Freundschaft mit Gott ist, Befreiung aus dem Zustand der Sklaverei, in dem der Mensch steht, der der Versuchung des Bösen nachgab und die Freiheit der Kinder Gottes verloren hat (vgl. Röm 8, 21).

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Die von Christus den Aposteln anvertraute Sendung ist die Ankündigung des Reiches Gottes und die Verkündigung des Evangeliums im Hinblick auf die Bekehrung (vgl. Mk 16, 15; Mt 28, 18-20). Der Abend desselben Tages seiner Auferstehung, unmittelbar vor Beginn der apostolischen Sendung, schenkt Jesus den Aposteln, auf Grund der Kraft des Heiligen Geistes, die Macht, die reuigen Sünder mit Gott und mit der Kirche zu versöhnen: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Joh 20,22-23).

Im Laufe der Geschichte und in der ununterbrochenen Praxis der Kirche hat sich der "Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5,18), der durch die Sakramente der Taufe und der Buße gespendet worden ist, als eine pastorale Aufgabe erwiesen, die immer lebendig im Bewußtsein blieb und die gemäß dem Auftrag Jesu als ein wesentlicher Bestandteil des priesterlichen Amtes erfüllt worden ist. Die Feier des Sakramentes der Buße hat im Laufe der Jahrhunderte eine Entwicklung erfahren, die verschiedene Formen hervorgebracht hat, wobei die Grundstruktur jedoch immer bewahrt worden ist. Neben der Handlung des Beichtvaters - dieser ist immer ein Bischof oder ein Priester, der im Namen Jesu Christi richtet und freispricht, heilt und gesund macht - besteht diese notwendigerweise aus den Akten des Büßers: die Reue, das Bekenntnis und die Genugtuung.

Im Apostolischen Schreiben Novo millennio ineunte habe ich geschrieben: "Sodann bitte ich um einen neuen pastoralen Mut, damit die tägliche Pädagogik der christlichen Gemeinden überzeugend und wirksam die Praxis des Sakramentes der Versöhnung vorzulegen vermag. Wie ihr euch erinnert, habe ich mich im Jahre 1984 zu diesem Thema mit dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Reconciliatio et paenitentia" (Versöhnung und Busse) geäußert. Dieses Dokument faßte die Früchte der Überlegungen zusammen, die eine Generalversammlung der Bischofssynode zu diesem Problem hervorgebracht hatte.

Damals habe ich darum gebeten, mit aller Anstrengung die Krise des ,,Sündenbewußtseins" anzugehen, die sich in der zeitgenössischen Kultur feststellen läßt. (...) Als die schon erwähnte Synode das Problem behandelte, hatten alle die Krise des Sakramentes vor Augen, die sich besonders in einigen Gebieten der Welt zeigt. Die Gründe, die an der Wurzel liegen, sind in dieser kurzen Zeitspanne nicht geschwunden. Doch war das Jubiläumsjahr besonders von einer Rückkehr zur sakramentalen Buße geprägt; so hält es eine ermutigende Botschaft bereit, die man nicht unterschlagen sollte: Wenn viele Gläubige, darunter auch zahlreiche Jugendliche, dieses Sakrament fruchtbar empfangen haben, dann müssen wahrscheinlich die Hirten mehr Vertrauen, mehr Phantasie und einen längeren Atem haben, um das Bußsakrament in der Verkündigung vorzulegen und seine Wertschätzung zu fördern".

Mit diesen Worten hatte und habe ich die Absicht, meinen Mitbrüdern im bischöflichen Amt - und durch diese allen Priestern - Mut zu machen und sie gleichzeitig mit Nachdruck einzuladen, für eine rasche Erneuerung des Sakramentes der Versöhnung zu sorgen. Dies ist auch eine Forderung echter Nächstenliebe und wahrer pastoraler Gerechtigkeit. Ich erinnere sie auch daran, daß jeder Gläubige, der die geforderte innere Disposition mitbringt, das Recht hat, persönlich die Gabe dieses Sakramentes zu empfangen.

Damit das Urteil über die Disposition des Büßers hinsichtlich der Gewährung bzw. der Verweigerung der Vergebung und der Auferlegung der angemessenen Buße von seiten des Spenders des Sakramentes gefällt werden kann, ist es notwendig, daß der Gläubige über das Bewußtsein um die begangenen Sünden, den Schmerz darüber und den Willen, nicht wieder darin zurückzufallen, hinaus seine Sünden bekennt. In diesem Sinn erklärte das Konzil von Trient, daß es "nach göttlichem Recht notwendig sei, die Todsünden samt und sonders zu bekennen". Die Kirche sah schon immer einen wesentlichen Zusammenhang zwischen dem Urteil, das den Priestern in diesem Sakrament anvertraut ist, und der Notwendigkeit, daß die Büßer die eigenen Sünden bekennen, außer bei Unmöglichkeit. Weil das vollständige Bekenntnis der schweren Sünden kraft göttlicher Einsetzung grundlegender Bestandteil des Sakramentes ist, ist es keineswegs der freien Verfügbarkeit der Hirten anheimgestellt (Dispens, Interpretation, örtliche Gewohnheiten, usw.). Allein die zuständige kirchliche Autorität gibt genau - im Rahmen der entsprechenden Disziplinarnormen - die Kriterien zur Unterscheidung an, um die echte Unmöglichkeit, die Sünden zu bekennen, zu unterscheiden von anderen Situationen, in denen die Unmöglichkeit nur scheinbar vorliegt oder jedenfalls überwindbar ist.

In den aktuellen pastoralen Situationen und indem ich den besorgten Anträgen zahlreicher Mitbrüder im Episkopat entgegenkomme, halte ich es für angebracht, auf einige der geltenden kanonischen Normen bezüglich der Feier dieses Sakramentes aufmerksam zu machen und dabei einige Aspekte zu präzisieren, um - im Geiste der Gemeinschaft mit der Verantwortung, die dem gesamten Episkopat eigen ist -, eine bessere Spendung des Sakramentes zu begünstigen. Es geht darum, die Feier der Gabe, die der Herr Jesus Christus nach seiner Auferstehung der Kirche anvertraut hat, wirksamer zu gestalten, sie immer treu zu wahren, und auf diese Weise fruchtbarer werden zu lassen (vgl. Joh 20,19-23). Dies scheint besonders notwendig zu sein, da in einigen Gegenden die Tendenz sichtbar wird, die persönliche Beichte fallen zu lassen, und gleichzeitig unerlaubterweise auf die "Generalabsolution" bzw. die "kollektive Absolution" zurückzugreifen, so daß diese nicht mehr als außerordentliches Mittel in ganz außergewöhnlichen Situationen erkennbar ist. Aufgrund einer willkürlichen Ausweitung der Bedingung einer schweren Notlage verliert man praktisch die Treue zum göttlichen Charakter des Sakramentes aus den Augen, und konkret die Notwendigkeit der Einzelbeichte, was zu schweren Schäden für das geistliche Leben der Gläubigen und für die Heiligkeit der Kirche führt.

Nachdem ich diesbezüglich die Kongregation für die Glaubenslehre, die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und den Päpstlichen Rat für die Auslegung von Gesetzestexten angehört sowie die Meinung der verehrten Brüder Kardinäle, die den Dikasterien der Römischen Kurie vorstehen, eingeholt habe, bestätige ich die katholische Lehre über das Sakrament der Buße und der Versöhnung, die im Katechismus der Katholischen Kirche zusammenfassend dargestellt ist. Deshalb bestimme ich im Wissen um meine pastorale Verantwortung und im vollen Bewusstsein über die immer aktuelle Notwendigkeit und Wirksamkeit dieses Sakramentes folgendes:

1. Die Ordinarien sollen alle Spender des Sakramentes der Buße daran erinnern, daß das universale Gesetz der Kirche unter Anwendung der diesbezüglichen katholischen Lehre folgendes bestätigt hat:

a) "Das persönliche und vollständige Bekenntnis und die Absolution bilden den einzigen ordentlichen Weg, auf dem ein Gläubiger, der sich einer schweren Sünde bewußt ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird; allein physische oder moralische Unmöglichkeit entschuldigt von einem solchen Bekenntnis; in diesem Fall kann die Versöhnung auch auf andere Weisen erlangt werden".

b) Deshalb ist "jeder, dem von Amts wegen die Seelsorge aufgetragen ist, zur Vorsorge dafür verpflichtet, daß die Beichten der ihm anvertrauten Gläubigen gehört werden, die in vernünftiger Weise darum bitten; des weiteren, daß ihnen an festgesetzten Tagen und Stunden, die ihnen genehm sind, Gelegenheit geboten wird, zu einer persönlichen Beichte zu kommen".

Ferner sollen alle Priester, die die Befugnis zur Spendung des Bußsakramentes haben, dazu allgemein und stets bereit sein, sooft die Gläubigen begründeter Weise darum bitten. Der Mangel an Bereitschaft, die verwundeten Schafe aufzunehmen, vielmehr ihnen entgegenzugehen, um sie in den Schafstall zurückzuführen, wäre für den, der durch die Priesterweihe in sich das Bild des Guten Hirten tragen soll, ein schmerzliches Zeichen eines fehlenden pastoralen Empfindens.

2. Die Ortsordinarien sowie die Pfarrer und Rektoren von Kirchen und Heiligtümern müssen periodisch überprüfen, daß tatsächlich die größtmöglichen Erleichterungen für die Beichte der Gläubigen bestehen. Empfohlen wird insbesondere die sichtbare Anwesenheit der Beichtväter in den Kultstätten während der vorgesehenen Zeiten, die Anpassung dieser Zeiten an die reale Lebenssituation der Pönitenten und die spezielle Bereitschaft dazu, vor den Meßfeiern die Beichte abzunehmen und, sofern andere Priester zur Verfügung stehen, dem Bedürfnis der Gläubigen nach der Beichte auch während der Meßfeier nachzukommen.

3. Da "der Gläubige verpflichtet ist, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat", muß jede Praxis mißbilligt werden, die die Beichte auf ein allgemeines oder auf das Bekenntnis nur einer oder mehrerer für gewichtiger gehaltener Sünden beschränkt. Indem man der Berufung aller Gläubigen zur Heiligkeit Rechnung trägt, wird ihnen andererseits empfohlen, auch ihre läßlichen Sünden zu bekennen.

4. Die in can. 961 des kirchlichen Gesetzbuches vorgesehene Absolution, die mehreren Pönitenten gleichzeitig und ohne vorausgehende Einzelbeichte erteilt wird, muß im Licht und im Rahmen der vorangehenden Normen verstanden und entsprechend angewendet werden. Sie hat nämlich "den Charakter einer Ausnahme" und "kann in allgemeiner Weise nur erteilt werden:

1º wenn Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit nicht ausreicht, um die Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören;

2º wenn eine schwere Notlage besteht, das heißt, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so daß die Pönitenten ohne eigene Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere Zeit zu entbehren; als ausreichend begründete Notlage gilt aber nicht, wenn allein aufgrund eines großen Andrangs von Pönitenten, wie er bei einem großen Fest oder bei einer Wallfahrt vorkommen kann, nicht genügend Beichtväter zur Verfügung stehen können".

Was den Fall der schweren Notlage betrifft, gilt präzise folgendes:

a) Es handelt sich um objektive Ausnahmesituationen, wie sie in Missionsgebieten oder in Gemeinden abgeschieden lebender Gläubiger vorkommen können, wo der Priester nur einmal oder wenige Male im Jahr vorbeikommen kann, wenn es ihm die kriegsbedingten oder meteorologischen Verhältnisse oder andere ähnliche Umstände gestatten.

b) Die beiden im Kanon festgelegten Voraussetzungen für die schwere Notlage dürfen nicht voneinander getrennt werden; deshalb reicht allein die Unmöglichkeit, wegen Priestermangels den einzelnen die Beichte "ordnungsgemäß" "innerhalb einer angemessenen Zeit" abzunehmen, niemals aus; diese Unmöglichkeit muß mit dem Umstand verbunden sein, daß andernfalls die Pönitenten gezwungen wären, ohne ihre Schuld "längere Zeit" die sakramentale Gnade zu entbehren. Daher muß die Gesamtsituation der Pönitenten und der Diözese im Hinblick auf ihre pastorale Organisation und auf die Zugangsmöglichkeit der Gläubigen zum Sakrament der Buße berücksichtigt werden.

c) Die erste Voraussetzung, die Unmöglichkeit, die Bekenntnisse "ordnungsgemäß" "innerhalb einer angemessenen Zeit" hören zu können, bezieht sich nur auf die Zeit, die für die unerläßliche, gültige und würdige Spendung des Sakramentes berechtigterweise erforderlich ist. Ein längeres Seelsorgegespräch, das auf günstigere Umstände verschoben werden kann, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Diese berechtigterweise angemessene Zeit, innerhalb welcher die Bekenntnisse gehört werden können, wird von den realen Möglichkeiten des Beichtvaters bzw. der Beichtväter und der Pönitenten selbst abhängen.

d) Was die zweite Voraussetzung betrifft, wird eine kluge Beurteilung abschätzen, wie lange, sofern keine Todesgefahr besteht, die Zeit der Entbehrung der sakramentalen Gnade sein muß, damit tatsächlich die Unmöglichkeit, gemäß can. 960 gegeben ist. Diese Beurteilung ist unklug, wenn sie den Sinn der physischen oder moralischen Unmöglichkeit verzerrt, wie es zum Beispiel mit der Annahme der Fall wäre, bei einem Zeitabschnitt unter einem Monat läge eine solche Entbehrung für "längere Zeit" vor.

e) Es ist nicht zulässig, Situationen einer scheinbaren schweren Notlage zu erzeugen oder entstehen zu lassen, die sich aus der wegen Nichtbeachtung der oben angeführten Normen versäumten ordentlichen Spendung des Sakramentes ergeben, und noch weniger solche, die aus der Option der Gläubigen für die Generalabsolution entstehen, so als handele es sich um eine normale und den beiden im Rituale beschriebenen ordentlichen Formen gleichwertige Möglichkeit.

f) Der große Andrang von Pönitenten stellt allein keine ausreichende Notlage dar, weder bei hohen Festen oder Wallfahrten, noch aus tourismusbedingten oder anderen Gründen, die mit der zunehmenden Mobilität der Menschen zusammenhängen.

5. Das Urteil darüber, ob die gemäß can. 961, § 1, 2º erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, steht nicht dem Beichtvater, sondern dem "Diözesanbischof zu; dieser kann unter Berücksichtigung der Kriterien, die mit den übrigen Mitgliedern der Bischofskonferenz abgestimmt sind, feststellen, wann solche Notfälle gegeben sind". Diese pastoralen Kriterien werden, nach den Gegebenheiten der jeweiligen Gebiete, Ausdruck des Bemühens um die vollkommene Treue zu den von der universalen Ordnung der Kirche formulierten Grundkriterien sein müssen, die sich im übrigen auf die aus demselben Sakrament der Buße in seiner göttlichen Stiftung herrührenden Forderungen stützen.

6. Da es in einem für das Leben der Kirche so wesentlichen Gegenstand von grundsätzlicher Bedeutung ist, daß unter den verschiedenen Episkopaten der Welt völlige Harmonie herrscht, sollen die Bischofskonferenzen gemäß can. 455, § 2 des CIC so bald wie möglich der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung den Text der Normen zukommen lassen, die sie im Lichte des vorliegenden Motu proprio, unter Anwendung von can. 961 des CIC zu erlassen oder zu aktualisieren beabsichtigen. Damit wird man nicht fehlgehen, eine immer größere Gemeinschaft zwischen den Bischöfen der ganzen Kirche zu fördern, indem man überall die Gläubigen dazu anspornt, reichlich aus den im Sakrament der Versöhnung immer sprudelnden Quellen der göttlichen Barmherzigkeit zu schöpfen.

Aus diesem Blickwinkel wird es auch angebracht sein, daß die Diözesanbischöfe den jeweiligen Bischofskonferenzen berichten, ob in ihrem Jurisdiktionsbereich Fälle von schwerer Notlage aufgetreten sind oder nicht. Es wird sodann Aufgabe der Bischofskonferenzen sein, die obengenannte Kongregation über die tatsächliche Situation in ihrem Gebiet und über eventuelle Veränderungen, die womöglich später festgestellt werden, zu informieren.

7. Was die persönliche Disposition der Pönitenten betrifft, wird folgendes bekräftigt:

a) "Damit ein Gläubiger die sakramentale Absolution, die gleichzeitig mehreren erteilt wird, gültig empfängt, ist nicht nur erforderlich, daß er recht disponiert ist; er muß sich vielmehr gleichzeitig auch vornehmen, seine schweren Sünden, die er gegenwärtig nicht auf diese Weise bekennen kann, zu gebotener Zeit einzeln zu beichten".

b) Soweit möglich, ist an die Gläubigen, selbst bei Todesgefahr, "die Aufforderung vorauszuschicken, daß sich jeder bemüht, einen Akt der Reue zu erwecken".

c) Es ist klar, daß Pönitenten, die im Gewohnheitszustand der schweren Sünde leben und nicht beabsichtigen, ihre Situation zu ändern, die Absolution nicht gültig empfangen können.

8. Unbeschadet der Verpflichtung, "seine schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr aufrichtig zu bekennen", "hat der, dem durch Generalabsolution schwere Sünden vergeben werden, bei nächstmöglicher Gelegenheit, sofern nicht ein gerechter Grund dem entgegensteht, ein persönliches Bekenntnis abzulegen, bevor er eine weitere Generalabsolution empfängt".

9. Bezüglich des Ortes und seiner Ausgestaltung für die Feier des Sakramentes ist zu berücksichtigen, daß:

a) "der für die Entgegennahme sakramentaler Beichten eigene Ort eine Kirche oder eine Kapelle ist", wobei freilich klar ist, daß pastorale Gründe die Erteilung des Sakramentes auch an anderen Orten rechtfertigen können;

b) seine Gestaltung durch die von den jeweiligen Bischofskonferenzen erlassenen Normen geregelt wird, die gewährleisten müssen, daß sich die Stelle der Beichtgelegenheit "an einem offen zugänglichen Ort" befindet und auch "mit einem festen Gitter versehen" ist, so daß die Gläubigen und die Beichtväter selbst, die dies wünschen, frei davon Gebrauch machen können.

Ich bestimme, daß alles, was ich mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben in Form eines Motu proprio festgelegt habe, volle und bleibende Gültigkeit habe und vom heutigen Tag an eingehalten werde, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung. Alles, was ich in diesem Schreiben verfügt habe, hat seiner Natur entsprechend auch für die verehrungswürdigen katholischen Ostkirchen Geltung, in Übereinstimmung mit den jeweiligen Canones ihres eigenen Codex.

Gegeben zu Rom, bei St. Peter, am 7. April,

2. Sonntag der Osterzeit oder Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit (Weißer Sonntag),

im Jahr des Herrn 2002,

dem 24. Jahr meines Pontifikats.

 

JOHANNES PAUL II.

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Syllabus" von Papst Pius IX.

Sammlung der von Papst Pius IX. in verschiedenen Äußerungen geächteten 80 Irrtümern

Veröffentlicht zugleich mit der Enzyklika »Quanta cura« desselben Papstes

am 8. Dezember 1864,

zehn Jahre nach der Verkündigung des DOGMAS DER UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS

(Die im Text am Ende eines Absatzes in Klammern gesetzten Ziffern beziehen sich auf die in der EINLEITUNG angegebenen Äusserungen des Papstes)

EINLEITUNG

1. Enzyklika Qui pluribus vom 9. November 1846.
2. Ansprache Quisque vestrum vom 4. Oktober 1847.
3. Ansprache Ubi Primum vom 17. Dezember 1847.
4. Ansprache Quibus quantisque vom 20. April 1849.
5. Enzyklika Nostis et Nobiscum vom 8. Dezember 1849.
6. Ansprache Si semper antea vom 20. Mai 1850.
7. Ansprache In consistoriali vom 1. November 1850.
8. Brief Multiplices inter vom 10. Juni 1851.
9. Brief Ad Apostolicæ Sedis vom 22. August 1851.
10. Ansprache Quibus luctuosissimis vom 5. September 1851.
11. Brief an den König von Sardinien vom 9. September 1852.
12. Ansprache Acerbissimum vom 27. September 1852.
13. Ansprache Singulari quadam vom 9. Dezember 1854.
14. Ansprache Probe memineritis vom 22. Januar 1855.
15. Ansprache Cum sæpe vom 26. Juli 1855.
16. Ansprache Nemo vestrum vom 26. Juli 1855.
17. Enzyklika Singulari quidem vom 17. März 1856.
18. Ansprache Nunquam fore vom 15. Dezember 1856.
19. Brief Eximiam tuam vom 15 Juni 1847 an den Kardinal-Erzbischof von Köln.
20. Apostolisches Schreiben Cum catholica Ecclesia vom 26. März 1860.
21. Brief Dolore haud mediocri vom 30. April 1860 an den Bischof von Breslau.
22. Ansprache Novos et ante vom 28. September 1860.
23. Ansprache Multis gravibusque vom 17. Dezember 1860.
24. Ansprache Jamdudum cernimus vom 18. März 1861).
25. Ansprache Meminit unusquisque vom 30. September 1861.
26. Ansprache Maxima quidem vom 9. Juni 1862.
27. Brief Gravissimas inter an den Erzbischof von Freising vom 11. Dezember 1862.
28. Enzyklika Quanto conficiamur mærore vom 10. August 1863.
29. Enzyklika Incredibili afflictamur vom 17. September 1863.
30. Brief Tuas libenter an den Erzbischof von Freising vom 21. Dezember 1863.
31. Brief Cum non sine an den Erzbischof von Freiburg vom 14. Juli 1864.
32. Brief Singularis Nobisque an den Bischof von Monreale vom 29. September 1864.

(Lesen Sie die folgenden von der Kirche verurteilten Sätze durch! Sie werden sehr viele Thesen entdecken, die heute, trotz der Verurteilung, selbst unter katholischen Gläubigen als "salonfähig" gelten! Die Kirche hat diese Sätze nie ausser Kraft gesetzt, also gilt auch für sie: MAN MUSS GOTT MEHR GEHORCHEN ALS DEN MENSCHEN! Bringen wir noch die Kraft auf, der Welt diese verurteilten Sätze entgegen zu halten, wenn sie von uns die Einhaltung dieser verurteilten Aussagen verlangt??)

Irrtümer und geächtete Thesen, Sätze und Aussagen kirchenfeindlicher Strömungen

(SYLLABUS zitiert in der Folge nur den geächteten Text. Was hier steht, ist also NICHT LEHRE DER KIRCHE, sondern steht der kirchlichen Verkündigung als Irrtum bzw. geächteter Satz entgegen! Es handelt sich in der Folge somit bei jedem Punkt um Aussagen, die von der Kirche als Irrtum verworfen wurden)

§ 1 – Pantheismus, Naturalismus und absoluter Rationalismus

1. Es gibt kein höchstes, weisestes und über alles vorhersehendes göttliches Wesen, das von der Gesamtheit dieser Welt unterschieden wäre. Gott ist zugleich wie das Wesen der Dinge und daher Veränderungen unterworfen. In der Wirklichkeit ist Gott ein Werdender im Mensch und in der Welt. Alles ist Gott und besitzt Seine eigene Wesenheit. Gott und die Welt sind ein und dieselbe Macht und Sache. Deshalb sind ebenfalls Geist und Materie, Notwendigkeit und Freiheit, Wahrheit und Falsches, Gutes und Böses, Recht und Unrecht ein und dasselbe (26).

2. Jede Einwirkung von Gott auf die Menschen und auf die Welt ist zu leugnen (26).

3. Die menschliche Vernunft ist, ohne daß wir sie irgendwie auf Gott beziehen müßten, der einzige Richter über Wahrheit und Falsches, über Gut und Böse. Sie ist sich selbst Gesetz und mit ihrer natürlichen Kraft ausreichend, um das Wohl der Menschen und Völker zu sichern (26).

4. Alle Wahrheiten der Religion fließen aus der angeborenen Kraft der menschlichen Vernunft. Daher ist die Vernunft die hauptsächliche Richtlinie, nach welcher der Mensch die Erkenntnis aller Art von Wahrheit erreichen kann und soll (1,17,26).

5. Die göttliche Offenbarung ist unvollkommen und daher einem stetigen und unbegrenzten Fortschritt unterworfen, der dem Fortschritt der menschlichen Vernunft entspricht (1,26).

6. Der Glaube an Jesus Christus steht im Widerspruch zur menschlichen Vernunft. Die göttliche Offenbarung ist daher nicht nur nutzlos, sondern sie schadet sogar der Vollkommenheit des Menschen (1,26).

7. Die in der Heiligen Schrift dargelegten und erzählten Prophezeiungen und Wunder sind Erfindungen von Dichtern. Die Geheimnisse des Glaubens sind das Ergebnis aus philosophischen Forschungen. In den Büchern der beiden Testamente sind mystische Erfindungen enthalten. Jesus Christus selbst ist eine dieser mystischen Erfindungen (1,26).

§ 2 – Der gemäßigte Rationalismus

8. Da die menschliche Vernunft dem Glauben unmittelbar gleichzusetzen ist, müssen die theologischen Wissenschaften in gleicher Form wie die philosophischen Lehrfächer behandelt werden (13).

9. Alle Glaubenssätze der christlichen Religion sind ohne Unterschied Gegenstand der natürlichen Wissenschaft oder der Philosophie. Die nur geschichtlich ausgebildete menschliche Vernunft kann aus ihren natürlichen Kräften und Grundsätzen zu dem wahren Wissen aller, auch schwieriger Glaubenssätze gelangen, wenn diese Glaubenssätze der Vernunft als Gegenstand vorgelegt wurden (27,30).

10. Unterschiedlich sind der Philosoph und die Philosophie. Daher hat der Philosoph das Recht und die Pflicht, sich der Autorität zu unterwerfen, die er persönlich als wahre Autorität erkannt hat. Die Philosophie kann und darf sich allerdings keiner Autorität unterwerfen (27,30).

11. Die Kirche darf nicht nur überhaupt keine Erklärung gegen die Philosophie abgeben, sondern sie muß auch die Irrtümer dieser Philosopie dulden und es ihr selbst überlassen, sich zu verbessern (27).

12. Die Dekrete des Apostolischen Stuhles und der Römischen Kongregationen behindern den freien Fortschritt der Wissenschaft (30).

13. Die Arbeitsweise und die Grundsätze, nach welchen die alten scholastischen Lehrer die Theologie gepflegt haben, stimmen in keiner Weise mit den Bedürfnissen unserer Zeit und dem Fortschritt der Wissenschaften überein (30).

14. Die Philosophie muß ohne Rücksicht auf die übernatürliche Offenbarung behandelt werden (30).

§ 3 – Indifferentismus, Latitudinarismus

15. Jedem Menschen steht es frei, eine Religion anzunehmen und zu bekennen, die er im Lichte der Vernunft als die wahre Religion erachtet (8, 26).

16. Die Menschen können bei der Ausübung einer jeden beliebigen Religion den Weg des ewigen Heiles finden und die ewige Seligkeit erlangen (1,3,17).

17. Es darf völlig auf die ewige Seligkeit aller Menschen gehofft werden, welche nicht in der wahren Kirche Christi leben (13,28).

18. Der Protestantismus ist nichts anderes, als eine eigenständige Form des gleichen wahren christlichen Glaubens. In diesem Glauben ist es ebenso möglich, Gott wohlgefällig zu dienen, wie in der katholischen Kirche (5).

§ 4 – Sozialismus, Kommunismus, Geheimgesellschaften, Bibelgesellschaften, liberale Kleriker-Gesellschaften

Derartige Seuchen werden oft und in schwerwiegenden Ausdrücken verworfen in: 1,4,5,13,28.

§ 5 – Irrtümer über die Kirche und ihre Rechte

19. Die Kirche ist keine wahre, vollkommene und völlig freie Gesellschaft. Sie besitzt nicht ihre eigenen und beständigen, von ihrem göttlichen Gründer verliehenen Rechte. Es ist eine Angelegenheit der staatlichen Gewalt, die Rechte der Kirche und ihre Grenzen zu bestimmen, innerhalb derer sie diese Rechte ausüben darf (13,22,26).

20. Die kirchliche Gewalt darf ihre Autorität ohne Erlaubnis und Zustimmung der staatlichen Gewalt nicht ausüben (25).

21. Die Kirche ist nicht im Besitz der Vollmacht, in einem Glaubenssatz festzulegen, daß der Glaube der katholischen Kirche den einzigen wahren Glauben darstellt (8).

22. Die Verpflichtung, durch die katholische Lehrer und Schriftsteller völlig gebunden werden, beschränkt sich lediglich auf das, was durch eine unfehlbare Entscheidung der Kirche als allgemeiner Glaubenssatz vorgelegt wird (30).

23. Römische Päpste und Allgemeine Konzile haben die Grenzen ihrer Befugnis überschritten, sich Rechte der oberen Staatsgewalt angemaßt und sich in der genauen Festsetzung von Glaubens- und Sittenlehren geirrt (8).

24. Die Kirche ist weder zur Anwendung politischer Amtsgewalt befähigt, noch hat sie irgendeine mittelbare oder unmittelbare Amtsgewalt (9).

25. Außer der in der Bischofwürde verankerten Gewalt, ist den Bischöfen eine weltliche Gewalt beigegeben, die von der staatlichen Gewalt entweder ausdrücklich oder stillschweigend erlaubt wurde. Sie kann daher von der staatlichen Gewalt nach Belieben widerrufen werden (9).

26. Die Kirche hat kein natürliches und gesetzliches Recht auf Erwerb und Besitz (18,29).

27. Die gottgeweihten Diener der Kirche und der Römische Papst sind von jeder Sorge und Herrschaft über weltliche Dinge völlig auszuschließen (26).

28. Ohne Erlaubnis der Regierung, dürfen die Bischöfe keine Apostolischen Schreiben veröffentlichen (18).

29. Gnaden, die der Heilige Stuhl verleiht, müssen als ungültig angesehen werden, wenn sie nicht durch die Regierung erwirkt wurden (18)

30. Die Immunität der Kirche und der kirchlichen Personen hat ihren Ursprung im staatlichen Recht (8).

31. Die päpstliche Gerichtsbarkeit für zeitliche Angelegenheiten der Geistlichen, in bürgerlicher oder strafrechtlicher Hinsicht, ist ohne Beratung und gegen den Einspruch des Apostolischen Stuhles völlig abzuschaffen (12,18).

32. Ohne Verletzung des natürlichen Rechtes und der Billigung, kann das persönliche Vorrecht der Kleriker zur Befreiung von der Last und der Leistung der Militärpflicht abgeschafft werden. Der bürgerliche Fortschritt erfordert diese Abschaffung, besonders in einer Gesellschaft mit einer politisch freiheitlichen Regierungsform (32).

33. Die kirchliche Rechtsprechungsgewalt ist nicht ausschließlich befugt, theologische Lehren aus eigenem oder angeborenem Recht zu leiten (30).

34. Die Lehre derjenigen, die den Römischen Papst mit einem freien Staatsoberen vergleichen, der in der gesamten Kirche seine Macht ausübt, ist eine Lehre, die im Mittelalter vorherrschte (9).

35. Nichts verbietet, durch den Beschluß eines Allgemeinen Konzils oder die Tat der gesamten Völker, das Papsttum vom Römischen Bischof und von Rom auf einen anderen Bischof und eine andere Stadt zu übertragen (9).

36. Die Bestimmung eines nationalen Konzils läßt keine weitere Erörterung und Abhandlung zu. Die staatliche Macht kann eine Abwicklung der Dinge in diesem Sinn verlangen (9).

37. Es können staatliche Kirchen errichtet werden, die der Autorität des Römischen Papstes entzogen und völlig von ihr getrennt sind (23,24).

38. Die übermäßige Willkür der Römischen Päpste hat zur Trennung in eine morgenländische und in eine abendländische Kirche beigetragen (9).

§ 6 – Irrtümer über die bürgerliche Gesellschaft, sowohl an sich, als auch in ihren Beziehungen zur Kirche

39. Der Staat besitzt den Ursprung und die Quelle aller Rechte und daher ein uneingeschränktes Recht (26).

40. Die Lehre der katholischen Kirche widerstrebt dem Wohl und dem Nutzen der menschlichen Gesellschaft (1,4,).

41. Der staatlichen Gewalt steht ein indirektes, negatives Recht in Glaubensdingen zu, selbst wenn sie von einem ungläubigen Herrscher ausgeübt wird. Ihr steht daher nicht nur das Erlaubnisrecht zu, das man »Exequatur« nennt, sondern auch das Recht der Berufung vom Mißbrauch, der sogenannten »Appellatio ab abusu« (9).

42. Im Konflikt der Gesetze beider Gewalten, erhält das staatliche Recht den Vorrang (9).

43. Die weltliche Macht ist befugt, feierliche Abmachungen, sogenannte Konkordate, die mit dem Heiligen Stuhl über die Ausübung der zur kirchlichen Immunität gehörenden Rechte geschlossen wurden, auch ohne dessen Zustimmung oder Widerspruch, als ungültig zu erklären und außer kraft zu setzen (7,23).

44. Die staatliche Autorität kann sich in Dinge einmischen, die den Glauben, die Sitten und die geistliche Leitung betreffen. Daher kann sie über Weisungen urteilen, welche die Hirten der Kirche gemäß ihrem Amt als Richtschnur für Gewissensfragen erlassen. Sie kann sogar über die Verwaltung der göttlichen Gnadenmittel und über die Anforderungen zu deren Empfang entscheiden (7,23).

45. Die gesamte Leitung des öffentlichen Schulwesens, die dem Unterricht der Jugend eines christlichen Staates dient, mit gewissen Ausnahmen der bischöflichen Seminarien, kann und soll der weltlichen Autorität zuerkannt werden, sich in die Einrichtung und Ordnung der Schulen, in die Lehrordnung, in die Titelverleihung und in die Wahl und Genehmigung der Lehrer einzumischen (7,10).

46. Selbst die Seminarien für den Klerus unterliegen in ihren Lehrmethoden der weltlichen Autorität (18).

47. Die Rücksicht auf das Wohl des Staates verlangt, daß die Volksschulen, die allen Kindern jeder Bevölkerungsschicht zugänglich sind, sowie die öffentlichen Anstalten, welche für den höheren wissenschaftlichen Unterricht und für die Erziehung der Jugend bestimmt sind, der Autorität der Kirche vollständig entzogen und der Leitung der bürgerlichen und staatlichen Macht unterworfen sind, je nach Belieben der Regierung und unter dem Einfluß der jeweiligen Meinungen des Zeitalters (31).

48. Katholische Männer können sich mit einer Art des Jungendunterrichtes zufrieden geben, der vom katholischen Glauben und von der Gewalt der Kirche getrennt ist, und nur die Wissenschaft der natürlichen Dinge sowie die Zwecke des irdischen sozialen Lebens ausschließlich oder in erster Linie beinhaltet (31).

49. Die weltliche Autorität kann die Einschränkung geltend machen, daß die Bischöfe und die gläubigen Völker mit dem Römischen Papst frei und gegenseitig verkehren (26).

50. Die weltliche Macht hat von sich aus das Recht, Bischöfe vorzuschlagen. Sie kann von ihnen verlangen, die Verwaltung ihrer Diözesen anzutreten, bevor sie vom Heiligen Stuhl ihre canonische Einsetzung und das Apostolische Schreiben erhalten haben (18).

51. Die weltliche Macht hat sogar das Recht, Bischöfe von der Ausübung ihres Hirtenamtes zu entheben. Sie ist nicht verpflichtet, dem Römischen Papst in Angelegenheiten zu gehorchen, die sich auf die Errichtung von Bistümern und Einsetzung von Bischöfen beziehen (8,12).

52. Die Regierung kann in Ausübung ihres eigenen Rechtes das von der Kirche vorgeschriebene Alter zur Ablegung von Ordensgelübden sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen Orden ändern und allen Ordensgemeinschaften vorschreiben, jemanden ohne Erlaubnis zur Ablegung der feierlichen Gelübde zuzulassen (18).

53. Die Gesetze zum Schutz der Orden sowie ihre Rechte und Pflichten sind abzuschaffen. Die weltliche Macht kann allen Beistand leisten, die ihren gewählten Ordensstand verlassen und ihre feierlichen Gelübde brechen wollen. Ebenso kann sie diese Ordenshäuser, Kollegiatskirchen, einfache geistliche Pfründen sowie auch das Patronatsrecht ganz aufheben und ihre Güter und Einkünfte der staatlichen Verwaltung und Staatsverfügung unterstellen (12,14,15).

54. Könige und Staatsoberhäupter sind nicht nur von der Rechtssprechung der Kirche enthoben, sondern stehen auch in der Entscheidung der Frage der Rechtssprechung über der Kirche (8).

55. Die Kirche ist vom Staat und der Staat von der Kirche zu trennen (12).

§ 7 – Irrtümer über das natürliche und christliche Sittengesetz

56. Die Sittengesetze bedürfen keiner göttlichen Bestätigung. Es ist nicht notwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem Naturrecht in Übereinstimmung gebracht werden, oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten (26).

57. Die Philosophie und die Sittenlehre, ebenso die bürgerlichen Gesetze, können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Lehre abweichen (26).

58. Es sind keine anderen Kräfte anzuerkennen, als die, die in der Materie liegen. Die Sittlichkeit, der Anstand und die Würde sind in der Anhäufung und Vermehrung von Reichtümern auf jegliche Weise und in der Befriedigung der sinnlichen Genüsse zu suchen (26,28).

59. Das Recht besteht in der Tatsache. Alle Pflichten der Menschen sind leere Worte. Alle menschlichen Handlungen haben den Anspruch auf Rechtskraft (26).

60. Autorität bedeutet nichts anderes, als der Inbegriff der Zahlenmenge und der Gesamtheit der materiellen Kräfte (26).

61. Eine erfolgreiche Ungerechtigkeit bringt der Heiligkeit des Rechts keinerlei Nachteile (24).

62. Der sogenannte Grundsatz der Nichteinmischung muß verkündet und beachtet werden (22).

63. Rechtmäßigen Staatsoberhäuptern darf der Gehorsam versagt und sich sogar gegen sie aufgelehnt werden (1,2,5,20).

64. Der Bruch eines jeden noch so heiligen Eides, ebenso jede verbrecherische und unsittliche Handlung, die dem ewigen Gesetz im Widerspruch steht, sind nicht nur nicht zu verdammen, sondern durchaus erlaubt und sogar höchst lobenswert, wenn sie aus Liebe zum Vaterland geschieht (4).

§ 8 – Irrtümer über die christliche Ehe

65. Es kann auf keine Weise zugegeben werden, daß Christus die Ehe zur Würde eines Sakramentes erhoben hat (9).

66. Das Sakrament der Ehe ist nur eine Zufügung zum Vertrag und daher von ihm trennbar. Das Sakrament selbst besteht einzig und allein im Eheschließungssegen (Anm.: wie in den protestantischen Kirchen) (9).

67. Nach dem Naturrecht ist das Eheband nicht unauflöslich. In verschiedenen Fällen kann eine Ehescheidung im eigentlichen Sinn von der staatlichen Behörde gesetzlich eingesetzt werden (9,12).

68. Die Kirche hat nicht die Macht, trennende Ehehindernisse aufzustellen. Diese Macht steht der staatlichen Gewalt zu, durch welche die bestehenden Ehehindernisse aufzuheben sind (8).

69. Die Kirche hat erst in späteren Jahrhunderten damit begonnen, trennende Ehehindernisse einzuführen, die nicht aus eigenem Recht, sondern in der Ausübung des ihr von der staatlichen Gewalt geliehenen Rechts entstanden sind (9).

70. Die Canones des Konzils von Trient, welche über diejenigen den Ausschluß aus der Kirche verhängen, die die Berechtigung der Kirche zu leugnen wagen, trennende Hindernisse aufzustellen, sind entweder nicht im Glaubenssatz enthalten, oder müssen im Sinne einer angeeigneten Rechtsgewalt verstanden werden (9).

71. Die Tridentinische Form der Eheschließung verpflichtet nicht unter Strafe der Ungültigkeit, wenn das staatliche Gesetz eine andere Form vorschreibt und die Gültigkeit der Ehe von dieser Form abhängig macht (9).

72. Bonifatius VIII. hat als erster behauptet, daß das bei der Weihe abgelegte Keuschheitsgelübde die Ehe nichtig mache (9).

73. Durch einen rein weltlichen Vertrag kann unter Christen eine wahre Ehe zustande kommen. Es ist falsch zu behaupten, daß der Ehevertrag zwischen Christen immer ein Sakrament darstellt, oder den Vertrag als nichtig erklärt, wenn das Sakrament ausgeschlossen wird (9,11,12,23).

74. Ehesachen und Trauungen gehören ihrem Wesen nach vor das weltliche Gericht (9,12).

§ 9 – Irrtümer über die bürgerlichen Herrschaft des Römischen Papstes

75. Über die Vereinbarkeit der weltlichen Herrschaft mit der geistlichen sind sich die Söhne der christlichen und katholischen Kirche uneinig (9).

76. Die Abschaffung der bürgerlichen Gewalt, die der Apostolische Stuhl innehat, trüge viel zur Freiheit und zum Glück der Kirche bei (4,6,)

§ 10 – Irrtümer, die den Liberalismus unserer Tage betreffen

77. In unserer Zeit ist es nicht mehr denkbar, daß die katholische Religion als einzige Staatsreligion anerkannt und alle anderen Arten der Gottesverehrung ausgeschlossen werden (16).

78. Es ist daher lobenswert, in gewissen katholischen Ländern, den Einwanderern gesetzlich die öffentliche Ausübung ihres Kultes zu garantieren (12).

79. Es ist falsch, daß die staatliche Freiheit für jeden Kult und die allen gewährte Befugnis, frei und öffentlich ihre Meinungen und Gedanken kundzugeben, dazu führt, Geist und Sitte der Völker zu verderben und zur Verbreitung der Seuche des Indifferentismus führen (18).

80. Der Römische Papst kann und muß sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen Zivilisation versöhnen und vereinigen (24).

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Papst: Wunsch, am überliefeterten Glauben festhalten!

"Wissenschaft kann nicht allein eine definitive und bindende Interpretation des Evangeliums liefern"


Vatikan (RV, 7.5.05)
Am Samstag Abend hat der neue Papst seine Bischofskirche, die römische Lateran-Basilika, feierlich in Besitz genommen. Mit einer Eucharistiefeier trat er damit auch sein Amt als Diözesan-Bischof von Rom an. Bei seiner Predigt von seiner Kathedra, seinem Bischofsthron in der Apsis der Basilika aus bekräftigte Papst Benedikt seinen Wunsch, nach dem Vorbild seines Vorgängers Johannes Paul am überlieferten Glauben der Kirche festzuhalten. Es gehöre zu seinen Aufgaben, "dafür zu sorgen, dass Gottes Wort in seiner Grösse erhalten bleibt und in seiner Klarheit wieder erschallt." Aber: "Wer das Petrusamt innehat, muss sich darüber im klaren sein, dass er schwach und zerbrechlich ist." Das Evangelium dürfe nicht von immer neuen Moden übertönt werden, so der Papst. Er fühle sich und die Kirche dem Wort Gottes verpflichtet. "Die Wissenschaft kann nicht allein eine definitive und bindende Interpretation des Evangeliums liefern. Dafür braucht es ein größeres Mandat, das nicht allein aus menschlichen Fähigkeiten entsteht."

Die Macht des Papstes erschrecke heute viele Menschen innerhalb und außerhalb der Kirche, gab Benedikt zu. Sie bedrohe aber keineswegs die Gewissensfreiheit: "Der Papst ist kein absoluter Souverän, dessen Denken und Willen Gesetz sind. Im Gegenteil: Sein Dienst garantiert Gehorsam gegenüber Christus und seinem Wort. Er darf nicht seine eigenen Ideen verkünden, sondern muss sich und die Kirche an den Gehorsam gegenüber Gottes Wort binden, gegen alle Versuche von Anpassung, Verwässerung und Opportunismus." Dagegen betonte Papst Benedikt die "Unverletzlichkeit des menschlichen Wesens" und die "Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod". Es gebe keine "Freiheit zum Töten", sagte er und warnte vor einer "Diktatur, die aus dem menschlichen Wesen einen Sklaven macht".

An der Feier nahmen auch vor der Lateran-Basilika Tausende von Menschen teil; sie verfolgten die Messfeier über Großbildschirme. Beifall gab es, als Benedikt XVI. die Amtstracht des Bischofs von Rom anlegte. Nach der Messfeier fuhr der Papst im offenen Wagen grüßend zur nahegelegenen Basilika Santa Maria Maggiore, wo er das von den Römern sehr verehrte Marienbild "Salus Populi Romani" in einer Seitenkapelle besuchte. Vor der Ikone, die nach der Tradition vom Apostel Lukas gemalt wurde, legte er ein Blumenbukett nieder. Auch vor Maria Maggiore grüßten Tausende von Menschen den neuen Pontifex.

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Ekklesiologie der Konstitution "Lumen gentium"

"Kirche ist das Mitsein Gottes mit den Menschen, der Menschen mit Gott, das 'Zelten' Gottes in uns und unter uns"

ROM, 9. Mai 2005

Vortrag, den der jetzige Papst Benedikt XVI. noch als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre am 27. Februar 2000 anlässlich einer 

Tagung über das Zweite Vatikanische Konzil 

im Vatikan gehalten hat. Kardinal Ratzinger beleuchtete dabei die Frage und die Rolle der Gesamtkirche.
Eine Kirche, "die nur für sich selber da ist", ist für Joseph Ratzinger überflüssig, und das würden die Menschen auch alsbald bemerken. "Die Kirchenkrise, wie sie sich in der Krise des Volk-Gottes-Begriffs spiegelt, ist 'Gotteskrise'; sie resultiert aus dem Weglassen des Wesentlichen." Bei Kirche gehe es immer "um Heiligkeit, das heißt, um Gottgemäßheit – darum, dass in der Welt Raum werde für Gott, dass er in ihr wohnen könne und so die Welt sein 'Reich' werde."

* * *



In der Zeit der Vorbereitung auf das Zweite Vatikanische Konzil und auch während des Konzils selber hat mir Kardinal Frings öfter eine kleine Begebenheit erzählt, die ihn offenbar stark berührt hatte. Papst Johannes XXIII. hatte von sich aus kein festes Thema für das Konzil festgelegt, sondern die Bischöfe der Welt eingeladen, ihrer Prioritäten vorzutragen, so dass sich aus den lebendigen Erfahrungen der Weltkirche der thematische Auftrag des Konzils zusammenfügen sollte. Dementsprechend wurde auch in der Deutschen Bischofskonferenz darüber beraten, welche Aufgaben man für die Bischofsversammlung vorschlagen solle. Nicht nur in Deutschland, sondern weitgehend in der ganzen katholischen Kirche war man der Auffassung, das Thema müsse die Kirche sein: Das wegen des deutsch-französischen Krieges vorzeitig abgebrochene Erste Vatikanische Konzil hatte seine ekklesiologische Synthese nicht ausführen können, sondern ein ekklesiologisches Fragment hinterlassen.

Den Faden von damals wieder aufzunehmen und so eine ganzheitliche Sicht der Kirche zu suchen, schien die vordringliche Aufgabe des bevorstehenden Zweiten Vatikanischen Konzils zu sein. Auch vom geistigen Klima der Zeit her lag es nahe: Das Ende des Ersten Weltkriegs hatte einen tiefgehenden theologischen Umschwung mit sich gebracht. Die ganz individualistisch ausgerichtete liberale Theologie war wie von selbst abgetreten, ein neuer Sinn für Kirche war erwacht. Nicht nur Romano Guardini sprach vom Erwachen der Kirche in den Seelen; der evangelische Bischof Otto Dibelius prägte die Formel vom Jahrhundert der Kirche, und Karl Barth gab seiner auf reformierten Traditionen aufruhenden Dogmatik den programmatischen Titel "Kirchliche Dogmatik": Dogmatik setzt Kirche voraus, so erklärte er, ohne Kirche gibt es sie nicht. Unter den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz herrschte daher weitgehend Übereinstimmung darüber, dass Kirche das Thema sein müsse.
Der greise Bischof Buchberger von Regensburg, der als Schöpfer des zehnbändigen, gegenwärtig in dritter Auflage erscheinenden Lexikons für Theologie und Kirche weit über seine Diözese hinaus Rang und Namen hatte, meldete sich – so erzählte mir der Erzbischof von Köln – zu Wort und sagte: Liebe Brüder, auf dem Konzil müsst Ihr vor allem von Gott reden. Das ist das Wichtigste. Die Bischöfe waren betroffen; sie konnten sich dem Ernst dieses Wortes nicht entziehen. Freilich vermochten sie sich nicht zu entschließen, einfach das Thema Gott vorzuschlagen, aber eine innere Unruhe ist da mindestens bei Kardinal Frings geblieben, der sich immer neu fragte, wie wir diesem Imperativ genügen könnten.

Diese Geschichte ist mir wieder in den Sinn gekommen, als ich den Text der Vorlesung las, mit der sich Johann Baptist Metz 1993 von seinem Lehrstuhl in Münster verabschiedet hat. Aus dieser wichtigen Rede möchte ich wenigstens einige bezeichnende Sätze zitieren. Metz sagt da: "Die Krise, die das europäische Christentum befallen hat, ist nicht mehr primär oder gar ausschließlich eine Kirchenkrise... Die Krise sitzt tiefer: Sie ist keineswegs nur im Zustand der Kirchen selbst begründet: Die Krise ist zur Gotteskrise geworden… Das Stichwort lautet: Religion, ja – Gott, nein, wobei dieses Nein wiederum nicht kategorisch gemeint ist im Sinne der großen Atheismen. Es gibt keine großen Atheismen mehr. Der Atheismus von heute kann nämlich schon wieder Gott – zerstreut oder gelassen – im Munde führen, ohne ihn wirklich zu meinen... Auch die Kirche hat ihr Konzept der Immunisierung gegen Gotteskrisen. Sie spricht heute nicht mehr – wie zum Beispiel noch im Ersten Vatikanischen Konzil – von Gott, sondern nur – wie etwa im jüngsten Konzil – von dem durch die Kirche verkündeten Gott. Die Gotteskrise wird ekklesiologisch verschlüsselt."

Solche Worte des Schöpfers der Politischen Theologie müssen aufhorchen machen. Sie erinnern uns zunächst mit Recht daran, dass das Erste Vatikanische Konzil nicht nur ein ekklesiologisches Konzil war, sondern zuvor und zuerst von Gott gesprochen hat, und dies nicht bloß innerchristlich, sondern der Welt zugewandt – von dem Gott, der der Gott aller ist, der alle rettet und der allen zugänglich ist. Hat das Zweite Vatikanum etwa, wie Metz es anzudeuten scheint, nur die halbe Erbschaft des vorangegangenen Konzils aufgegriffen? Gerade ein Referat, das der Ekklesiologie des Konzils gewidmet ist, muss sich dieser Frage stellen.

Ich möchte sofort meine Grundthese voraus nehmen: Das Zweite Vatikanum wollte durchaus die Rede von der Kirche der Rede von Gott ein- und unterordnen, es wollte eine im eigentlichen Sinn "theologische" Ekklesiologie vorlegen, aber die Rezeption des Konzils hat bisher dieses bestimmende Vorzeichen vor den einzelnen ekklesiologischen Aussagen übersprungen, sich auf einzelne Stichworte gestürzt und ist damit hinter der großen Perspektive der Konzilsväter zurückgeblieben.

Etwas Ähnliches kann man übrigens gegenüber dem ersten Text feststellen, den das Zweite Vatikanum verabschiedete – gegenüber der Konstitution von der heiligen Liturgie. Dass sie am Anfang stand, hatte zunächst pragmatische Gründe. Zurückschauend muss man sagen, dass dies in der Architektur des Konzils einen guten Sinn hat: Am Anfang steht die Anbetung. Und damit Gott. Dieser Anfang entspricht dem Wort der Benediktsregel: "Operi Dei nihil præponatur" ["Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden", Anm. d. Red.]. Die Kirchenkonstitution, die dann als zweiter Text des Konzils folgt, sollte man damit innerlich verklammert sehen. Die Kirche leitet sich aus der Anbetung her, aus dem Auftrag, Gott zu verherrlichen. Ekklesiologie hat von ihrem Wesen her mit Liturgie zu tun. Und so ist es dann auch logisch, dass die dritte Konstitution vom Wort Gottes spricht, das die Kirche zusammenruft und allzeit neu erschafft. Die vierte Konstitution zeigt, wie sich Verherrlichung Gottes im Ethos darstellt, wie das von Gott empfangene Licht in die Welt hineingetragen und erst so die Verherrlichung Gottes ganz wird.

In der Nachgeschichte des Konzils wurde freilich die Liturgiekonstitution nicht mehr von diesem grundlegenden Primat der Anbetung her verstanden, sondern geradezu als ein Rezeptbuch darüber, was wir mit der Liturgie machen können. Inzwischen ist den Liturgie-Machern in den sich überstürzenden Erwägungen, wie man Liturgie attraktiver, kommunikativer gestalten, immer mehr Leute darin aktiv einbeziehen könne, anscheinend fast ganz aus dem Sinn gekommen, dass die Liturgie eigentlich für Gott "gemacht" wird und nicht für uns selber. Je mehr wir sie aber für uns selber machen, desto weniger attraktiv ist sie, weil alle deutlich spüren, dass das Wesentliche mehr und mehr abhanden kommt.

Was nun die Ekklesiologie von "Lumen gentium" angeht, so sind zunächst einige Stichworte im Bewusstsein geblieben: der Begriff "Volk Gottes", die Kollegialität der Bischöfe als Aufwertung des Bischofsamtes gegenüber dem Primat des Papstes, die Neubewertung der Ortskirchen gegenüber der Gesamtkirche, die ökumenische Öffnung des Kirchenbegriffs und die Öffnung zu den Weltreligionen, schließlich die Frage nach dem spezifischen Status der katholischen Kirche, die sich in der Formel festmacht, dass die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche, von der das Credo spricht, "subsistit in Ecclesia catholica". Ich lasse diese berühmte Formel hier zunächst unübersetzt, weil sie – wie vorherzusehen war – die widersprüchlichsten Deutungen gefunden hat – von der Auffassung, dass hier die theologische Einzigartigkeit der unter dem Papst geeinten katholischen Kirche zum Ausdruck komme, bis zu der Auffassung, dass darin eine Gleichstellung mit allen anderen christlichen Kirchen erfolgt sei und die katholische Kirche ihren spezifischen Anspruch aufgegeben habe.
In einer ersten Phase der Rezeption des Konzils dominiert zusammen mit dem Thema der Kollegialität der Volk-Gottes-Begriff, der alsbald ganz vom allgemein politischen Sprachgebrauch des Wortes Volk her verstanden, im befreiungstheologischen Bereich mit dem marxistischen Wortgebrauch von Volk als Gegenpol zu den herrschenden Schichten und allgemein weithin im Sinn der Volkssouveränität verstanden wurde, die nun endlich auch für die Kirche anzuwenden sei. Dies wiederum gab Anlass zu ausgiebigen Strukturdebatten, in denen je nach Lage "Demokratisierung" mehr westlich oder mehr im Sinn der östlichen "Volksdemokratien" ausgelegt wurde.

Allmählich ist das "Wortfeuerwerk" (Norbert Lohfink) um den Volk-Gottes-Begriff heruntergebrannt, zum einen und hauptsächlich deswegen, weil sich diese Herrschaftsspiele selbst entlarvt haben und der nüchternen Arbeit in den pfarrlichen Gremien Platz machen mussten, zum anderen aber auch, weil solide theologische Arbeit unwidersprechlich das Unhaltbare solcher Politisierungen eines in sich ganz anders gelagerten Begriffs zum Vorschein gebracht hat. Als Ergebnis sorgsamer exegetischer Analysen stellt zum Beispiel der Bochumer Exeget Werner Berg fest: "Trotz der geringen Zahl der Stellen, die die Wendung 'Volk Gottes' enthalten – insofern ist 'Volk Gottes' ein seltener biblischer Begriff –, kann dennoch etwas Gemeinsames festgehalten werden: Der Ausdruck 'Volk Gottes' drückt die 'Verwandtschaft' Gottes, die Beziehung von Gott her, die Verbundenheit zwischen Gott und des als 'Volk Gottes' Bezeichneten aus, also eine 'vertikale Richtung'. Die Wendung eignet sich weniger dazu, die hierarchische Struktur dieser Gemeinschaft zu beschreiben, vor allem, wenn das 'Volk Gottes' als 'Gegenüber' der Amtsträger beschrieben wird... Vom biblischen Verständnis her eignet sich die Wendung auch nicht zu einem Protestruf gegen Amtsträger: 'Wir sind das Volk Gottes.'"

Der Paderborner Fundamentaltheologe Josef Meyer zu Schlochtern schließt den Rundgang durch den Disput um den Volk-Gottes-Begriff mit dem Hinweis, dass die Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanums das Kapitel über dieses Wort damit abschließt, dass es die "trinitarische Struktur als Grundlage der letzten Bestimmung der Kirche benennt..." So ist die Debatte wieder auf den wesentlichen Punkt zurückgeführt: Kirche ist nicht für sich selber da, sondern sollte das Instrument Gottes sein, um die Menschen auf ihn hin zu versammeln, um den Augenblick vorzubereiten, in dem "Gott alles in allem" sein wird (1 Kor 15,28). Genau den Gottesbegriff hatte man bei dem "Feuerwerk" um dieses Wort weggelassen und es damit gänzlich seines Sinnes beraubt. Denn eine Kirche, die nur für sich selber da ist, ist überflüssig. Und die Menschen merken das alsbald. Die Kirchenkrise, wie sie sich in der Krise des Volk-Gottes-Begriffs spiegelt, ist "Gotteskrise"; sie resultiert aus dem Weglassen des Wesentlichen. Was bleibt, ist nur noch ein Streit um Macht. Den gibt es andernwärts in der Welt schon genug, dazu brauchen wir die Kirche nicht.

Man kann wohl sagen, dass etwa seit der Sondersynode des Jahres 1985, die eine Art Bilanz von zwanzig Jahren Nachkonzilszeit versuchen sollte, ein neuer Versuch dominiert, das Ganze der konziliaren Ekklesiologie in einem Grundbegriff zusammen zu fassen: in dem Wort von der Communio-Ekklesiologie. Ich habe diese neue Zentrierung der Ekklesiologie begrüßt und ihr auch nach meinen Maßen vorzuarbeiten versucht. Man muss freilich zunächst zugeben, dass das Wort "Communio" im Konzil keine zentrale Stellung einnimmt. Dennoch kann es, richtig aufgefasst, als Synthese für die wesentlichen Elemente konziliarer Ekklesiologie dienen. Alle wesentlichen Elemente des christlichen Begriffs von "Communio" findet man vereint in dem bedeutenden Satz aus 1 Joh 1,3, den man als Richtmaß für jedes rechte christliche Verständnis von "Communio" ansehen darf: "Was wir gesehen und gehört haben, das verkünden wir auch euch, damit auch ihr Gemeinschaft mit uns habt. Wir aber haben Gemeinschaft mit dem Vater und mit seinem Sohn Jesus Christus. Wir schreiben dies, damit unsere Freude vollkommen sei."

Hier kommt der Ausgangspunkt der "Communio" zum Vorschein: die Begegnung mit dem fleischgewordenen Sohn Gottes, Jesus Christus, der in der Verkündigung der Kirche zu den Menschen kommt. So entsteht Gemeinschaft der Menschen untereinander, die ihrerseits auf der Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott beruht. Die Gemeinschaft mit Gott wird vermittelt durch die Gemeinschaft Gottes mit dem Menschen, die Christus in Person ist; die Begegnung mit Christus schafft Gemeinschaft mit ihm selber und so mit dem Vater im Heiligen Geist; sie vereint von daher die Menschen untereinander.

Dies alles zielt auf die vollkommene Freude: Die Kirche trägt eine eschatologische Dynamik in sich. Im Wort von der vollkommenen Freude steckt die Beziehung zu den Abschiedsreden Jesu, also zum Ostergeheimnis und zum neuen Ankommen des Herrn im österlichen Schauen, das auf sein vollkommenes Ankommen in der neuen Welt hin tendiert: "Ihr werdet Trauer haben, aber eure Trauer wird sich in Freude verwandeln... Ich werde euch sehen, und euer Herz wird sich freuen... Bittet und ihr werdet empfangen, damit eure Freude vollkommen sei" (Joh 15,20.22.24). Wenn man den zuletzt zitierten Satz mit Lk 11,13 – der Aufforderung zum Bitten bei Lukas – vergleicht, wird sichtbar, dass "Freude" und "Heiliger Geist" gleichbedeutend sind und dass hinter dem Wort Freude sich in 1 Joh 1,3 der scheinbar dort unerwähnte Heilige Geist verbirgt.

Das Wort "Communio" hat also von dieser biblischen Bitte her theologischen, christologischen, heilsgeschichtlichen und ekklesiologischen Charakter. Es trägt damit auch die sakramentale Dimension in sich, die bei Paulus ganz ausdrücklich erscheint: "Ist der Kelch des Segens, über den wir den Segen sprechen, nicht Communio mit dem Blut Christi? Ist das Brot, das wir brechen, nicht Communio mit dem Leib Christi? Ein Brot ist es, darum sind wir viele ein Leib" (1 Kor 10,16-17). Die Communio-Ekklesiologie ist von innen her eucharistische Ekklesiologie. Sie steht so ganz nahe bei der eucharistischen Ekklesiologie, die in unserem Jahrhundert orthodoxe Theologen eindrucksvoll entwickelt haben. In ihr wird die Ekklesiologie ganz konkret und bleibt dabei doch zugleich ganz spirituell, transzendent und eschatologisch. In der Eucharistie baut Christus, in Brot und Wein gegenwärtig und immer neu sich verschenkend, die Kirche als seinen Leib auf und eint uns durch seinen auferstehenden Leib mit dem dreieinigen Gott und untereinander. Eucharistie geschieht am jeweiligen Ort und ist doch zugleich immer universal, weil es nur einen Christus gibt und nur einen Leib Christi. Eucharistie schließt den priesterlichen Dienst der "repræsentatio" Christi und damit das Netz des Dienens ein, ein Miteinander von Einheit und Vielheit, das sich schon im Wort "Communio" andeutet. So kann man ohne Zweifel sagen, dass dieser Begriff eine ekklesiologische Synthese in sich trägt, die die Rede von der Kirche an die Rede von Gott und an das Leben aus Gott und mit Gott bindet, eine Synthese, die alle wesentlichen Intentionen der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums aufnimmt und sie in der rechten Weise aufeinander bezieht.

Ich war aus all diesen Gründen dankbar und froh, als die Synode von 1985 den Begriff "Communio" in den Mittelpunkt rückte. Aber die folgenden Jahre zeigten, dass kein Wort vor Missverstehen geschützt ist, auch das beste und tiefste nicht. Im Maß, in dem "Communio" zum griffigen Schlagwort wurde, wurde es verflacht und verfälscht. Wie beim Volk-Gottes-Begriff so musste man auch hier eine fortschreitende Horizontalisierung, das Auslassen des Gottesbegegnens beobachten. Communio-Ekklesiologie begann sich auf die Thematik des Verhältnisses von Ortskirche und Gesamtkirche zu reduzieren, die wiederum immer mehr zur Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen der einen und der anderen verfiel. Natürlich macht sich auch das egalitaristische Motiv wieder breit, wonach es in der Communio nur völlig Gleiche geben könne. Damit ist man genau wieder bei dem Rangstreit der Jünger angelangt, der offenbar in keiner Generation verstummen will.

Markus erzählt darüber am eindringlichsten. Auf dem Weg nach Jerusalem hatte Jesus den Jüngern zum dritten Mal von seinem künftigen Leiden gesprochen. In Kapharnaum angekommen, fragte er sie, worüber sie unterwegs miteinander geredet hatten. "Aber sie verstummten", weil sie darüber gesprochen hatten, wer von ihnen der Größte sei – eine Art Primatsdiskussion (Mk 9,33–37). Ist es nicht heute auch so? Während der Herr auf das Leiden zugeht, während die Kirche und in ihr er selber leidet, sind wir bei unserem Lieblingsthema, bei der Frage nach unseren Vorrechten. Und wenn Er unter uns hereinträte und uns fragen würde, was wir geredet haben, wie sehr müssten wir erröten und verstummen.

Das will nicht sagen, dass in der Kirche nicht auch der Disput um die rechte Ordnung und die Verteilung der Verantwortungen geführt werden müsse. Und zweifellos wird es immer wieder Gleichgewichtsstörungen geben, die Korrekturen verlangen. Natürlich kann es einen überbordenden römischen Zentrismus geben, der als solcher dann kenntlich gemacht und bereinigt werden muss. Aber solche Fragen dürfen nicht ablenken von der eigentlichen Aufgabe der Kirche: Die Kirche hat nicht primär von sich selbst zu reden, sondern von Gott, und nur damit dies rein geschehe, sind dann auch innerkirchliche Zurechtweisungen da, bei denen die Zuordnung von Rede über Gott und über den gemeinsamen Dienst die Richtung geben muss. Schließlich kehrt nicht umsonst in der Evangelienüberlieferung das Wort Jesu, dass Letzte Erste sein werden und Erste Letzte, in verschiedenen Zusammenhängen wieder – als ein Spiegel, der immerfort alle angeht.

Angesichts der Verengung, die sichtlich dem Begriff "Communio" in den Jahren nach 1985 widerfuhr, hielt es die Kongregation für die Glaubenslehre für angezeigt, einen "Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche über einige Aspekte der Kirche als Communio" zu erarbeiten, der unter dem Datum des 28. Juni 1992 veröffentlicht wurde. Da es heute für Theologen, die auf sich halten, geradezu zu einer Pflicht geworden zu sein scheint, Dokumente der Glaubenskongregation negativ zu bewerten, ging über diesen Text ein Hagel von Kritiken nieder, der kaum etwas Gutes daran lassen konnte.

Wohl am meisten kritisiert wurde der Satz, die Gesamtkirche sei in ihrem wesentlichen Mysterium eine Wirklichkeit, die ontologisch und zeitlich den einzelnen Teilkirchen vorangehe. Dies wurde im Text kurz begründet mit dem Hinweis, dass die eine und einzige Kirche nach den Vätern der Schöpfung vorangeht und die Teilkirchen gebiert (9). Die Väter setzen damit rabbinische Theologie fort, die Thora und Israel als präexistent konzipiert hatte: Schöpfung sei daraufhin konzipiert, dass in ihr ein Raum sei für Gottes Willen; dieser Wille aber brauche ein Volk, das für Gottes Willen lebt und ihn zum Licht der Welt macht. Da die Väter von der letzten Identität zwischen Kirche und Israel überzeugt waren, konnten sie in der Kirche nicht etwas zufällig in später Stunde Entstandenes sehen, sondern erkannten in dieser Versammlung der Völker unter dem Willen Gottes die innere Teleologie der Schöpfung.

Von der Christologie her erweitert und vertieft sich das Bild: Die Geschichte wird – wieder im Anschluss an das Alte Testament – als Liebesgeschichte zwischen Gott und Mensch gedeutet. Gott findet und bereitet sich die Braut des Sohnes, die eine Braut, die die eine Kirche ist. Von dem Genesis-Wort her, dass Mann und Frau "zwei in einem Fleisch" sein werden (Gen 2,24), verschmolz das Brautbild mit der Idee von der Kirche als Leib Christi, die ihrerseits in der eucharistischen Frömmigkeit ihren sakramentalen Anhaltspunkt hat. Der eine Leib Christi wird bereitet; Christus und die Kirche werden "zwei in einem Fleisch", ein Leib sein, und so wird "Gott alles in allem" werden. Diese ontologische Vorgängigkeit der Gesamtkirche, der einen Kirche und des einen Leibes, der einen Braut, vor den konkreten empirischen Verwirklichungen in den einzelnen Teilkirchen scheint mir so offenkundig, dass mir schwer fällt, die Einsprüche dagegen zu verstehen.

Sie scheinen mir überhaupt nur möglich zu sein, wenn man die große Gottesidee Kirche – vielleicht aus Verzweiflung über deren irdische Unzulänglichkeit – überhaupt nicht mehr sehen will und kann; sie erscheint nun als theologische Schwärmerei, und übrig bleibt nur das empirische Gebilde der Kirchen in ihrem Mit- und Gegeneinander. Das heißt aber, dass Kirche als theologisches Thema überhaupt gestrichen wird. Wenn man Kirche nur noch in menschlichen Organisationen sehen kann, dann bleibt in der Tat nur Trostlosigkeit übrig. Aber dann hat man nicht nur die Ekklesiologie der Väter, sondern auch die des Neuen Testaments und die Israel-Idee des Alten Testaments verlassen. Im Neuen Testament braucht man übrigens nicht auf die Deutero-Paulinen und die Apokalypse zu warten, um der von der Glaubenskongregation behaupteten ontologischen Priorität der Gesamtkirche vor den Teilkirchen zu begegnen. Im Herzen der großen Paulinen, im Galater-Brief, spricht uns der Apostel vom himmlischen Jerusalem, und zwar nicht als einer eschatologischen, sondern einer uns vorangehenden Größe: "Dieses Jerusalem ist unsere Mutter" (Gal 4,26). Heinrich Schlier bemerkt dazu, dass für Paulus wie für die verwandte jüdische Tradition das obere Jerusalem der neue Äon ist. Für den Apostel aber ist dieser neue Äon schon gegenwärtig "in der christlichen Kirche. Diese ist ihm das himmlische Jerusalem in seinen Kindern".

Wenn die ontologische Priorität der einen Kirche überhaupt nicht im Ernst zu leugnen ist, so ist die Frage zweifellos hinsichtlich der zeitlichen Präzedenz schon etwas schwieriger. Der Brief der Glaubenskongregation verweist hier auf das lukanische Bild von der pfingstlichen Geburt der Kirche aus dem Heiligen Geist. Die Frage nach der Historizität dieses Berichtes steht hier nicht zur Debatte. Es geht um die theologische Aussage, auf die es Lukas ankommt. Die Glaubenskongregation macht dabei darauf aufmerksam, dass die Kirche in der um Maria versammelten Gemeinschaft der 120 beginnt, besonders in der erneuerten Gemeinschaft der Zwölf, die nicht Glieder einer Ortskirche, sondern die Apostel sind, die das Evangelium an die Grenzen der Erde tragen werden. Verdeutlichend kann man hinzufügen, dass sie in ihrer Zwölfzahl das alte und das neue Israel zugleich, das eine Israel Gottes sind, das sich nun – wie es im Volk-Gottes-Begriff grundsätzlich von Anfang an enthalten war – auf alle Nationen hin ausdehnt und in allen Völkern das eine Volk Gottes begründet.

Dieser Hinweis wird durch zwei weitere Aspekte verstärkt: Die Kirche spricht in dieser ihrer Geburtsstunde bereits in allen Sprachen. Die Kirchenväter habe diese Erzählung vom Sprachwunder mit Recht als eine Vorwegnahme der "Catholica" gedeutet – die Kirche ist vom ersten Augenblick an "καϑ᾽ ὁλόν [kath’ holón]" – das ganze All umfassend. Dem entspricht es, dass Lukas die Schar der Zuhörer als Pilger auf der ganzen Erde aufgrund einer Zwölf-Völker-Tafel beschreibt, deren Sinn es ist, das Allumfassende der Hörerschaft anzudeuten; Lukas hat diese hellenistische Völkertafel um einen dreizehnten Namen bereichert: die Römer, womit er zweifellos noch einmal die Idee des Orbis unterstreichen wollte.

Nicht ganz zutreffend ist die Meinung des Textes der Glaubenskongregation wiedergegeben, wenn Walter Kasper dazu sagt, die Jerusalemer Urgemeinde sei in der Tat Universal- und Ortskirche in einem gewesen und dann fortfährt: "Freilich stellt dies eine lukanische Konstruktion dar; denn historisch gesehen gab es vermutlich von Anfang an mehrere Gemeinden, neben der Jerusalemer Gemeinde auch Gemeinden in Galiläa." Hier geht es nicht um die für uns letztlich unbeantwortbare Frage, wann genau und wo zuerst christliche Gemeinden entstanden sind, sondern um den inneren Anfang der Kirche in der Zeit, den Lukas beschreiben will und den er über alles Empirische hinaus auf die Kraft des Heiligen Geistes zurückführt. Vor allem aber wird man dem lukanischen Bericht nicht gerecht, wenn man sagt, die "Jerusalemer Urgemeinde" sei zugleich Universal- und Ortskirche gewesen. Das Erste im Bericht des heiligen Lukas ist nicht eine Jerusalemer Urgemeinde, sondern das Erste ist es, dass in den Zwölfen das alte Israel, das Eines ist, zum neuen wird und dass dieses eine Israel Gottes sich nun durch das Sprachwunder, noch bevor es zur Bildung einer Jerusalemer Ortskirche kommt, als alle Zeiten und Räume umspannende Einheit zeigt. In den anwesenden Pilgern, die aus allen Völkern stammen, bezieht es sich auch sofort auf alle Völker der Welt. Vielleicht braucht man die Frage nach der temporalen Präzedenz der Universalkirche, die Lukas in seinem Bericht eindeutig darstellt, nicht überzubewerten. Wichtig bleibt doch, dass die Kirche in den Zwölfen vom einen Geist von Anfang an für alle Völker geboren wird und daher auch vom ersten Augenblick an darauf ausgerichtet ist, sich in allen Kulturen auszudrücken und eben so das eine Volk Gottes zu sein: Nicht eine Ortsgemeinde erweitert sich langsam, sondern der Sauerteig ist immer dem Ganzen zugeordnet und trägt daher Universalität vom ersten Augenblick an in sich.

Der Widerstand gegen die Aussage von der Vorgängigkeit der universalen Kirche vor den Teilkirchen ist theologisch schwer verständlich oder sogar unverständlich. Begreiflich wird er nur aus einem Verdacht heraus, der kürzlich so formuliert worden ist: "Vollends problematisch wird die Formel, wenn die eine universale Kirche unter der Hand mit der römischen Kirche, de facto mit Papst und Kurie identifiziert wird. Geschieht dies, dann kann man das Schreiben der Glaubenskongregation nicht als Hilfe zur Klärung der Communio-Ekklesiologie, sondern muss es als deren Verabschiedung und als Versuch einer Restauration des römischen Zentralismus verstehen."

In diesem Text wird die Identifizierung der Universalkirche mit Papst und Kurie zunächst noch als Hypothese, als Gefahr eingeführt, aber hernach scheint sie doch dem Brief der Glaubenskongregation unterschoben zu sein, der so als theologische Restauration und damit als Abfall vom Zweiten Vatikanischen Konzil erscheinen muss. Dieser interpretatorische Sprung erstaunt, aber er steht ohne Zweifel für einen weit verbreiteten Verdacht; er formuliert eine rundum zu hörende Anklage, und er drückt wohl auch eine wachsende Unfähigkeit aus, sich unter Universalkirche, unter der einen, heiligen katholischen Kirche, irgend etwas Konkretes vorzustellen. Als einziges Vorstellungselement bleiben Papst und Kurie, und wenn man sie theologisch zu hoch einordnet, muss man sich bedroht fühlen.

So geht es hier nach einem nur scheinbaren Exkurs ganz konkret um die Auslegung des Konzils. Die Frage, die sich uns jetzt stellt, lautet: Welchen Begriff von Gesamtkirche hat eigentlich das Konzil? Dass der Brief der Glaubenskongregation nicht "die Universalkirche unter der Hand mit der römischen Kirche, de facto mit Papst und Kurie identifiziert", sollte man doch wohl nicht eigens sagen müssen. Diese Versuchung entsteht dann, wenn man vorher schon Jerusalemer Ortskirche und Gesamtkirche identifiziert hatte, das heißt, wenn sich der Kirchenbegriff auf die empirisch erscheinenden Gemeinden reduziert hat und seine theologische Tiefe außer Sichtweite kommt. Es tut gut, mit dieser Frage zum Konzilstext selbst zurückzukehren.

Gleich der erste Satz der Kirchenkonstitution macht klar, dass das Konzil die Kirche nicht als eine geschlossene Realität in sich selber betrachtet, sondern sie von Christus her sieht: "Da Christus das Licht der Völker ist, möchte diese im Heiligen Geist versammelte Synode alle Menschen mit seinem Licht ganz erleuchten, der auf dem Antlitz der Kirche widerstrahlt..." Im Hintergrund erkennen wir das Bild der Vätertheologie, die in der Kirche den Mond sieht, der kein eigenes Licht aus sich selber hat, aber das Licht der Sonne Christus weitergibt. Ekklesiologie erscheint abhängig von der Christologie, ihr zugehörig.

Weil aber niemand von Christus, dem Sohn, recht sprechen kann, ohne damit zugleich vom Vater zu sprechen, und weil man von Vater und Sohn nicht recht reden kann ohne Hinhören auf den Heiligen Geist, darum weitet sich die christologische Sicht der Kirche notwendig in eine trinitarische Ekklesiologie aus ("Lumen gentium", 2–4). Die Rede von der Kirche ist Rede von Gott, und nur so ist sie recht.

In dieser trinitarischen Ouvertüre, die den Schlüssel für die richtige Lektüre des ganzen Textes bietet, lernen wir kennen, was die eine, heilige Kirche aus und in allen konkreten historischen Realisierungen ist, was "Universalkirche" bedeutet. Das klärt sich weiter, wenn anschließend die innere Dynamik der Kirche auf das Reich Gottes hin aufgezeigt wird. Eben weil diese Kirche theologisch zu fassen ist, überschreitet sie sich immer selbst; sie ist Sammlung für das Reich Gottes, Aufbruch in es hinein. Anschließend werden die einzelnen Bilder für die Kirche kurz vorgestellt, die alle die eine Kirche meinen, ob da von der Braut, vom Haus Gottes, von seiner Familie, vom Tempel, von der Heiligen Stadt, von unserer Mutter, dem oberen Jerusalem oder von der Herde Gottes usw. die Rede ist. Schließlich konkretisiert sich dies weiter. Wir erhalten ganz praktische Antwort auf die Frage: Was ist das, die den Ortskirchen ontologisch und temporal vorgängige eine universale Kirche? Worin besteht sie? Wo können wir sie wirken sehen?

Die Konstitution antwortet darauf, indem sie uns von den Sakramenten spricht. Da ist zunächst die Taufe: Sie ist ein trinitarischer, das heißt ein ganz theologischer Vorgang, weit mehr als eine ortskirchliche Sozialisation, wie sie heute leider so häufig missdeutet wird. Die Taufe kommt nicht aus der einzelnen Gemeinde heraus, sondern in ihr öffnet sich uns die Tür zur einen Kirche, sie ist die Präsenz der einen Kirche, und nur von ihr her – vom oberen Jerusalem, der neuen Mutter her – kann sie kommen.

Der bekannte Ökumeniker Vinzenz Pfnür hat kürzlich dazu gesagt: Taufe ist Aufgebrochenwerden "auf den einen am Kreuz für uns geöffneten Leib Christi hin (vgl. Eph 2,16), in den sie ... durch den einen Geist hineingetauft werden (1 Kor 12,3), was wesentlich mehr ist als die mancherorts übliche Taufankündigung: Wir haben in unsere Gemeinde aufgenommen..." Glieder dieses einen Leibes werden wir in der Taufe, "was nicht zu verwechseln ist mit Mitgliedschaft in einer Ortskirche. Dazu gehört die eine Braut und das eine Bischofsamt ..., an dem man mit Cyprian nur in der Gemeinschaft der Bischöfe Anteil hat." In der Taufe geht immer wieder die Universalkirche der Ortskirche voraus und schafft sie. Von daher kann der Brief der Glaubenskongregation über "Communio" sagen, dass es in der Kirche keine Fremdlinge gibt: Jeder ist überall zu Hause und nicht bloß Gast. Es ist immer die eine Kirche, die eine und selbige. Wer in Berlin getauft ist, ist in der Kirche in Rom oder in New York oder in Kinshasa oder in Bangalore oder wo auch immer genau so zu Hause wie in seiner Taufkirche. Er braucht sich nicht umzumelden, es ist die eine Kirche. Die Taufe kommt aus ihr und gebiert in sie hinein. Wer von der Taufe spricht, handelt ganz von selber auch vom Wort Gottes, das für die ganze Kirche nur eines ist und ihr an allen Orten immer wieder vorausgeht, sie zusammenruft und baut. Dieses Wort ist über der Kirche, und es ist doch in ihr, ihr als lebendiges Subjekt anvertraut. Das Wort Gottes braucht, um in der Geschichte wirksam anwesend zu sein, dieses Subjekt, aber dieses Subjekt seinerseits besteht nicht ohne die belebende Kraft des Wortes, das sie zum Subjekt allererst macht.

Wenn wir vom Wort Gottes reden, ist auch das Credo gemeint, das im Zentrum des Taufvorgangs steht; es ist die Weise, in der die Kirche das Wort aufnimmt und sich zueignet, Wort und Antwort in gewisser Hinsicht zugleich. Auch da ist Universalkirche, die eine Kirche ganz konkret und greifbar da.

Der Konzilstext schreitet von der Taufe weiter zur Eucharistie, in der Christus seinen Leib schenkt und uns so zu seinem Leib macht. Dieser Leib ist einer, und so ist Eucharistie wiederum für jede Ortskirche der Ort der Einbeziehung in den einen Christus, das Einswerden aller Kommunizierenden in der universalen Communio, die Himmel und Erde, Lebende und Tote, Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verbindet und auf die Ewigkeit hin öffnet. Die Eucharistie entsteht nicht aus der lokalen Kirche und endet nicht in ihr. Sie bedeutet immer wieder, dass Christus von außen her durch unsere verschlossenen Türen auf uns zutritt, sie kommt immer wieder von außen, aus dem ganzen, einen Leib Christi her auf uns zu und führt uns in ihn hinein.

Dieses "Extra nos" des Sakraments zeigt sich erneut im Amt des Bischofs und des Priesters. Dass es zur Eucharistie des Sakraments des priesterlichen Dienstes bedarf, beruht genau darauf, dass die Gemeinde sich die Eucharistie nicht selber geben kann; sie muss sie vom Herrn her durch die Vermittlung der einen Kirche empfangen. Die apostolische Nachfolge, die das Priesteramt konstituiert, schließt zugleich den synchronen wie den diachronen Aspekt des Kirchenbegriffs ein: das Zugehören zur ganzen Geschichte des Glaubens von den Aposteln an und das Stehen in der Gemeinschaft mit allen, die sich vom Herrn zu seinem Leib versammeln lassen.

Die Kirchenkonstitution hat das Bischofsamt bekanntlich im dritten Kapitel behandelt und seine Bedeutung vom Grundbegriff des "collegium" her erklärt. Dieser in der Tradition nur marginal aufscheinende Begriff dient dazu, die innere Einheit des Bischofsamtes darzustellen. Bischof ist man nicht als einzelner, sondern durch die Zugehörigkeit zu einem Körper, zu einem Kollegium, das seinerseits eine historische Kontinuität des "collegium apostolorum" bedeutet. Insofern kommt das Bischofsamt aus der einen Kirche und führt in sie hinein. Gerade hier wird sichtbar, dass es theologisch keinen Gegensatz zwischen Ortskirche und Gesamtkirche gibt, der Bischof vertritt in der Ortskirche die eine Kirche, und er baut die eine Kirche auf, indem er die Ortskirche aufbaut und ihre besonderen Gaben erweckt zum Nutzen des ganzen Leibes.

Das Amt des Petrusnachfolgers ist ein Sonderfall des Bischofsamtes und in besonderer Weise auf die Verantwortung für die Einheit der ganzen Kirche bezogen. Aber dieses Petrusamt und seine Verantwortung könnte es gar nicht geben, wenn es nicht im Voraus die Universalkirche gäbe. Es würde dann ins Leere greifen und einen absurden Anspruch vertreten. Zweifellos musste das rechte Zueinander von Episkopat und Primat auch durch Mühsale und Leiden immer wieder neu gefunden werden. Aber dieses Ringen ist nur dann richtig angesetzt, wenn es vom Primat der eigentlichen Sendung der Kirche her gesehen und ihm allezeit ein- und untergeordnet wird: Vom Auftrag, Gott zu den Menschen, die Menschen zu Gott zu bringen. Das Wozu der Kirche ist das Evangelium, und darum muss sich alles in ihr drehen.

Ich möchte an dieser Stelle die Analyse des Begriffs "Communio" abbrechen und wenigstens kurz noch zu dem vielleicht am meisten umstrittenen Punkt von "Lumen gentium" Stellung nehmen: zur Bedeutung des schon erwähnten Satzes aus "Lumen gentium" 8, dass die einzige Kirche Christi, die wir im Symbolum als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen, in der katholischen Kirche "subsistiert", die von Petrus und den mit ihm kommunizierenden Bischöfen geleitet wird. Die Glaubenskongregation sah sich im Jahr 1985 veranlasst, zu diesem viel diskutierten Text aus Anlass eines Buches von Leonardo Boff Stellung zu nehmen, in dem der Verfasser die These vortrug, wie die eine Kirche Christi in der römisch-katholischen subsistiere, so auch in anderen christlichen Kirchen. Überflüssig zu sagen, dass die Äußerung der Glaubenskongregation mit bissigen Kritiken überschüttet und dann beiseite gelegt wurde. Bei dem Versuch zu überlegen, wo wir heute in der Rezeption der konziliären Ekklesiologie stehen, ist die Frage nach der Interpretation des "subsistit" unausweichlich, und dabei kann die einzige offizielle Äußerung des Lehramtes nach dem Konzil über dieses Wort, eben die erwähnte "Notificatio", nicht übergangen werden.

Aus dem Abstand von fünfzehn Jahren wird deutlicher, als es damals war, dass es hier nicht so sehr um einen einzelnen theologischen Autor ging, sondern um eine in verschiedenen Variationen kursierende Sicht von Kirche, die auch heute noch durchaus aktuell ist. Die Erklärung von 1985 hat den Kontext der eben kurz wiedergegebenen These von Boff ausführlich dargestellt. Auf diese Einzelheiten brauchen wir hier nicht weiter einzugehen, weil es uns um Grundsätzlicheres geht. Die These, deren Repräsentant damals Boff gewesen ist, könnte man als ekklesiologischen Relativismus charakterisieren. Sie rechtfertigt sich mit der Meinung, dass der „historische Jesus” selbst an eine Kirche nicht gedacht, geschweige denn sie gegründet habe. Das reale Gebilde Kirche sei erst nach der Auferstehung als Prozess der Enteschatologisierung aus den ehernen soziologischen Notwendigkeiten der Institutionalisierung heraus entstanden, und am Anfang habe es auch keineswegs eine "katholische" Gesamtkirche, sondern nur unterschiedliche Ortskirchen mit verschiedenen Theologien, verschiedenen Ämtern usw. gegeben. Keine institutionelle Kirche könne also behaupten, dass sie die eine von Gott selbst gewollte Kirche Jesu Christi sei; alle institutionellen Bildungen sind dann aus soziologischen Notwendigkeiten entstanden und daher als solche alle menschliche Bildungen, die man in neuen Verhältnissen auch wieder radikal verändern kann oder sogar muss. In ihrer theologischen Qualität unterscheiden sie sich höchstens sekundär, und deswegen kann man sagen, dass in ihnen allen oder jedenfalls in vielen die "eine Kirche Christi" subsistiert, wobei freilich die Frage ist, mit welchem Recht man bei einer solchen Sichtweise überhaupt von einer Kirche Christi sprechen kann.

Die katholische Überlieferung hat demgegenüber einen anderen Ausgangspunkt gewählt: Sie traut den Evangelisten, sie glaubt ihnen. Ihnen ist klar, dass Jesus, der das Reich Gottes ankündigte, zu dessen Realisierung Jünger um sich sammelte; dass er ihnen nicht nur sein Wort als neue Auslegung des Alten Testaments mitgab, sondern im Sakrament des Abendmahls ihnen eine neue, einende Mitte schenkte, durch die alle, die sich zu ihm bekennen, auf eine ganz neue Weise eins mit ihm werden – so sehr, dass Paulus diese Gemeinschaft als Ein-Leib-Sein mit Christus, als pneumatische Leibeseinheit bezeichnen konnte. Dann ist auch klar, dass die Verheißung des Heiligen Geistes nicht eine vage Ankündigung, sondern die Realität von Pfingsten meinte – die Tatsache also, dass Kirche nicht von Menschen ausgedacht und gemacht, sondern durch den Geist geschaffen wurde, Geschenk des Heiligen Geistes ist und bleibt.

Dann stehen aber in der Kirche Institution und Geist anders zueinander, als die erwähnten Strömungen uns einreden wollen. Dann ist die Institution nicht einfach ein beliebig um- und abzubauendes Gerüst, das mit der Sache des Glaubens als solcher gar nichts zu tun hätte. Dann gehört diese Art von Leiblichkeit zur Kirche selbst. Die Kirche Christi ist nicht ungreifbar hinter den vielfältigen menschlichen Bildungen versteckt, sondern es gibt sie wirklich, als leibhaftige Kirche, die sich im Bekenntnis, in den Sakramenten und in der apostolischen Nachfolge ausweist.

Das Vaticanum II wollte nun mit der Subsistit-Formel – der katholischen Tradition getreu – genau das Gegenteil von "ekklesiologischem Relativismus" sagen: Die Kirche Jesu Christi gibt es. Er selbst hat sie gewollt, und der Heilige Geist schafft sie gegen alles menschliche Versagen seit Pfingsten immerfort und erhält sie in ihrer wesentlichen Identität. Die Institution ist nicht eine unvermeidbare, aber theologisch irrelevante oder gar schädliche Äußerlichkeit, sondern sie gehört in ihrem wesentlichen Kern zur Konkretheit der Inkarnation. Der Herr hält sein Wort: "Die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen."

An dieser Stelle wird es notwendig, dem Wort "subsistit" etwas genauer nachzuspüren. Das Konzil differenziert mit diesem Ausdruck die Formel Pius XII., der in seiner Enzyklika "Mystici Corporis Christi" gesagt hatte: Die katholische Kirche "ist" ("est") der eine mystische Leib Christi. In der Differenz zwischen "subsistit" und "est" liegt das ganze ökumenische Problem verborgen. Das Wort "subsistit" stammt aus der in der Scholastik weiterentwickelten antiken Philosophie. Ihm entspricht das griechische Wort "hypostasis", das in der Christologie eine zentrale Rolle spielt, um die Einung von göttlicher und menschlicher Natur in der Person Christi zu beschreiben. "Subsistere" ist ein Spezialfall von "esse". Es ist das Sein in der Form eines eigenständigen Subjekts. Genau darum geht es hier. Das Konzil will uns sagen, dass die Kirche Jesu Christi in der katholischen Kirche als konkretes Subjekt in dieser Welt anzutreffen ist.

Das geht nur einmal, und die Vorstellung, das Subsistit sei zu multiplizieren, verfehlt genau das Gemeinte. Mit dem Wort "subsistit" wollte das Konzil das Besondere und nicht Multiplizierbare der katholischen Kirche ausdrücken: Es gibt die Kirche als Subjekt in der geschichtlichen Wirklichkeit.

Die Differenz zwischen "subsistit" und "est" schließt auch das Drama der Kirchenspaltung ein: Obwohl die Kirche nur eine ist und wirklich besteht, gibt es Sein aus dem Sein der Kirche, kirchliche Realität, auch außerhalb der einen Kirche. Weil die Sünde ein Widerspruch ist, ist diese Differenz zwischen "subsistit" und "est" logisch letztlich nicht völlig aufzulösen.

In dem Paradox der Differenz zwischen Einzigkeit und Konkretheit der Kirche einerseits und Bestehen kirchlicher Realität außerhalb des einen Subjekts andererseits spiegelt sich das Widersprüchliche menschlicher Sünde, das Widersprüchliche der Spaltung. Solche Spaltung ist etwas ganz anderes als die oben dargestellte relativistische Dialektik, in der die Trennung der Christen ihren Schmerz verliert und eigentlich gar keine Spaltung ist, sondern nur die Darstellung der vielfältigen Variationen eines Themas, bei der alle Variationen irgendwie Recht und irgendwie Unrecht haben. Eine innere Notwendigkeit für die Suche nach Einheit gibt es dann eigentlich nicht, weil ja die eine Kirche ohnedies überall und nirgends ist. Das Christentum kann es dann überhaupt nur in den praktisch einander entgegengesetzten Variationen geben. Ökumenismus besteht dann darin, dass alle sich irgendwo gegenseitig anerkennen, weil alle nur Fragmente des Christlichen sind. Ökumenismus ist dann das Sich-Abfinden mit einer relativistischen Dialektik, weil der historische Jesus der Vergangenheit zugehört und die Wahrheit ohnedies verborgen bleibt.

Die Sicht des Konzils ist ganz anders: Dass in der katholischen Kirche das Subsistit des einen Subjekts Kirche gegenwärtig ist, ist ganz und gar nicht Verdienst der Katholiken, sondern einzig das Werk Gottes, das er gegen das dauernde Missverdienst der menschlichen Träger durchhält. Sie können sich dessen nicht rühmen, sondern nur beschämt ob ihrer eigenen Sünde und zugleich voller Dank die Treue Gottes bewundern. Das Werk ihrer eigenen Sünde aber kann man sehen: Alle Welt nimmt das Schauspiel wahr, dass getrennte Gemeinschaften gegeneinander stehen, ihre Wahrheitsansprüche gegeneinander stellen und so das Beten Christi am Vorabend seines Leidens scheinbar zu Schanden machen. Während die Spaltung als geschichtliche Wirklichkeit für jedermann greifbar ist, ist das Bestehen-Bleiben der einen Kirche in der konkreten Gestalt der katholischen Kirche als solches nur im Glauben wahrzunehmen. Weil das Zweite Vatikanische Konzil dieses Paradox begriffen hat, darum hat es den Ökumenismus als Suche nach wirklicher Einheit zur Pflicht erklärt und der Kirche der Zukunft mit auf den Weg gegeben.

Ich komme zum Schluss. Wer den Duktus der konziliaren Ekklesiologie verstehen will, darf die Kapitel 4 bis 7 der Konstitution nicht auslassen, in denen von den Laien, von der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit, von den Religiosen und von der eschatologischen Bestimmtheit der Kirche die Rede ist. In diesen Kapiteln kommt noch einmal das innere Wozu der Kirche, das Wesentlichere ihrer Existenz zum Vorschein: Es geht um Heiligkeit, das heißt um Gottgemäßheit – darum, dass in der Welt Raum werde für Gott, dass er in ihr wohnen könne und so die Welt sein "Reich" werde. Heiligkeit ist mehr als eine moralische Qualität. Sie ist das Mitsein Gottes mit den Menschen, der Menschen mit Gott, das "Zelten" Gottes in uns und unter uns (Joh 1,14). Es geht um die neue Geburt – nicht aus Fleisch und Blut, sondern aus Gott (Joh 1,13). Die Ausrichtung auf Heiligkeit ist mit der eschatologischen Ausrichtung der Kirche identisch, und die ist nun in der Tat von der Botschaft Jesu her grundlegend für die Kirche. Kirche ist da, damit Wohnen Gottes in der Welt werde und damit "Heiligkeit" sei: Darum müsste der Wettstreit in der Kirche gehen, nicht um ein Mehr oder Weniger an Vorrechten, um das Sitzen auf den ersten Plätzen. Dies alles ist dann noch einmal zusammengefasst im letzten Kapitel der Kirchenkonstitution, das von der Mutter des Herrn handelt. Auf den ersten Blick könnte die Einordnung der Mariologie in die Ekklesiologie, die das Konzil vorgenommen hat, eher zufällig erscheinen. Historisch gesehen ist wahr, dass in der Tat eine ganz geringe Mehrheit von Vätern für diese Einordnung entschied.

Aber von innen her entspricht dieser Entscheid ganz und gar dem Duktus der gesamten Konstitution: Erst wenn man diesen Zusammenhang verstanden hat, hat man das Bild der Kirche recht begriffen, welches das Konzil entwerfen wollte. Bei dieser Entscheidung sind die Forschungen von Hugo Rahner, A. Müller. R. Laurentin und Karl Delahaye fruchtbar geworden, durch die Mariologie und Ekklesiologie gleichermaßen erneuert und vertieft worden.

Allen voran hat Hugo Rahner großartig aus den Quellen gezeigt, dass die ganze Mariologie zunächst von den Vätern als Ekklesiologie vorgedacht und vorgeformt worden ist: Die Kirche ist Jungfrau und Mutter, sie ist unbefleckt empfangen und trägt die Last der Geschichte, sie leidet und ist doch jetzt schon in den Himmel aufgenommen. Ganz allmählich zeigt es sich im Verlauf der Entwicklung, dass die Kirche in Maria antizipiert, in Maria Person ist und dass umgekehrt Maria nicht als isoliertes Individuum verschlossen in sich selber steht, sondern das ganze Geheimnis der Kirche in sich trägt. Die Person ist nicht individualistisch geschlossen und die Gemeinschaft nicht kollektivistisch apersonal verstanden; beides geht untrennbar ineinander über. Das gilt schon von der apokalyptischen Frau, wie sie im 12. Kapitel der Geheimen Offenbarung erscheint: Es geht nicht an, diese Figur exklusiv individualistisch auf Maria zu beschränken, weil in ihr das ganze leidende und im Leiden fruchtbare Gottesvolk, altes und neues Israel zusammengeschaut ist; aber es geht auch nicht an, Maria, die Mutter des Erlösers, aus diesem Bild reinlich herauszuhalten. So ist in der Übergänglichkeit zwischen Person und Gemeinschaft, wie wir sie in diesem Text finden, schon das Ineinander von Maria und Kirche vorweggenommen, das sich dann in der Vätertheologie allmählich entwickelt und vom Konzil endlich wieder aufgegriffen worden ist. Dass später beides auseinander fiel, dass Maria als ein mit Privilegien überschüttetes und uns dadurch unendlich fern gerücktes Individuum dargestellt, die Kirche wiederum apersonal und rein institutionell gesehen worden ist, hat der Mariologie wie der Ekklesiologie gleichermaßen geschadet. Darin wirken sich die Trennungen aus, die das westliche Denken zusehends vollzogen hat und die durchaus ihre guten Gründe haben. Aber wenn wir die Kirche und Maria recht verstehen wollen, müssen wir hinter diese Trennungen zurückzukehren lernen, um das überindividuelle Wesen der Person und das überinstitutionelle Wesen der Gemeinschaft gerade dort zu verstehen, wo Person und Gemeinschaft von der Kraft des Herrn, des neuen Adam her, wieder zu ihren Ursprüngen zurückgeführt werden. Die marianische Sicht der Kirche und die ekklesiale, heilsgeschichtliche Sicht Marias führen uns letztlich zu Christus und zum trinitarischen Gott zurück, weil hier nun sichtbar wird, was Heiligkeit bedeutet, was Einwohnung Gottes im Menschen und in der Welt ist, was wir unter "eschatologischer" Spannung der Kirche zu verstehen haben. So rundet erst das Marienkapitel die konziliare Ekklesiologie und bringt uns wieder an ihren christologischen und trinitarischen Ausgangspunkt.

Um etwas vom Geschmack der Vätertheologie zu geben, möchte ich an den Schluss ein von Hugo Rahner ausgewähltes Wort des heiligen Ambrosius stellen: "So steht denn fest in eures Herzens Grund! ... Was Stehen heißt, hat uns der Apostel gelehrt, hat Moses ausgeschrieben: 'Der Ort, wo du stehst, ist heiliges Land.' Niemand steht, wer nicht feststeht im Glauben ... Und noch ein Wort ist geschrieben: 'Du aber stehe fest mit mir.' Du stehst fest mit mir, wenn du in der Kirche stehst. Die Kirche ist das heilige Land, auf dem wir stehen sollen ... Steh also fest, steh in der Kirche. Steh fest, wo ich dir erscheinen will, dort bleibe ich bei dir. Wo die Kirche ist, da ist der feste Standort deines Herzens. In der Kirche ruhen die Fundamente deiner Seele. In der Kirche bin ich dir erschienen wie einst im Dornbusch. Der Dornbusch bist du, ich bin das Feuer. Feuer im Dornbusch bin ich in deinem Fleisch. Feuer bin ich, um dich zu erleuchten; um auszubrennen das Gedörn deiner Sünden, um dir zu schenken die Huld meiner Gnade."

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Können die Armenseelen für uns beten?

An Allerseelen beten wir für die Seelen der Verstorbenen, die noch im Fegefeuer gereinigt werden müssen. Können diese Seelen auch für uns beten?

Die Gläubigen, die auf der Erde leben, können den armen Seelen im Fegefeuer durch ihr Gebet helfe. Das erklären zwei Konzilien, das zweite Konzil von Lyon (1274) und das Konzil von Florenz (1439-1445):
„Zur Milderung der Strafen nützen den armen Seelen die Fürbitten der lebenden Gläubigen, nämlich: Meßopfer, Gebete und Almosen und andere Werke der Frömmigkeit, die von den Gläubigen entsprechend den Anordnungen der Kirche für andere Gläubige verrichtet werden.“

Auch die Heiligen, die im Himmel sind, können den armen Seelen im Fegefeuer durch ihre Fürbitte helfen. Darum betet die Kirche in der Totenliturgie, daß der liebe Gott die Verstorbenen „auf die Fürbitte der seligen, immerwährenden Jungfrau Maria und aller Heiligen“ zur ewigen Seligkeit gelangen lassen möge.

Geht es auch umgekehrt? Können die armen Seelen für uns, die wir noch auf der Erde ausharren, Fürbitte leisten?

Zwei berühmte Theologen, die Jesuiten Franz Suarez († 1617) und Robert Bellarmin († 1621), vertreten die Auffassung, daß der Gläubige die armen Seelen um ihre Fürbitte anrufen kann und darf. Warum? Weil auch die armen Seelen Glieder der Kirche sind. Die Ansicht der zwei Jesuiten haben zwei Provinzialsynoden, jene von Wien (1858) und jene Utrecht/Niederlande (1865), bekräftigt.

Der Dogmatiker Ludwig Ott († 1985) betont, daß die Kirche die im Volk verbreitete und von vielen Theologen befürwortete Anrufung der armen Seelen nie mißbilligt hat. Deshalb sieht er keinen Grund an ihrer Möglichkeit und Erlaubtheit zu zweifeln.

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DOGMA - Lehramt, Licht und Leitplanke

 

Ein Dogma ist eine von Gott geoffenbarte Wahrheit, die von der Kirche niedergeschrieben und verkündigt wird. Das Dogma ist absolut unveränderlich, weil die heilige Trinität im Himmel keinen Meinungsschwankungen unterworfen ist.

Beim Dogma sind zwei Schritte zu unterscheiden:

1) Der erste Schritt ist die Offenbarung des Dogmas durch Gott. Gott offenbart Dogmen ausdrücklich oder einschlußweise in der Heiligen Tradition oder in der Heiligen Schrift.

2) Der zweite Schritt ist die Verkündigung des Dogmas durch die Kirche. Die Kirche lehrt die Gläubigen die von Gott offenbarten Dogmen und verpflichtet die Kinder Gottes zu einer unwiderruflichen Glaubenszustimmung.

Die Kirche verkündet eine  Lehre feierlich (=Dogma, verbindliche Lehre), wenn diese seit apostolischen Zeiten geglaubt wurde und in Gefahr ist, öffentlich geleugnet zu werden. Dadurch sorgt die Kirche für die Reinhaltung des Glaubens des Apostel.

Wie stellt die Kirche den Gläubigen das Glaubensgut vor? Die Antwort: im ‘ordentlichen’ und im ‘außerordentlichen’ Lehramt.

Das ordentliche Lehramt 

ist in erster Linie in den ganz normalen Homilien des Papstes und der Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm gegenwärtig. Wenn der Bischof während der Messe predigt, übt er das ordentliche Lehramt der Kirche aus. Auch in Katechismen, die vom Episkopat in Übereinstimmung mit der katholishen Lehre publiziert werden, spricht das ordentliche Lehramt.

Das außerordentliche Lehramt 

spricht in zwei seltenen Gelegenheiten: in den dogmatischen Definitionen eines Ökumenischen, das heißt weltweiten Konzils, und in feierlichen, unfehlbaren dogmatischen Proklamationen des Papstes, die auch Ex-Cathedra-Entscheide genannt werden.

Das Dogma ist mehr als eine abstrakte theologische Theorie. Es steht in direkter Verbindung mit dem geistlichen Leben des Gläubigen. Es ist die Lampe, die seinen Verstand auf dem irdischen Pilgerweg erleuchtet und die Leitplanke, die den tödlichen Absturz in die Unwissenheit verhindert.

Das Gebet hilft das Dogma zu verstehen, weil es dem Heiligen Geist im Herzen des Beters Raum verschafft. Vom gereinigten Herzen steigt der heilige Geist in den Kopf, um dort den Verstand zu erhellen. Vom heiligen Dogma erleuchtete Köpfe kann die Welt immer gebrauchen

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Der hl. Athanasius zu den Christen in der Verfolgung

Der hl. Athanasius zu den Christen seiner Zeit: „Daß die anderen mit Gewalt die Kirchen besetzt halten, während ihr in diesen Zeiten davor steht, das betrübt euch sehr. So ist es heute: Sie haben die Gebäude, Ihr aber habt den apostolischen Glauben. Mögen jene auch unsere Kirchen besetzen, so stehen sie doch außerhalb des wahren Glaubens. Ihr aber bleibt treu, wenn ihr auch außerhalb der Gotteshäuser seid, denn in euch ist der Glaube. Denken wir nach: Was ist das Wichtigere, das Gebäude oder der Glaube? Der wahre Glaube selbstverständlich! Wer hat in diesem Kampf gewonnen, wer hat verloren, jener, der das Gebäude besitzt oder jener, der den Glauben bewahrt? Das Kirchengebäude ist natürlich gut, wenn man dort den apostolischen Glauben lehrt. Es ist heilig, wenn dort alles heilig ausgeübt wird. {…} Niemand wird jemals Euren Glauben überwinden, geliebte Brüder! Und wir glauben, daß Gott uns eines Tages unsere Kirchen zurückgeben wird.“ 

(Der heilige Athanasius von Alexandrien wird mit Beinamen "der Große" genannt. Er ist einer der bedeutendsten Kirchenlehrer. Sein ganzes Leben hat er für die a) Freiheit der Kirche von staatlicher Bevormundung und b) für die Verteidigung der Rechtgläubigkeit gekämpft. Nimmt am  Konzil von Nicæa teil, wo er den katholischen Glauben entschieden - und überzeugend - c) gegen die Irrlehren des Arianismus - die damals die kath. Kirche an den Rand der Existenz brachten - verteidigte. Den weinigen Gläubigen, die der Kirche treu blieben, ihrer Kirchen aber durch die "Arianer" beraubt waren, rief er die obigen Worte zu: Sie haben die Gebäude, Ihr aber habt den apostolischen Glauben. Für seinen dreifachen Einsatz wurde er mehrmals in die Verbannung geschickt.)

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Papst warnt vor falscher Auslegung der Konzilstexte

Benedikt XVI. hielt am Donnerstag eine Ansprache vor der römischen Kurie.

Vatikan (www.kath.net / RV)

 Papst Benedikt XVI. hat davor gewarnt, das Zweite Vatikanische Konzil falsch oder tendenziös zu deuten. Er hielt am Donnerstag eine Ansprache vor der römischen Kurie. Radio Vatikan publizierte die wichtigsten Teile aus der großen Rede des Papstes in deutscher Übersetzung:

„Wir haben dieses Jahr große Ereignisse erlebt. Ich denke vor allem an den Tod unseres geliebten Heiligen Vaters Johannes Paul. Kein Papst hat uns so viele Texte hinterlassen wie er; keiner hat so wie er die ganze Welt besuchen und direkt mit Menschen in allen Kontinenten sprechen können. Aber am Schluss hat er einen Weg des Leidens und des Schweigens angetreten.

Es bleibt uns unvergesslich, wie er am letzten Palmsonntag mit einem Palmzweig in der Hand am Fenster stand und, von Schmerz gezeichnet, seinen Segen gab. Er hat uns in Wort und Werk Großes gegeben; aber er hat uns vom Lehrstuhl des Leidens und des Schweigens aus auch eine wichtige Lektion erteilt. Einer der wichtigsten Punkte seines Denkens war der, dass es eine Barriere gegen das Böse gibt, nämlich die göttliche Barmherzigkeit.

Jesu Leiden am Kreuz hat die Macht des Bösen definitiv gebrochen - das ist nicht einfach nur eine theologische Lehre, sondern Ausdruck eines gelebten Glaubens, gereift im Leiden. Die weltweite Reaktion auf den Tod des Papstes war ein bewegendes Zeichen der Dankbarkeit dafür, dass er sich völlig Gott für die Welt hingegeben hatte; dafür, dass er in einer Welt voll Hass und Gewalt gezeigt hat, wie man für die anderen liebt und leidet.

Weltjugendtag: Ein großes Geschenk

Der Weltjugendtag von Köln war ein großes Geschenk. Über eine Million junger Leute hat am Rhein das Wort Gottes gehört, gebetet, gebeichtet und die Eucharistie gefeiert, aber auch zusammen gesungen und gefeiert. In all diesen Tagen herrschte einfach die Freude.

Für die Polizei gab es fast nichts zu tun - der Herr hatte seine Familie zusammengerufen. Allen, die dabei waren, bleibt das Schweigen dieser Million junger Leute in Erinnerung im Moment, als der Herr im Sakrament auf dem Altar über ihnen thronte. Behalten wir die Bilder von Köln in unserem Herzen: Sie sind ein Zeichen, das weiterwirkt.

Bischofssynode

Ein anderes großes Ereignis dieses Jahr war die Bischofssynode zur Eucharistie. Sie zeigte, dass es tatsächlich noch Neues zur Eucharistie zu sagen gibt, dass das Ganze der Lehre noch weiter ausgeführt werden kann. In den Beiträgen der Synodenväter spiegelte sich der Reichtum des eucharistischen Lebens in der Kirche von heute. Das post-synodale Dokument entsteht jetzt in enger Bindung an die Vorschläge, die "propositiones", der Synode.

Es ist für mich bewegend, zu sehen, wie überall in der Kirche die Freude an der eucharistischen Anbetung wiedererwacht und ihre Früchte zeigt. In der Zeit der Liturgiereform wurden die Messe und die Anbetung oft als zwei Gegensätze aufgefasst - in der Gebetserfahrung der Kirche hat sich jetzt gezeigt, dass ein solcher Gegensatz keinen Sinn hat. Die Eucharistie empfangen bedeutet, den anzubeten, den wir empfangen. Nur so werden wir eins mit ihm.

Ich will auch noch an die Feier erinnern zum Abschluss des Konzils vor vierzig Jahren. Das führt zur Frage: Was war denn das Ergebnis des Konzils? Wurde es richtig rezipiert? Was war bei dieser Rezeption gut, was ungenügend oder falsch? Und was bleibt noch zu tun? Niemand kann leugnen, dass in großen Teilen der Kirche die Umsetzung des Konzils eher schwierig verlaufen ist. Warum? Naja, es hängt alles von der richtigen Interpretation des Konzils ab oder - wie wir heute sagen würden - von seiner richtigen Hermeneutik. Die Probleme der Rezeption des Konzils rühren daher, dass zwei verschiedene Hermeneutiken /Interpretationen/ im Widerstreit miteinander lagen. Die eine führte zu Verwirrung, die andere brachte - im Stillen, aber immer sichtbarer - ihre Früchte…“

Übersetzung aus dem Italienischen: Radio Vatikan

 

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