Allerseelenablass vom 1. bis 8. November
Am 2. November feiern wir das Fest Allerseelen, an dem wir unseren Verstorbenen gedenken. Ein schönes Werk der Nächstenliebe für unsere Verstorbenen ist der vollkommene Ablass für sie, der vom 1. bis zum 8. November täglich gewonnen werden kann. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind nötig:
– am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
– vom 1. bis zum 8. November: Friedhofbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines “Vaterunser” und “Gegrüsset seist du, Maria” nach seiner Meinung; es ist jedoch dem einzelnen Gläubigen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen entsprechend seiner persönlichen Frömmigkeit und Verehrung.
Sie sind alle herzlich eingeladen, diese hilfreiche Tradition der Kirche zu pflegen.