Kurzgefasste Übersicht über die Irrlehre des Arianismus Sirup
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Arianismus war eine frühe christliche Irrlehre aus dem 4. Jahrhundert, benannt nach dem Priester und Gründer der Irrlehre Arius. Nach arianischer Lehre ist Jesus Christus nicht wesensgleich mit Gott, auch nicht Gottes Sohn, sondern Gottes vornehmstes Geschöpf.
Arius wurde in Libyen geboren und studierte an der theologischen Schule des Lucian von Antiochia, wo auch andere Vertreter des Arianismus ausgebildet wurden. Nach seiner Priesterweihe in Alexandria verwickelte sich Arius 319 in einen Streit mit seinem Bischof über die Gottheit Christi. Schließlich wurde er 325 wegen seiner Auffassungen nach Illyrien (heute Albanien) verbannt, doch die Auseinandersetzung um seine Lehre griff bald auf die gesamte Kirche über und hielt sie über ein halbes Jahrhundert lang in Atem. Zwar wurde sie 379 durch den römischen Kaiser Theodosius I. im ganzen Reich verboten, doch überlebte sie noch zwei Jahrhunderte lang unter jenen Stämmen der Barbaren, die von arianischen Bischöfen zum Christentum bekehrt worden waren.
Arius lehrte, dass Gott selbst nicht gezeugt und ohne Ursprung sei. Der Sohn Gottes, die zweite Gestalt der Dreieinigkeit, könne also, weil er gezeugt worden sei, nicht Gott im selben Sinn wie der Vater sein. Die Lehre des Arius wurde 325 auf dem 1. ökumenischen Konzil von Nicäa verdammt. Die versammelten Bischöfe verfassten das Bekenntnis in dem festgestellt wurde, dass der Sohn Gottes "empfangen, doch nicht erschaffen" worden sei und "von gleicher Wesenheit" (griechisch: "homoousios") mit dem Vater ist. Der Sohn sei also Teil ("Hypostase", "Grundlage") des Dreieinigen Gottes und nicht der Schöpfung. Das Glaubensbekenntnis von Nicäa war das erste, das von allen Kirchen gemeinsam anerkannt wurde. Das bisherige apostolische Bekenntnis zur allerheiligsten Dreifaltigkeit: VATER - SOHN - HEILIGER GEIST wurde mit dem Dogma über die Gottheit Christi und dem gleichzeitigen Bann gegen die Lehre von Arius bekräftigt.
Trotz der Verurteilung starb die Lehre des Arius nicht aus. Ein Grund dafür war die Politik des Römischen Reiches. Unter dem Einfluss des griechischen Kirchenhistorikers Eusebius von Cäsarea, dessen Rechtgläubigkeit ebenfalls in Zweifel gezogen worden war, rief Kaiser Konstantin I. Arius um 334 aus dem Exil zurück. Kurz danach entschlossen sich zwei einflussreiche Personen, den Arianismus zu unterstützen: Konstantin II., der nachfolgende Kaiser, und der Bischof und Theologe Eusebios von Nikomedien, später Patriarch von Konstantinopel. Um 359 hatte sich der Arianismus durchgesetzt und wurde für kurze Zeit die offizielle Religion des Römischen Reiches. Die Arianer waren allerdings unter sich zerstritten und spalteten sich in zwei Parteien. Die Semi-Arianer bestanden vor allem aus konservativen östlichen Bischöfen, die im Wesentlichen mit der Lehre des Konzils von Nicäa übereinstimmten, doch wegen des dort verwendeten Begriffs "homoousios" / gleichen Wesens mit dem Vater / Zweifel hegten. Die Neu-Arianer vertraten die Auffassung, dass der Sohn von anderem Wesen (griechisch: "heteroousios") sei als der Vater oder ihm zumindest nicht gleiche ("anomoios"). Zu dieser Gruppe gehörten auch die "Pneumatomachen" (die "Kämpfer gegen den Heiligen Geist"), die ihrerseits die Lehre des Arius erweiterten, indem sie behaupteten, der Heilige Geist sei ein Geschöpf wie der Sohn.
Mit dem Tod von Konstantin II. im Jahr 361 war der Weg frei für den endgültigen Sieg der nicäischen Rechtgläubigkeit (griech.: Orthodoxie), die von Kaiser Theodosius 379 anerkannt und auf dem 2. der ökumenischen Konzil, dem 1. Konzil von Konstantinopel, 381 erneut bestätigt wurde.
"Bussandacht mit sakramentalen Lossprechung?"
Ein pastoraltheologischer Irrweg
In der vorweihnachtlichen Zeit wird die Frage nach der „Bussandacht"/„Bussfeier" wieder aktuell. In nicht wenigen Pfarrblättern scheint das Angebot, eine Bussandacht mit sakramentaler Lossprechung besuchen zu können als eine Möglichkeit, sich auf die hl. Kommunion angemessen vorbereiten zu können. Insofern es sich um eine Hilfe zur Gewissenserforschung handelt - dazu braucht es keine Lossprechung! - und keine schwere Sünden zu beklagen sind, darf diese dem gläubigen Volk angebotene Hilfe zu einer gut vorbereiteten Kommunion nicht unterbewertet werden!
So verlockend das Angebot der „Bussandacht mit Lossprechung" auf den ersten Augenblick auch zu sein scheint, so sicher ist es auch, dass es sich hier sowohl um einen pastoralen, als auch um einen theologischen Irrweg handelt. Dass eine derartige "Sakramentenspendung" weder vor dem Kirchenrecht, noch vor der Theologie der praktischen Pastoral oder dem Wesensinhalt dieses Sakramentes standhält, muss nicht eigens erwähnt werden. Ohne auf spezielle „Indulte" (worauf man sich in der Schweiz nur zu gerne beruft) einzugehen, soll hier kurz - jenseits von Zitaten aus dem Kirchenrecht - der im Untertitel erwähnte Irrweg aufgezeigt werden.
1) Eine "gemeinsame Lossprechung" scheint der Pastoral, der Vergebungs-Seelsorge und somit dem Sakrament der Sündenvergebung, der Versöhnung mit Gott eher kontraproduktiv zu sein. Die Pflicht, mindesten einmal im Jahr zur persönlichen sakramentalen Beichte zu gehen, besteht nach wie vor. Wird bei einer Bussandacht eine sakramentale Lossprechung gegeben, könnte schnell daraus geschlossen werden, dass damit auch der Pflicht zur Beichte Genüge geleistet wurde. Damit leisten wir der irrigen Auffassung Vorschub, nach den Bussandachten ohne weiteres bis zur nächsten Bussandacht zur hl. Kommunion gehen zu dürfen. Irgendwann entsteht eine zu lange zeitliche Distanz zwischen zwei persönlichen Beichten, was einen Neuanfang, d.h. eine persönliche Beichte psychisch sehr erschwert und die Gefahr des endgültigen Ausbleibens eines persönlichen Beichtbekenntnisses, der Beichte, in sich birgt und eine hochgradige Unempfindlichkeit gegenüber der schweren Sünde zur Folge haben kann.
"Lässliche Sünden" können mit jedem guten Werk, das wir vollbringen, getilgt werden. Aus diesem Grunde steht auch am Anfang der hl. Messe das Schuldbekenntnis. Es liegt auf der Hand, dass dieses eher ausgebaut werden, und an dessen Ende der Versöhnungsgestus, der heute nach dem Friedensgruss vor der hl. Kommunion gegeben wird, stehen sollte. Beim Schuldbekenntnis zum Beginn der hl. Messe sollte sich die versammelte Gemeinde allen Ernstes Rechenschaft darüber geben, ob im einzelnen eine schwere Sünde vorliegt - und somit den Kommunionempfang aufschiebt und eine Einzelbeichte erfordert. Ist dies nicht der Fall, dürfen wir vertrauensvoll unsere alltäglichen, immer wieder neu begangenen "Lässlichkeiten" bereuend in der Lossprechungs-Bitte am Ende des Schuldbekenntnisses dem Herrn anvertrauen und zur hl. Kommunion gehen. Das Ernstnehmen des Schuldbekenntnisses vor der hl. Messe kann unter keinen Umständen durch eine ein- bis zweimal im Jahr gefeierte Bussandacht ersetzt werden.
2) Theologisch gesehen ist eine gemeinsame "sakramentale Lossprechung" am Ende einer Bussandacht schlicht und ergreifend unmöglich, ja ungültig, da kaum anzunehmen ist, dass alle Anwesenden dieselbe Sünde mit der gleichen Intention und der gleichen Intensität begangen haben. Das wichtigste bei der hl. Beichte ist jedoch die subjektive Einstellung gegenüber der objektiven Norm, die eine Tat verbietet (=Sünde) oder sie zur Nachahmung empfiehlt (=Tugend). Das heisst im Klartext: Schwere Sünde (Todsünde – weil sie den Gnadentod der Seele verursacht) kann es nur dort geben, wo ein ausdrückliches und klares persönliches Wissen um die Bedeutung der Übertretung eines Gebotes Gottes in einer schwerwiegenden Sache besteht und die Tat trotz besserem Wissen durch einen von jeglichem Zwang befreiten Willen vollzogen wird. Eine so begangene Sünde jedoch muss persönlich eingeklagt und der sakramentalen Lossprechung unterstellt werden. Nicht ohne Grund besteht für den Leiter einer Bussandacht, die dem Priester vorbehalten bleiben sollte, die Pflicht, die Anwesenden darauf aufmerksam zu machen, dass schwere Sünden - um diese geht es in der theologischen Annäherung - anschliessend in einer Einzelbeichte der Vergebung zugeführt werden müssen. Die "Materie" der Beichte ist nach wie vor die schwere Sünde! Der Gnadentod der Seele kann nur und ausschliesslich in der hl. Beichte beseitigt und die Seele dem Leben in der Gnade der Erlösung zugeführt werden.
Wird der Aufruf des die Bussandacht leitenden Priesters, schwere Sünden unbedingt der persönlichen Beichte zu unterwerfen, ernst genommen, dann wiederum ist eine sakramentale Lossprechung nach der Bussandacht vom Wesen des katholischen Sakramentsverständnisses her unnötig. So besteht z.B. auch bei der Einzelbeichte nicht die strenge Pflicht, "lässliche" Sünden einzeln aufzuzählen (eine Pflicht, die für die Todsünden hingegen besteht); sie können pauschal in die Beichte eingeschlossen werden. Sie bedürfen zu ihrer Vergebung am Ende einer Bussandacht nicht unbedingt der sakramentalen Lossprechung! Eine „Vergebungs-Bitte" bzw. eine ehrliche, aufrichtige Reue aus Liebe zu Gott ist sowohl nach der Bussandacht als auch im privaten Leben wann immer hinreichend. Die Vergebung der lässlichen Sünden erhalten wir durch jeden einzelnen Reueakt, durch gute Werke, Almosen, Fasten, Gebet; durch die leiblichen und geistigen Werke der Barmherzigkeit und vieles mehr.
Was macht das für einen Sinn, eine Lossprechung zu geben, die zur Vergebung der schweren Sünden nicht geeignet, ja ungültig und für nicht-schwere Sünden unnötig ist? Die Bussandacht wurde als gemeinsame Vorbereitung auf die sakramentale Beichte eingeführt - dabei sollte es auch bleiben! Natürlich ist es dabei sinnvoll, diese mit einer Vergebungs-Bitte abzuschliessen. Sie soll Mut machen, den Faden zu Gott dort wieder aufzunehmen, wo er "gerissen" ist. Dies kann für unsere "alltäglichen Lässlichkeiten" grundsätzlich auch in der Bussandacht geschehen, für die schweren Sünden jedoch einzig im Sakrament der hl. Beichte.
Nicht vernachlässigt werden darf der Aspekt der Seelenführung durch die persönliche Beichte! Nirgendwo wird der Priester von den Gläubigen am meisten als "alter Christus - zweiter Christus" empfunden, als in der sakramentalen Zusage der Vergebung und dann, wenn er anschliessend Christus in der heiligen Eucharistie dem vor der realen Präsenz Christi niederknienden Gläubigen reicht.
Beispiele sprechen für sich
Das oben Gesagte möge, völlig kommentarlos, mit einigen Beispielen ergänzt werden. Es kann nicht hingenommen werden, dass nicht selten aus reiner Bequemlichkeit der berufenen Spender des Sakramentes der Sündenvergebung, des Priesters, die hl. Beichte „auf kaltem Wege" abgeschafft werde!
Ein Priester hält Wochenendaushilfe in einer Pfarrei und frägt: „Soll ich auch Beichthören?" - „Leider kommt bei uns niemand beichten!" Der Priester ging dennoch vor der hl. Messe in den Beichtstuhl - und bald stand eine ganze Reihe Beichtkinder an. Das berichtete er dem Ortspfarrer und erhielt als Antwort: „Na ja, wenn du in den Beichtstuhl gehst!"
Eine Katechetin meinte: „Beichten? Nee… wozu eigentlich? Mein Mann ist Protestant und erhält das heilige Brot auch jedes Mal in der Messe vom Pfarrer, obwohl er nie beichtet! Wieso sollte <meine Kirche> mich zur Beichte zwingen wollen?"
„Beichten? Ach ja, natürlich einmal jährlich - so lautet doch das Gebot der Kirche… oder? Unser Pfarrer hält doch wirklich gute und ansprechende Bussandachten mit Lossprechung. Ich habe eigentlich nicht das Bedürfnis nach mehr!"
Die Lossprechungsform bei der hl Beichte